…da von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 Personen unabhängig von der Staatsbürgerschaft, somit auch österreichische Staatsbürger erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland, außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, aufhalten (vgl. VwGH 18.09.2003…
…FLAG bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Sowohl die Kinder als auch die Mutter und Großmutter hätten einen gemeinsamen Haushalt und somit gewöhnlichen Aufenthalt in Florida gehabt. Hinsichtlich der Rückforderung der Familienbeihilfe von H S für die Monate…
…auf Familienbeihilfe betreffend Jänner 2008 laufend: Nach § 5 Abs 4 (ab BGBl.I Nr. 142/2000 § 5 Abs 3) FLAG 1967 in der durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996 gestalteten, ab dem 1. Mai 1996 geltenden Fassung besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder…
… 5 Abs. 3 FLAG 1967 - besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, es sei denn, dass die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist. Mit den USA besteht kein die Gegenseitigkeit verbürgender Staatsvertrag (vgl. Burkert-Hackl-Wohlmann-Galletta, Kommentar zum Familienlastenausgleich…
…hat für die gegenständliche Prüfung eines ständigen Auslandsaufenthaltes im Sinne des § 5 Abs. 4 FLAG 1967 - nunmehr § 5 Abs. 3 FLAG 1967 - keine Bedeutung siehe (VwGH 20. 6. 2000, 98/15/0016). Die Berufung gegen die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die…
…BGBl 91/1985, besteht für Kinder, die sich ständig in der Türkei aufhalten, ab 1. Oktober 1996 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der ständige Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs 3 FLAG unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes…
…BGBl. Nr. 201/1996 (Abs. 3 ab 1.1.2001, BGBl Nr. 142/2000) bestimmt, dass für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. § 50g Abs. 2 FLAG 1967 lautet: " § 5 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr…
…BGBl. Nr. 201/1996 (Abs. 3 ab 1.1.2001, BGBl Nr. 142/2000) bestimmt, dass für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. § 50g Abs. 2 FLAG 1967 lautet: " § 5 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr…
…i.d.F. BGBl. Nr. 201/1996 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gibt. Das Abkommen über Soziale Sicherheit mit der Bundesrepublk Jugoslawien, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet hat, wurde mit 30…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe. § 50g Abs. 2 FLAG 1967 lautet: § 5 Abs. 4 idF des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 201/1996 tritt an dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 201/1996 folgenden Tag in Kraft. Soweit bestehende Staatsverträge die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsehen…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe. § 50g Abs. 2 FLAG 1967 lautet: § 5 Abs. 4 idF des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 201/1996 tritt an dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 201/1996 folgenden Tag in Kraft. Soweit bestehende Staatsverträge die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsehen…
…7. 2002 betreffend die Kinder M.,D.,S. für den Zeitraum Dezember 2001 bis Juli 2002 einen Betrag in der Höhe von € 4.348,43 vor. Es begründete dies damit, dass gemäß § 2 Abs. 2 FLAG jene Person Anspruch auf die Familienbeihilfe habe, zu…
…vom 22. Juli 2003 mit der Begründung ab, dass für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten, gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 i.d.F. BGBl. 201/1996 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die gegen den Abweisungsbescheid erhobene Berufung begründete der Bw. wie…
…vom 21. Juli 2003 mit der Begründung ab, dass für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten, gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 i.d.F. BGBl. 201/1996 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die gegen den Abweisungsbescheid erhobene Berufung begründete der Bw. wie…
…ua. ausgesprochen: Im Beschwerdefall ist nun entscheidend, dass (auch) österreichische Staatsbürger von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs 4 FLAG erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, beispielsweise in der Türkei, aufhalten. Solcherart…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe. § 50g Abs.2 FLAG 1967 lautet: § 5 Abs.4 idF des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 201/1996 tritt an dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl.Nr.201/1996 folgenden Tag in Kraft. Soweit bestehende Staatsverträge die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder…
…vom 28. Mai 2003 mit der Begründung ab, dass für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten, gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 i.d.F. BGBl. 201/1996 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die gegen den Abweisungsbescheid erhobene Berufung begründete der Bw. wie…
…vom 14. Jänner 2004 mit der Begründung ab, dass für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten, gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 i.d.F. BGBl. 201/1996 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die gegen den Abweisungsbescheid erhobene Berufung begründete der Bw. wie…
…vom 26. November 2003 mit der Begründung ab, dass für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten, gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 i.d.F. BGBl. 201/1996 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die gegen den Abweisungsbescheid erhobene Berufung begründete der Bw. wie…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, es sei denn, dass - nach Maßgabe des § 50 g Abs. 2 FLAG - Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist. Das Abkommen über soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, das die Gewährung von Familienbeihilfe…