…Anlage Z 1 bis Z 43 aufgezählten Gegenstände. Z 43 der Anlage zu § 10 UStG 1994 nennt ua Bücher. 2.2. Lehre: Unter die Katalogleistungen (Abs. 9 bis 11 des § 3a UStG 1994) zu subsumieren sind Urheberrechtsleistungen wie die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten…
…Sachverhalt sei in folgenden Punkten zu ergänzen bzw. richtig zu stellen. Punkt 1: In den Katalogen würden die Produkte der Lieferanten mit einer kurzen Beschreibung dargestellt. Mit der Beschreibung würden nicht die Vorzüge der Produkte dem Kaufinteressenten näher gebracht, sondern die Produkte als solche beschrieben…
…statt. Im Besprechungsprogramm vom 11. Juli 2006 finden sich hinsichtlich der Werbeabgabe unter Punkt 2. folgende Ausführungen: Das geprüfte Unternehmen gebe Broschüren, Kataloge, Flugblätter und Poster im eigenen Namen - als Bw. - heraus. Diese Druckwerke würden in der Regel eine Abbildung und Kurzbeschreibung der Produkte, sowie…
…erbringe keine Werbeleistungen für Dritte, da ihr alleiniges Interesse an der Herausgabe in der eigenen Umsatzsteigerung der im Katalog und in den Flugblättern beworbenen Produkte liege. | 2. | Der Werbeabgabe würden Werbeleistungen nur dann unterliegen, wenn diese gegen Entgelt erbracht würden. Wie bereits im…
…das Berufungsverfahren betreffende Feststellungen getroffen. Tz. 15 Werbeabgabe) "Die Firma B.B.GmbH legt einen Baustoffkatalog auf. Dieser Katalog enthält einen Teil "Bauherren Information" mit einem Umfang von ca. 80 Seiten und einen Teil mit einem Umfang von ca. 220 Seiten aus ein- oder mehrseitigen…
Die Werbekostenbeiträge der Lieferanten zu den Dekopaketen sind demnach nach Ansicht der Referentin nicht werbeabgabepflichtig, da keiner der Tatbestände von der Bw. erfüllt wird. 3) Flugblätter X In den gegenständlichen Flugblättern werden lediglich Waren der Firma X beworben. Von der Aufmachung her ist jedoch erkennbar…
… Preisangaben werden keine gemacht. Weiters findet sich am Ende des Katalogs ein 7 seitiges Baustofflexikon sowie ein Stichwortverzeichnis. Die Flugblätter enthalten neben dem Firmenlogo der Bw. und einer Kurzübersicht über die Standorte der Bw. und die dort jeweils angebotenen Serviceeinrichtungen nahezu ausschließlich Abbildungen und Kurzbeschreibungen…
…1 - 3 WerbeAbgG vorliegt. B habe keine Werbeleistung für Dritte erbracht, da ihr alleiniges Interesse an der Herausgabe in der eigenen Umsatzsteigerung der im Katalog beworbenen Produkte lag. 3.2. Keine entgeltliche Werbeleistung / wirtschaftliche Betrachtungsweise / Eigenwerbung. Der Werbeabgabe unterliegen Werbeleistungen nur dann, wenn diese gegen…
…und der Vertrieb als Verteilung, die nicht der Werbeabgabe unterliege. 3. Argumente gegen die Festsetzung der Werbeabgabe: 3.1. Die Herausgabe des Kataloges sei im nahezu ausschließlichem Interesse von BB erfolgt - VwGH-Judikatur zum Anzeigenabgabegesetz. Zu den Anzeigenabgabegesetzen seien Judikate ergangen, welche auf gegenständlichen Fall…
…Dritte dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen würde. Auf Grund dieses Sachverhaltes würden die obigen Kataloge der Werbeabgabe unterliegen, und die Bemessungsgrundlagen im Prüfungszeitraum 1998-2001, sowie im Nachschauzeitraum 2002-2003 wie folgt…
…hier Vorsteuern im Zusammenhang mit Werbeleistungen vorlägen. Gegen den abweisenden Bescheid wurde mit 2. Feber 2005 das Rechtsmittel der Berufung erhoben und der Sachverhalt wie folgt dargestellt: Durch eine österreichische Druckerei seien Kataloge für die Bw. gedruckt und an in Österreich ansässige Zielgruppen ausgeliefert worden…
…UVA-Prüfung sowie Veranlagung der Umsatzsteuer für das Jahr 2003) wurde die Rechnungsberichtigung nicht anerkannt, da die Behörde der Argumentation der Bw., dass die zugrunde liegende Leistung eine gesondert zu beurteilende Vermittlung einer unecht steuerbefreiten Katalogleistung iSd § 3a Abs. 10 Z 11 UStG 1994 darstelle…
…zweiten Teil beantragten Vorsteuerbeträge und gewährte einen zusätzlichen Vorsteuerbetrag idHv. € 274,42. Begründend wurde wiederum auf die nicht zu erstattende Umsatzsteuer aus Katalogleistungen an ausländische Unternehmer verwiesen, sowie auf die nicht bestehende Vorsteuerabzugsberechtigung im Zusammenhang mit PKW-Aufwendungen und die nicht abzugsfähigen Privataufwendungen gem. …
…wie folgt ergänzt: Die Bw. übernehme die Abwicklung der Mehrwertsteuerrückerstattung für die im Drittland ansässigen Leistungsempfänger. Es sei daher zu prüfen, ob diese Leistung nicht als "Katalogleistung" unter einen Tatbestand des § 3a Abs. 10 UStG 1994 (Rechtslage bis 31.12.2009; ab 1.1.2010…
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 3. Juli 2002 teilte die A-AG (im folgenden Bw.) dem Finanzamt hinsichtlich einer allfällig bestehenden Werbeabgabepflicht mit, dass sie Kataloge produziere, in denen Inserate von Zulieferfirmen, beispielsweise Fluglinien veröffentlicht würden. Fraglich sei nun…
…30 bis 33/06, 28 bis 31/7, 16 bis 19/8, 23 bis 26/9, 15 bis 18/10, 17 bis 20/11: keine Vorsteuererstattung aufgrund vorliegender Katalogleistungen, falscher Umsatzsteuer-ausweis an einen Unternehmer (§ 3a Abs. 9 lit. a iVm Abs. 10 Z 13…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R. E., vertreten durch Dkfm. Dr. Edgar Gmeinder, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1997 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | Die Umsatzsteuer für das jahr 1997 wird gem. § 200…
…Leistung nur untergeordnete mit minimalem menschlichen Einsatz erbrachte Leistung zu bewerten ist, oder ob es sich um eine davon unabhängige lediglich an den Kunden erbrachte sonstige Leistung, und damit außerhalb der Katalogleistung liegende handelt, und damit unter § 3a Abs 12 UStG zu subsumierende ist. Tatsache…
…sie der (mit ihr übrigens nicht verbundenen) Fa. AMH GmbH in Lochau für die in ihrem Auftrag durch deren Mitarbeiter durchgeführten Manipulationen (Einlagerung, Katalogisierung, Verpackung und Versendung an österreichische Endkunden) ein monatliches Entgelt von ca. € 4.500,00 bis € 5.000,00 gezahlt…
Daher verbleibt im gegenständlichen Fall als einzige realistisch durchführbare (praktikable) Methode die im Art.31 Zollkodex normierte "Schlussmethode", bei der es sich zwar um eine Schätzmethode handelt, in die allerdings -allenfalls unter Abwandlung- die Grundsätze (bzw. das "Gedankengut") der in den Artikeln 29 bis 30…