…ja ohnedies vom Vertreter des W verfasst worden. W sei schon sehr betagter alter Mann, der offenbar altersbedingt auch an einer gewissen Eigenwilligkeit, um es euphemistisch auszudrücken, leide. Er habe im Nachhinein hinsichtlich dieses Raumes andere Vorstellungen geäußert. Nichtsdestotrotz sei ein endgültiger Mietvertrag zivilrechtlich zustande…
…Bei Abwägung dieser Argumente wäre der obige Ausgangswert auf € 5.000,00 abzumildern. In Anbetracht der derzeit schlechten Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten wäre zusätzlich ein Abschlag um die Hälfte angemessen. Da aber der nunmehrige Strafrahmen nur mehr 16,71 % der ursprünglichen Strafdrohung erreicht…
…zur Verfügung stellen können, doch habe die Vollständigkeit der bonierten Rechnungen auf Grund der Gegenverprobung (Summe Einzelrechnungen je Tag = Tageslosung) sehr wohl nachgewiesen werden können. Bei der in der Einleitung bemängelten Vernichtung von Grundaufzeichnungen gehe es um so genannte "Schmieraufzeichnungen", die als Grundlage für…
…u.a. von der geschiedenen Gattin des Bw., wurde dem Finanzamt im Zeitraum von November 2001 bis März 2002 schriftlich zur Kenntnis gebracht, dass GS im Rahmen seines Betriebes hohe Schwarzumsätze tätige und Aufzeichnungen darüber in einem eigenen Heft (Schulheft A5) führe. Vor Beginn der…
… zu o. g. Leasingvertrag haben sie bereits Kenntnis, dass die Firma (des Bw; Firmensitz Wien) sämtliche Leasingobjekte über (unsere Bank) finanziert und aus diesem Grund sämtliche Forderungen aus dem Leasinggeschäft an unser Kreditinstitut zediert hat. Zahlungen auf zedierte Forderungen sind mit Schuld befreiender Wirkung nur…
…habe es sich bei der am 15. Jänner 2001, also erst ein Jahr vor dem ersten berufungsgegenständlichen Geschäft gegründeten G-GmbH um einen unverdächtigen kleinen Zwischenhändler in diesem "Graumarkt" gehandelt. Weiters brachte die Bw. vor, die Nennung der Abnehmer durch den Verkäufer sei ein ebenso…
…wurde: Der Beschwerdeführer habe es zwar unterlassen, die Voranmeldungen zeitgerecht beim Finanzamt einzubringen, jedoch seien die Erklärungen fristgerecht eingebracht worden. Die Unterlassung der Vorlage der Voranmeldungen sei im Unwissen um deren Bedeutung erfolgt, keinesfalls jedoch vorsätzlich. Unverzüglich nach dem subjektiven Erkennen der begangenen Unterlassung habe…
…Halbjahr 2001 sehr wohl Kraftfahrzeugsteuer gemeldet bzw. entrichtet worden sei, lasse sich ableiten, dass der Bw. Kenntnis um die Pflicht zur vierteljährlichen Entrichtung bzw. Meldung der Kraftfahrzeugsteuer gehabt habe. Es könne daher davon ausgegangen werden, dass der Bw. eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung bewirkt und somit einen…
…dh. auf eine zumindest bedingte Kenntnis der (im Anlassfall offenbar vom Bf. verletzten) Pflichten des § 21 Abs. 1 UStG 1994 bzw. auf ein Wissen um die eingetretenen Verkürzungen und eine erfolgte Inkaufnahme dieser je nach Bewusstseinsgrad unterschiedlich hoch zu veranschlagenden Risiken, ergeben sich hier einerseits…
…hingewiesene Bw. ausdrücklich informiert worden. Die in der mündlichen Verhandlung (nach der genannten Zeugenaussage) sodann geständige Bw. ("Antrag auf milde Bestrafung") habe somit trotz entsprechender Kenntnis um ihre Pflichten gemäß § 21 UStG 1994 bzw. Wissen um die Folgewirkungen ihres Verhaltens tatbildmäßig und somit schuldhaft iSd. §…
…so ergeben sich entsprechende Hinweise für eine Kenntnis um die Pflichten zur Voranmeldungsabgabe gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 bzw. deren zumindest bedingt vorsätzliche Verletzung bzw. auch ein Wissen um die durch die Nichtentrichtung der Vorauszahlungen zum jeweiligen Fälligkeitstermin bewirkten Abgabenverkürzungen in den vom Einleitungsbescheid…
…die Annahme eines (zumindest) bedingten Vorsatzes hinsichtlich Verletzung eben dieser Pflichten rechtfertigt. Da einem jahrelang unternehmerisch Tätigen und als solcher wirtschaftlich zweckmäßig Agierenden wohl auch eine hinreichende Kenntnis um die allgemeine Bedeutung von Zahlungs- bzw. Fälligkeitsterminen unterstellt werden kann, erschließt sich aus dem oben Festgestellten…
…Kenntnis um eine für die Besteuerung wesentliche Tatsache mangelte, nämlich an jener um die Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit laut Lohnzettel der PAG. Diese Tatsache gelangte dem Finanzamt erst durch die Übermittlung des - wenn auch zunächst fehlerhaften Lohnzettels - am 25. April 2008 zur Kenntnis…
…Dispositionsfähigkeit hat insoweit nicht bestanden, so war es ihm auch möglich, seine Flüge und seine Aufenthalte in Spanien zu organisieren. Trotz Kenntnis um seine diesbezüglichen Pflichten zur Einreichung bzw. Übermittlung der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen hat der Beschuldigte diesen nicht entsprochen, indem er für das Veranlagungsjahr…
…bekannten Tatgeschehen bzw. zur Person des Verdächtigen. So ist zum einen die Kenntnis um das System der Umsatzsteuer als eine vom Unternehmer vorerst selbst zu bemessende Abgabe und, für den Fall einer sich aus Gegenüberstellung von zu entrichtender Steuer und Vorsteuer ergebenden, nicht entrichteten Zahllast…
…046-2005/56, seitens der Behörde unbeanstandet blieb), nicht mit der für einen Schuldspruch in einem Finanzstrafverfahren erforderlichen Gewissheit erweisen. Wenngleich nämlich die Kenntnis um die Pflichten des § 21 Abs. 1 UStG 1994 - für den Fall sich ergebender, nicht zu den Fälligkeitstagen entrichteter Zahllasten - allgemein…
… 33 Abs. 1 FinStrG entgegen. Weiters begründet - wie die Erstbehörde zutreffend festgestellt hat - die oben dargelegte Vorgehensweise des Bf., der es trotz nachweislicher Kenntnis um die Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen auch für 2003 (vgl. Erinnerungen 2003 bzw. abgabenbehördliche Vorgänge in den Vorjahren) - wiederum - unterlassen…
…ist offenbar die vom Finanzamt Salzburg-Stadt angesetzte Umsatzsteuersonderprüfung dazwischengekommen. Bei dieser Sachlage kann der Schlussfolgerung des Spruchsenates, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Notwendigkeit der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für 01-04/2003 in voller Kenntnis um seine Verpflichtungen gehandelt hat, nicht wirksam entgegengetreten werden…
…486,-- spätestens am 15. Oktober 1999 zu entrichten gewesen, was der Beschuldigte wissentlich nicht veranlasst hat. Ebenso wurde durch ihn auch trotz Kenntnis um seine diesbezügliche abgabenrechtliche Verpflichtung nicht bis spätestens an diesem Tage eine Voranmeldung eingereicht (Umsatzsteuerakt, Buchungsabfrage, UVA-Prüfung zu ABNr. 201015/00…
…ableitbare grundsätzliche Kenntnis um die umsatzsteuerlichen Pflichten bzw. die aus dem im Beschwerdevorbringen dargestellten situationsbedingten Verkauf von Anlagegütern ableitbare angespannte finanzielle Lage des Unternehmens, kann in Bezug auf die Voranmeldungszeiträume 08/04, 10/04 und 11/04 sowohl auf ein hinreichendes Wissen um die Verpflichtungen…