…unmittelbar an die natürliche Person insbesondere dann erfolgen solle, wenn die Kapitalgesellschaft in Hinblick auf die betreffende Tätigkeit selbst Marktchancen nicht nutzen kann und über keinen eigenständigen sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt. Die steuerliche Anerkennung der Drittanstellung von Geschäftsführern war auch…
…Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus ins Treffen führen, die dann aus fiskalischer Sicht sofort DB, DZ-Pflicht auslöst. Dem ist entgegen zu halten, dass es sich hierbei um eine rein fiskalische Sichtweise handelt, die an den Umstand geknüpft ist, dass jede GmbH eine natürliche Person…
…dass dies klar sei. Diese Ausbildung wie z.B. der akademische Abschluss könne nur von einer natürlichen Person erworben werden und nicht von einer Kapitalgesellschaft. Wesentliche Kenntnisse des Geschäftsführers einer GmbH hätten natürlich eine Auswirkung auf die Kompetenz einer Gesellschaft. Die Punkte 2. und 3…
…wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland. Betriebsinhaber sei die die Betriebsführung beherrschende natürliche oder juristische Person. Im vorliegenden Fall einer doppelstöckigen 100 %-GmbH-Beteiligung, bei der der Alleingesellschafter der Mutter-GmbH, Herr Thomas G., zugleich Geschäftsführer der beiden GmbH's ist, sei schon allein aufgrund des…
…juristische Person ist - immer das Unternehmen selbst als Verwender gilt (vgl. Gurtner/Herger, SWK 2005/16, S 543 ff.) Unabhängig davon, ob also unter dem "Verwender" iSd § 3 Z 2 KfzStG entweder die deutsche Tochter-GmbH als besitzendes Unternehmen oder aber diejenige natürliche Person zu…
…Ausschüttungen) zu Recht an die Bw. an der im fraglichen Zeitraum ausschließlich eine natürliche Person beteiligt war. Bei der T kam es zu wiederholten Barentnahmen von AA (einem Sohn des Geschäftsführers MA) über gesamt öS 6.200.000,-, die mit Ende des Jahres auf das…
…November 2005 datiert. Mit Vertrag vom 13. April 2005 hat Bw1 als natürliche Person eine Beteiligung an der Z mit Sitz in Ge L in Höhe von 49% erworben. Die Übernahme der Stammeinlage in Höhe von 49.000,00 € wurde durch eine Ausschüttung der…
…2008, 2008/15/0014) die Frage, wem Vergütungen für Leistungen (wie etwa die Besorgung der Geschäftsführung einer GmbH), die de facto nur von einer natürlichen Person erbracht werden können oder dürfen (höchstpersönliche Leistungen), bei denen die Einkünfte aber von (Kapital-) Gesellschaften erklärt wurde, zuzurechnen sind…
…kein vorlageberechtigtes Gericht ist und andererseits "die Bestellung eines Vertreters" einer Kapitalgesellschaft in Österreich nach Ansicht des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Salzburg keinen Bezug zum EU-Recht hat. 3.2 Zustellungen von Erledigungen der Abgabenbehörden an juristische Personen Ist der Empfänger keine natürliche Person…
…an eine Tochtergesellschaft besteht, so ist der Geschäftsführer jedenfalls in dieses rechtliche Gefüge eingebunden, zumal er als einzige natürliche Person für jeden rechtlichen Vorgang zur Verfügung stehen muss. Damit handelt es sich bei den strittigen Bezügen jedenfalls um Einkünfte im Sinn des § 22 Z 2…
…Juli 1997 als Geschäftsführerin fungiert habe. Das Konkursverfahren sei am 24. Juli 2001 mit der Ausschüttung einer geringfügigen Quote beendet worden. Die Bw. sei zudem auch Inhaberin eines Einzelunternehmens gewesen, über welches sowie über sie als natürliche Person am 8. Juli 1997 ebenfalls ein Konkursverfahren…
…Gemäß § 9 der Gewerbeordnung könnten juristische Personen Gewerbe ausüben, müssten aber eine befähigte (natürliche) Person einsetzen, die nach Abs. 1 der besagten Ordnung 1. dem zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organ der juristischen Person angehören oder 2. ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb…
…ist Betriebsinhaber die die Betriebsführung beherrschende natürliche oder juristische Person. Betriebsinhaber des § 2 Z 2 NeuFöG sind ungeachtet allfälliger gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen ua.: die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, wenn sie entweder zu mindestens 50 % am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind oder wenn sie zu mehr als 25…
…Bw. als juristisches Kunstgebilde (in der Form einer GesmbH) nur durch eine natürliche Person, nämlich ihren Geschäftsführer zu handeln in der Lage ist. Dieser Umstand findet seinen Ausdruck auch mit dem Aufscheinen des Mag. H.S. (und nicht dessen Einzelunternehmens) im Firmenbuch als handelsrechtlicher Geschäftsführer…
…Bauleitungen und Mieterlöse. Nach der Bestimmung des § 80 BAO habe die zur Vertretung der juristischen Person berufene natürliche Person, zu der auch Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu zählen seien, alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen oblägen und hätten insbesondere dafür…
…berechnen (§ 19 MSchG). V. Träger des Markenrechts ist der Unternehmer in seiner Eigenschaft als natürliche oder juristische Person oder als Handelsgesellschaft. Uneinheitlich ist die Rechtsprechung des Obersten Patent- und Markensenates hinsichtlich der Marken- und Kennzeichenrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Während in der Entscheidung vom 27…
…November 1997 eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und war bis 31. Dezember 2003 Alleingesellschafter und Geschäftsführer der N-GmbH (im Folgenden kurz: GmbH). Neben den daraus resultierenden Einkünften aus selbständiger Arbeit bezog er aus der Vermietung der Betriebsliegenschaft Einkünfte aus Vermietung und…
…Unternehmensberater handelt es sich um eine selbständige Person, die kein Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Auftraggeber begründet. Selbst wenn man den Inhalt des vorgelegten Vertrages unter Zugrundelegung der im Berufungs- und Beschwerdeverfahren behaupteten Tätigkeit (Geschäftsführer) beurteilt hätte oder der Status eines Unternehmensberaters unklar gewesen wäre…
…Steuerrechtlich werden die nach den liechtensteinischen Gesetzen errichteten verkehrstypischen Anstalten den Kapitalgesellschaften gleichgestellt (Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, Band 2, Manz, I/2, Art. 3 DBA Li, Fußnote 2). Gemäß Art. 4 DBA FL bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person…
…jedoch nicht eine Person ein, die in diesem Vertragsstaat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenen Vermögen steuerpflichtig ist. Artikel 4 Abs. 3 DBA lautet: Ist nach Absatz 1 eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten…