…außergewöhnlichen Belastungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussgrundsatz § 19 Abs. 2 EStG 1988). Der Auftraggeber behält im Rahmen eines Abbuchungsauftrages (Dauerauftrages) die Verfügungsmacht (zB Widerrufsmöglichkeit) bis zum eigentlichen Abbuchungsvorgang und tritt somit erst in diesem Zeitpunkt der Abfluss ein…
…für das Jahr 2007: Werbungskosten seien grundsätzlich in dem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Laut vorgelegter Kopie der Quittung sei die Zahlung infolge der Haftung am 22. Dezember 2006 erfolgt. Der tatsächliche Abfluss sei daher dem Kalenderjahr 2006 zuzuordnen. Mit Schriftsatz vom 13…
…diese (Aufwendungen) erst in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 geltend gemacht habe. Diesem Vorbringen wird jedoch entgegengehalten, dass den abgabenrechtlichen Bestimmungen eine willkürliche Zuordnung der Ausgaben zu den Einnahmen nicht zu entnehmen ist. Aufwendungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden (…
…mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Juni 2010, die dem Bw laut Rückschein am 22. Juni 2010 (Beginn der Abholfrist) zugestellt wurde, ab mit folgender Begründung: "Gem. § 19 Abs. 2 EStG sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Als Ausgaben iSd § 19 Abs…
…in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Gemäß § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Aufgrund des Umstandes, dass in § 30 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 Forderungen explizit angeführt werden…
…sei, weshalb die Anerkennung als Betriebsausgabe beantragt werde. In seiner Stellungnahme weist der Prüfer darauf hin, dass bei Gewinnermittlung durch Einnahmen- Ausgaben Rechnung Ausgaben in dem Kalenderjahr anzusetzen seien, in dem sie geleistet wurden. Mit den in der Buchhaltung des Bw vorhandenen Unterlagen bzw. mit…
…nach dem Jahr der Betriebsaufgabe aufgelaufenen Zinsen sind, wenn diese Zinsen nach der Betriebsaufgabe angefallen bzw. entstanden sind, was gegenständlich hinsichtlich der im Vorlageantrag geltend gemachten Zinsen der Fall ist, in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Angemerkt wird, dass nach dem Jahr…
…Kalenderjahr abzusetzen , in dem sie geleistet worden sind. Dies bedeutet, dass Ausgaben dann abgeflossen sind, wenn der geleistete Betrag aus der Verfügungsmacht des Leistenden ausgeschieden ist(EStR RZ4620). Die Ausgaben aus den Vorjahren können daher in den Jahren 2001-2004 nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden…
…Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. 2.) Es kann dahin gestellt bleiben, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung des behaupteten Darlehensvertrags als erfüllt anzusehen sind: Ist der Vertrag steuerlich nicht anzuerkennen, können daraus auch keine steuerlichen Konsequenzen gezogen werden. Ist der Vertrag - dem…
…in Betracht, wobei Rückzahlungsbeträge nach Maßgabe des § 19 Abs. 2 EStG 1988 erst in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen sind, in dem sie geleistet wurden. Im gegenständlichen Fall hat der Bw. nicht einmal behauptet, er habe in den hier streitgegenständlichen Jahren - 1989 bis 1993 - Rückzahlungen geleistet…
…abgesetzt werden. Der Antrag gemäß § 276 BAO auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz über die Berufung werde nun gestellt, weil für Werbungskosten die im § 19 Abs. 2 EStG 1988 aufgestellte Regel gelte, dass Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen seien, in dem sie geleistet würden…
…dass gem. § 19 Abs. 2 EStG 1988 Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen seien, in dem sie geleistet wurden. Die beantragten Aufwendungen für den Schüleraustausch bzw. für die Installation einer Fotovoltaikanlage seien im Jahr 2000 bzw. 2003 getätigt worden. Mit Eingabe vom 14. November 2005 (eingelangt…
…EStG 1988 aufgestellte Regel gilt, wonach Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet werden. Unbestritten sind die Aufwendungen für den Bilanzbuchhalterkurs Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Für den Bilanzbuchhalterkurs wurden laut den vorgelegten Belegen folgende Beträge aufgewendet: [Grafik] Für die Einkünfteberechnung…
…erst in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet wurden. Bis dato seien Rückzahlungen behauptet, aber in keiner Weise nachgewiesen worden. Was die Höhe der entnommenen Zinsen betreffe, habe der Bw. während des Prüfungsverfahrens zwar Sparbücher vorgelegt, es seien jedoch nachweislich nicht alle dem…
…Fortbildungskosten wurden ebenfalls nicht anerkannt. Werbungskosten seien in dem Kalenderjahr absetzbar, in dem sie geleistet würden. Würden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, so führe bereits die Verausgabung der Fremdmittel zu Werbungskosten und nicht erst deren Rückzahlung. Arbeitnehmerveranlagung 2006 Im Einkommensteuerbescheid 2006 vom 28. Oktober 2009 wurden…
…Mit diesen Provisionen in Zusammenhang stehende Ausgaben, die im Jahr 2008 geleistet worden sind, wurden vom Bw. nicht geltend gemacht. Die erklärte Rückzahlung eines Teiles der Provision im Jahr 2010, ist entsprechend dem Zufluss-Abfluss-Prinzip für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Kalenderjahres 2008 nicht…
…bis zu seiner Veräußerung Berücksichtigung zu finden ...". Daraus ergibt sich auch, "dass in Abweichung vom Grundsatz des §19 Abs. 2 EStG die Ausgaben nicht im Kalenderjahr, in dem sie geleistet wurden, abzusetzen sind, sondern im Jahr des Veräußerungsgeschäfts hinsichtlich des gesamten Spekulationszeitraumes zu berücksichtigen sind…
…nicht für das Jahr für das sie geleistet wurden, zu berücksichtigen. Mit Schreiben vom 6. März 2007 - welches als Vorlageantrag zu werten ist - führte der Bw. an: Ich verstehe Ihre Logik hinter der ganzen Sache nicht. Einerseits gestehen Sie mir zu, dass ich in Wr…
…sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. Gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 gelten regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit…
…200.000,00 im Rahmen der jeweiligen Überschussermittlung als Werbungskosten in Abzug zu bringen. 18. Zinsenvorauszahlungen 1999 und 2000 (Bp-Bericht Tz 71) Zufolge § 19 Abs. 2 EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Unter "leisten" ist nach…