…vom 11. Juli 2012 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grund elektronisch am 12. Juni 2011…
…darstellt (Ruppe, Kommentar UStG, § 2 Rz 190) hat das Finanzamt zu Recht den im Wege der Aufrechnung vereinnahmten Forderungsbetrag der Umsatzsteuer unterworfen. Wiederaufnahmeantrag Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist gemäß § 303 Abs 1 BAO u.a. stattzugeben, wenn ein…
…keine neue Tatsache darstellt. Es ist daher keiner der unter lit. a bis c angeführten Wiederaufnahmetatbestände gegeben und mangels Vorliegens eines Wiederaufnahmetatbestandes keine Wiederaufnahme zu verfügen. Der Bescheid betreffend die Abweisung des Antrages auf Durchführung der Wiederaufnahme des abgeschlossenen Verfahrens steht daher in seinem Spruch…
…des Finanzamtes Innsbruck vom 16. April 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem am 22. November 2005 beim Finanzamt eingereichten…
…wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Bw. vom 6. September 2007 mit folgender Begründung als unbegründet ab: "Bei den in den Schreiben vom 6. September 2007 bzw. 12. Oktober 2007 vorgebrachten Gründen handelt es sich um keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder…
…Iro-Kramer-Sutter-Urtz, aaO, § 308 Tz 22f und die dort zitierte Judikatur). Unter Bedachtnahme darauf ist nun der Unabhängige Finanzsenat zur Auffassung gelangt, dass im vorliegenden Fall sehr wohl von einem - der Wiederaufnahme auf Antrag gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO entgegen stehenden…
…bisher ordnungsgemäß nachgekommen seien. Es lägen im vorliegenden Fall daher keine Ausschließungsgründe für eine Antragswiederaufnahme vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b. BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen…
…und stellten daher keine österreichischen Einkünfte dar. Mit Bescheid vom 7. März 2005 (AS 23) wies das FA den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2000 mit der Begründung ab, gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO sei dem Antrag auf Wiederaufnahme eines durch…
…Finanzamt wies mit Bescheid vom 7. April 2003 den Antrag vom 29. November 2002 auf Wiederaufnahme des Verfahrens ab, weil die unterschiedliche Würdigung eines Beweismittels, des Sachverständigengutachtens, durch unterschiedliche Staatsorgane in voneinander getrennten Verfahren keine zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente, später erst hervorgekommene Tatsache sei…
…die Bw. auf Vermieterseite unterfertigt. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die Bw. ab diesem Zeitpunkt "Kenntnis vom Wiederaufnahmsgrund" hatte. Die Frist des § 303 Abs. 2 BAO, innerhalb welcher ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen des neu hervorgekommenen Mietverhältnisses mit Markus L. eingebracht werden…
…Insgesamt konnte hinsichtlich der Jahre 2003 bis 2005 in den von der Bw angeführten Umständen sohin kein tauglicher Wiederaufnahmegrund erblickt werden. Die Berufung gegen die Abweisung der Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2003 und 2004 war infolgedessen abzuweisen und wäre dies auch bei…
…hervor, dass die KESt-Kontrollrechnung jeweils eine höhere Steuerschuld ergibt, als die Normalberechnung. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens setzt - neben dem Vorliegen von Wiederaufnahmegründen - auch für die Wiederaufnahme auf Antrag (§ 303 Abs. 1 BAO) zwingend voraus, dass die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…
…den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unbegründet ab. Die im Wiederaufnahmeantrag angesprochenen so genannten neuen Tatsachen seien ausnahmslos bereits im Betriebsprüfungsverfahren ausführlich behandelt worden, was auch der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 25. 4. 2006 entnommen werden könne. Für den Prüfungszeitraum sei kein ordnungsgemäßes…
…die Zurückweisungsbescheide vom 4. Juni 2007 nur eine formale Erledigung des Antrages auf Durchführung der Wiederaufnahme darstellten, der Abweisungsbescheid vom 11. September 2007 das Wiederaufnahmebegehren inhaltlich behandelte, liegt keine Erledigung in bereits entschiedener Sache ("Doppelung") vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 1…
…erübrigt sich die Klärung, ob eine Wiederaufnahme auf Antrag vorzunehmen wäre oder von Amts wegen. Der angefochtene Bescheid stützt sich auf § 303 Abs 1 lit b BAO. Gegen das Heranziehen dieser Rechtsgrundlage hat die BW keinen Einwand erhoben. Die Wiederaufnahme nach § 303 Abs 1 lit…
…erübrigt sich die Klärung, ob eine Wiederaufnahme auf Antrag vorzunehmen wäre oder von Amts wegen. Der angefochtene Bescheid stützt sich auf § 303 Abs 1 lit b BAO. Gegen das Heranziehen dieser Rechtsgrundlage hat die Bw. keinen Einwand erhoben. Die Wiederaufnahme nach § 303 Abs 1 lit…
…10.2009, 2008/15/0209). Da die im abgeschlossenen Verfahren verabsäumte Geltendmachung der in Rede stehenden Sonderbetriebsausgaben keine neu hervorgekommene Tatsache darstellt, womit sich auch eine Erörterung der Verschuldensfrage erübrigt, ist die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu Recht erfolgt. Wien, am 10…
…werden. In Betracht kommt auch ein Antrag auf Wiederaufnahme des abgeleiteten Abgabenverfahrens, wenn die "Nichtexistenz" des Grundlagenbescheides im Verfahren zur Änderung gemäß § 295 Abs 1 BAO der für die "abgeleitete" Einkommensteuer zuständigen Abgabenbehörde nicht bekannt war. Diesfalls ist der Umstand, dass kein Grundlagenbescheid erlassen wurde…
…werden. In Betracht kommt auch ein Antrag auf Wiederaufnahme des abgeleiteten Abgabenverfahrens, wenn die "Nichtexistenz" des Grundlagenbescheides im Verfahren zur Änderung gemäß § 295 Abs 1 BAO der für die "abgeleitete" Einkommensteuer zuständigen Abgabenbehörde nicht bekannt war. Diesfalls ist der Umstand, dass kein Grundlagenbescheid erlassen wurde…
…dass in dieser Konstellation keine Verjährung eingetreten sein könne. 6. Die Berufung wurde am 6. Juli 2009 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. 7. Am 24. September 2009 hat der gesamte Berufungssenat ausführlich die Frage einer Wiederaufnahme auf Antrag erörtert und nachstehende Entscheidung getroffen. Über…