…Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG. Dass Vertreter bestimmter gemeinnütziger Bauvereinigungen, ..., die Wohnrechtsnovelle 2000 zum Anlass genommen haben, diese Gesetzesänderung als Änderung der Verhältnisse anzusehen und daraufhin eine Umsatzkorrektur vorgenommen haben, war uns weder bekannt, noch entspricht dies unserer Rechtsauffassung. Es wurden auch keine Rechnungskorrekturen…
…mehr Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordert, als diese jemals für die monatliche bzw. jährliche Verwohnung der Finanzierungsbeiträge insgesamt abgeführt hat. Nach § 16 UStG 1994 kann der Unternehmer, soweit sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert…
…keine Klagebeantwortung eingebracht wurde, war über Antrag des (damaligen) Masseverwalters ein Versäumungsurteil zu fällen. Das Versäumungsurteil wurde am 18. September 2006 rechtskräftig und vollstreckbar. Streit besteht nun darüber, ob durch das Versäumungsurteil des Landesgerichtes I eine Änderung der Bemessungsgrundlage im Sinne des § 16 UStG 1994…
…Renditeberechnung nach einer finanzmathematischen Methode vorgeschlagen. Weiters konnten noch keine ortsüblichen Hallenmieten im Berufungszeitraum vorgestellt werden. In Ergänzung des erstinstanzlichen Verfahrens wurde ausgeführt, dass die Gutschrift der Mieten hinsichtlich des Jahres 2000 bereits im Jahresabschluss 2000 eingebucht, umsatzsteuerrechtlich aber als Entgeltsminderung erst in die USt…
… 16 Abs. 3 Z 1 UStG gilt Abs. 1, wonach der Unternehmer bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz den dafür geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu berichtigen hat, sinngemäß, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist. Nach dem…
…2000 habe der Bw. ausgeführt, dass es sich um steuerfreie Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 5 UStG 1994 handle und die Fa. F- GmbH die Provisionsgutschriften in diesem Sinne gemäß § 16 UStG 1994 berichtigt habe. Nach Ansicht des Bw. müsse eine Korrektur der Provisionsgutschriften…
…Z 2 UStG 1994 der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. § 16 Abs. 1 UStG gilt nach § 16 Abs…
…Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit einer Forderung nicht ausreichend, um sie im Sinne des § 16 Abs. 3 UStG 1994 als uneinbringlich zu qualifizieren; die Forderung muss vielmehr bei objektiver Betrachtung wertlos sein. Eine Wertberichtigung in der Bilanz berechtigt nicht automatisch zu einer Korrektur der Umsatzsteuer, weil nach…
…dieser etwa Forderungen übernommen hat, die nunmehr uneinbringlich werden. (...) Die Korrekturen nach § 16 können bzw. müssen somit vom Rechtsvorgänger vorgenommen werden. " (Ruppe, UStG 1994, § 16 Tz 16)." Da die Bestimmung nicht an der Leistung, sondern an den beteiligten Unternehmern anknüpfe, treffe die Berichtigungsverpflichtung den Zedenten…
…hinsichtlich dieser Umsatzsteuer ja kein Berichtigungsbedarf besteht, sondern in Wahrheit die sich als unrichtig erweisende ursprüngliche Umsatzsteuer, die der Unternehmer ungeachtet des noch nicht zugeflossenen Entgeltes zu leisten hatte. Der Gesetzgeber spricht in § 16 Abs. 1 UStG ausdrücklich davon, dass der für den ausgeführten Umsatz…
…16 Rz 97f.). Vor der Schlussverteilung hat allerdings eine Forderungseinschränkung auf den tatsächlichen Ausfall zu erfolgen, denn gemäß § 16 Abs. 3 Z 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei nachträglicher Vereinnahmung erneut - diesfalls zu Gunsten des Gemeinschuldners - zu berichtigen. Diese neuerliche Berichtigung ist keine Forderung der…
…Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Voranmeldungszeitraum Jänner 2003 und damit im angefochtenen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für den Zeitraum Jänner bis April 2003 vorzunehmen. Bei einer allfälligen weiteren steuerlich anzuerkennenden Änderung des Entgeltes ist nach Maßgabe der Bestimmungen des § 16 UStG 1994 eine weitere entsprechende Berichtigung der…
…Unrichtigkeit derselben herausstellt. Auch liegt kein im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis vor. In diesem Zusammenhang ist auf die Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 zu verweisen. Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine…
…im Jahr 1994 78.837,86 DM und im Jahr 1995 84.606 DM betragen haben. Hätte die Berufungswerberin von der Aufrechnung keine Kenntnis gehabt, so wäre es wohl nicht erklärbar, warum die Berufungswerberin zwar die nach dem 8. Oktober eingehenden Rechnungen der G GmbH…
…aufgrund der Konkurseröffnung handle. Durch den am 4.Juli 2003 eingelangten Vorlageantrag gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Auf ein weiteres Vorbringen zur Sache wird im Vorlageantrag verzichtet. Über die Berufung wurde erwogen: § 16 UStG 1994 regelt die Vorgangsweise bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage. Nach…
…der Umsatzsteuer - Bemessungsgrundlage korrigiert, im Jahr 2002 wurde die anfänglich noch irrtümlich abgeführte Umsatzsteuer durch Korrektur der Bemessungsgrundlagen in den UVA berichtigt, in weiterer Folge wurden die Honorare bereits als durchlaufende Posten behandelt. Umsatzsteuerrechtliche Konsequenz Richtig ist, dass gemäß § 16 (1) 2 letzter Satz UStG…
…durch Unterschriftsleistung eine dem Grunde nach wirksame Gutschrift voraussetze. Sollte im Zuge einer späteren Überprüfung eine Korrektur des in der Gutschrift ausgewiesenen Steuerbetrages erforderlich sein, sei auf die allgemeine Korrekturbestimmung des § 16 UStG zurückzugreifen. Auch würden seitens der Fa. B. keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung…
…Schadenersatzleistung, die dem ursprünglichen Umsatz in keiner Weise zuzurechnen ist. Die Bw. behauptet, die Zahlung von 2 Millionen S stelle zur Gänze eine Änderung der Bemessungsgrundlage im Sinne des § 16 USG 1994 dar, beachtet dabei jedoch nicht, dass die Zahlung aufgrund der Vereinbarung vom 15…
…wenn diese nach dem Gesetz nicht geschuldet wird. Die Umsatzsteuer wird diesfalls auf Grund der Rechnung geschuldet, wenn sie nicht gegenüber dem Empfänger der Lieferung berichtigt wird. Im Falle der Berichtigung gilt § 16 Abs. 1 UStG 1994 sinngemäß. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen…
…Beurteilung bietet die eindeutige Sachlage keinen Raum. Nach § 16 Abs 1 UStG 1994 sind die Berichtigungen für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Aus dem festgestellten Sachverhalt geht zweifelsfrei hervor, dass die Umstände, die zur Nichtbezahlung der offenen Rückstände führten…