…wurden daher keine überzeugenden Gründe genannt, warum der Berufungswerber das Entstehen der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben zu den maßgebenden gesetzlichen Fälligkeitsterminen nicht hätte erkennen können, sodass im Sinne der erwähnten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen war. Zum Einwand, dass die Lohnsteuerprüfung am 21…
…für die im Jahr 2015 durch die GPLA Prüfung Lohnabgaben vorgeschrieben wurden. Für die Frage der Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung in den jeweiligen Wirtschaftsjahren (oder im Jahr der GPLA Prüfung) ist somit zunächst wesentlich, ob mit ausreichender Wahrscheinlichkeit vom Entstehen dieser Verbindlichkeit auszugehen war oder nicht. …
…er gemäß § 248 BAO die vorgelagerten Sachbescheide dem Grunde und der Höhe nach an. Aus dem ihm solcherart eingeräumten Recht ergebe sich die Pflicht der Behörde, ihm (spätestens) mit Erlassung des Haftungsbescheides die Kenntnis vom Abgabenanspruch zu verschaffen (VwGH 18.3.1994, 92/17/0003…
…bemüht, einerseits den Sachverhalt aufzuklären und andererseits zu belegen, dass er keinesfalls schuldhaft gehandelt habe. Deshalb sei er nun, nachdem ihm erst vor kurzem der konkrete Inhalt der Niederschrift der durchgeführten Lohnabgabenprüfung zur Kenntnis gebracht worden sei, bemüht, die bisher fehlenden Unterlagen ausfindig zu machen…
…dass seit Jahrzehnten kein Ansatz von Sachbezugswerten bei Naturalwohnungen im ***B1*** erfolgte. Diese Vorgehensweise war aufgrund eines interministeriell abgestimmten Erlasses bereits 1987 für ebendiese Fälle bei voller Kenntnis der Tatsachenlage vom BMF so festgelegt worden. Das FA führt zutreffend aus, dass Verordnungen zwingend anzuwenden seien…
…sie gar keine Kenntnis vom Vorgang haben, sie, obwohl verantwortlich, eben sich entscheiden, keine Selbstanzeige zu erstatten, oder mit einer solchen Prozesserklärung jemand anderen betraut haben, sei es, dass weder der Abgabepflichtige (bzw. seine Organwalter) noch der Steuerberater zum Zeitpunkt der Einreichung der Voranmeldung an…
…KG Kenntnis von den jeweiligen Fälligkeitstagen der Lohnabgaben und vom Unterbleiben der Zahlungen aufgrund wirtschaftlicher Probleme. Die subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a. FinStrG ist somit zweifelsfrei erfüllt. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe…
…in Kenntnis des Umstandes der Vollauszahlung der Gehälter vorsätzlich verringerte Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit abgeführt bzw. gemeldet hat. Für eine derartige Annahme bieten die Ergebnisse des erst- und zweitinstanzlichen Untersuchungsverfahrens keine ausreichenden Anhaltspunkte. Vielmehr geht der Unabhängige Finanzsenat aufgrund der Verfahrensergebnisse…
…dass die den Lohnabgaben zu Grunde liegenden Löhne nicht zur Gänze ausbezahlt wurden und sind den vorgelegten Akten keine Anhaltspunkte zu entnehmen, welche auf das Fehlen der Mittel zur (anteiligen) Abgabenentrichtung schließen würden. Solche Unterlagen wären bereits bei Entstehung der Zahlungspflicht und nicht vollständiger Entrichtung…
…sowie die Aufgliederung der Lohnabgaben für das Jahr 2014 zur Kenntnis gebracht. Schließlich wurde der Bf. auf den nach der Rechtsprechung des VwGH gebotenen Nachweis der Gleichbehandlung der Gläubiger hingewiesen und dem Bf. die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Aufgrund der Vertagungsbitte des Bf. vom 13…
…Masseverwalters vom 15. Dezember 2015 zu übermitteln. Überdies wurde die belangte Behörde aufgefordert, die Lohnabgaben für das Jahr 2014 monatsweise aufzugliedern und eine Aufstellung der noch offenen Abgabenschulden vorzulegen. Am 12. November 2024 übermittelte die belangte Behörde die erbetenen Unterlagen und gliederte die Lohnabgaben für…
…Einbringung des Vorlageantrages vom 05.06.2019 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorlegte, da der Bf. diesfalls mit Vorlageerinnerung gemäß § 264 Abs. 6 BAO die Vorlage an das BFG erwirken hätte können. Da allerdings im gegenständlichen Fall ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld (01…
…Einbringungsvertrag vom 28.9.2004 die Einbringung des nicht protokollierten Einzelunternehmens C.W.-Agentur des Bf. vereinbart. Somit ist der Bf. schon seit über 15 Jahre als Unternehmer tätig und im Verkehr mit Abgabenbehörden vertraut. Die Tatsache, dass die im angefochtenen Bescheid angeführten haftungsgegenständlichen Lohnabgaben…
…wurden vom FA im Zuge von Prüfungshandlungen bis Dezember 2010 Umsatzsteuern in Gesamthöhe von ca. € 1,9 Mio aufgrund von Umsatzsteuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Heizölverkäufen vorgeschrieben. Im Zeitraum November 2010 bis Mai 2011 wurden folgende Abgaben vorgeschrieben bzw. (soweit Lohnabgaben betroffen sind) von der…
…dem Konkurseröffnungstag verwirklicht worden seien. Somit ergebe sich ausgehend vom geltend gemachten Betrag von € 123.289,29 abzüglich der Lohnabgaben für Februar 2004 in Höhe von insgesamt € 6.751,81 sowie der Gutschriften Umsatzsteuer 2003 € 70.640,40 und Umsatzsteuer 2004 €…
…Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des Strafverfahrens aktenkundig zu machen und der…
…der ***A*** GmbH ein Insolvenzverfahren anhängig war und demnach das tatsächliche Ausmaß des Forderungsausfalles erst mit dem Schlussbericht des Treuhänders vom 13.2.2024, wonach auf die Konkursgläubiger eine Nachtragsquote von 1,988954 % entfällt, bekannt wurde. Die Inanspruchnahme des Beschwerdeführers erfolgte daher noch vor Kenntnis…
…zum Haftungsprüfungsvorhalt vom 03.05.2016 über 3,5 Jahre liegen, so wird dem entgegnet, dass eine solche nach der Rechtsprechung nicht vorliegt. Es entspricht dem Gesetz, dass die Behörde die Haftung erst dann geltend macht, wenn sie Kenntnis über das Ausmaß der Uneinbringlichkeit hat…
…auszuführen, vom wem er diese Zahlen erhalten habe und auf welcher Basis diese beruhen würden, kann daher nur als bloße Schutzbehauptung angesehen werden. Auf Vorhalt der unter Schuldspruch Punkt b) des angefochtenen Erkenntnisses der Bestrafung zugrunde gelegten Lohnabgaben für die Monate 1-8/2003, welche…
…und zu einem sachgerechteren Ergebnis. Es werde die Aufhebung des Haftungsbescheides beantragt. C) Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.08.2019 als unbegründet ab und führte darin aus: Rechtliche Würdigung Zum Einwand der Verjährung der Lohnabgaben 2006 und 2007: Gehe bei Selbstberechnungsabgaben…