…außergewöhnlichen Belastungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussgrundsatz § 19 Abs. 2 EStG 1988). Der Auftraggeber behält im Rahmen eines Abbuchungsauftrages (Dauerauftrages) die Verfügungsmacht (zB Widerrufsmöglichkeit) bis zum eigentlichen Abbuchungsvorgang und tritt somit erst in diesem Zeitpunkt der Abfluss ein…
…Ausgaben in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie getätigt werden. Anzuerkennende Ausgaben, die in einem anderen Kalenderjahr getätigt werden, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen nur in diesen Jahren anerkannt werden. Damit werden ohne weitere Prüfungserfordernisse alle Ausgaben, die vor und nach 2019 geleistet wurden…
…Ausbildung hätte der Beschwerdeführer unter anderem 68.000,00 CHF geschuldet, welche rückbezahlt worden wären. Werbungskosten seien grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet würden (§ 19 EStG 1988). Würden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, so führe bereits die Verausgabung der Fremdmittel und nicht erst…
…für das Jahr 2007: Werbungskosten seien grundsätzlich in dem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Laut vorgelegter Kopie der Quittung sei die Zahlung infolge der Haftung am 22. Dezember 2006 erfolgt. Der tatsächliche Abfluss sei daher dem Kalenderjahr 2006 zuzuordnen. Mit Schriftsatz vom 13…
…diese (Aufwendungen) erst in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 geltend gemacht habe. Diesem Vorbringen wird jedoch entgegengehalten, dass den abgabenrechtlichen Bestimmungen eine willkürliche Zuordnung der Ausgaben zu den Einnahmen nicht zu entnehmen ist. Aufwendungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden (…
…mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Juni 2010, die dem Bw laut Rückschein am 22. Juni 2010 (Beginn der Abholfrist) zugestellt wurde, ab mit folgender Begründung: "Gem. § 19 Abs. 2 EStG sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Als Ausgaben iSd § 19 Abs…
…und Verwaltungskosten müssen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr. Wie § 19 Abs. 2 EStG 1988 idgF entnommen werden kann, müssen Ausgaben für das Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie geleistet worden sind (sog…
…sowie alle durch den Aufzugseinbau veranlassten Baumaßnahmen abzugsfähig. Gegen die Höhe der Kosten machte das Finanzamt – nach Berichtigung durch den Bf – keine Einwendungen geltend. Die vom Bf getragenen außergewöhnlichen Belastungen sind in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden (§ 19 Abs. 2 EStG 1988)…
…1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Der Sachverhalt des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens, steht unstrittig fest. Ebenso ist zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens aus rechtlicher Sicht unstrittig, dass die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Zahnbehandlungskosten dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung…
…2012 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde nochmals unter Bezugnahme auf § 19 EStG 1988 darauf hingewiesen, dass Werbungskosten grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen seien, in dem sie geleistet würden. Würden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, so führe bereits die Verausgabung der Fremdmittel…
…19 Abs 2 EStG 1988 sind diese jedoch in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet wurden (Zufluss - Abfluss - Prinzip). Da die gegenständliche Steuer dem BF lt. seinen Angaben erst im September 2018 vorgeschrieben wurde, wurde sie somit frühestens im September 2018 entrichtet und…
…Folglich sind diese Ausgaben entgegen dem Abflussprinzip dem Kalenderjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn diese von der Verstorbenen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres geleistet wurden. Die Nachverrechnung betreffend Oktober 2020 in Höhe von EUR 19,00 sowie…
…in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Gemäß § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Aufgrund des Umstandes, dass in § 30 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 Forderungen explizit angeführt werden…
…sei, weshalb die Anerkennung als Betriebsausgabe beantragt werde. In seiner Stellungnahme weist der Prüfer darauf hin, dass bei Gewinnermittlung durch Einnahmen- Ausgaben Rechnung Ausgaben in dem Kalenderjahr anzusetzen seien, in dem sie geleistet wurden. Mit den in der Buchhaltung des Bw vorhandenen Unterlagen bzw. mit…
…nach dem Jahr der Betriebsaufgabe aufgelaufenen Zinsen sind, wenn diese Zinsen nach der Betriebsaufgabe angefallen bzw. entstanden sind, was gegenständlich hinsichtlich der im Vorlageantrag geltend gemachten Zinsen der Fall ist, in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Angemerkt wird, dass nach dem Jahr…
…Kalenderjahr abzusetzen , in dem sie geleistet worden sind. Dies bedeutet, dass Ausgaben dann abgeflossen sind, wenn der geleistete Betrag aus der Verfügungsmacht des Leistenden ausgeschieden ist(EStR RZ4620). Die Ausgaben aus den Vorjahren können daher in den Jahren 2001-2004 nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden…
…diese für das Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet worden sind (§ 19 Abs 2 EStG). Die Kostennote über die den Zeitraum von 07/2010 bis 09/2010 wurde am 8.11.2010 mit Fälligkeitsvermerk 22.11.2010 gelegt. Es entspricht nicht dem üblichen Geschäftsleben…
…legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht (ehemals Unabhängigen Finanzsenat) zur Entscheidung vor. II.Rechtsausführungen Bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abzuziehen (§ 34 Einkommensteuergesetz 1988). Außergewöhnliche Belastungen sind in dem Kalenderjahr abzuziehen, in dem sie geleistet wurden. Außergewöhnliche…
…seien Werbungskosten, dem Zu- und Abflussprinzip folgend, grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet würden (§ 19 EStG 1988). Würden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, führe bereits die Verausgabung der Fremdmittel und nicht erst die Rückzahlung zu Werbungskosten (der Abfluss erfolge somit bereits im Zeitpunkt…
…Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gemäß § 19 Abs 2 EStG 1988 in der 2012 geltenden Fassung sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Nach der vorzit Rechtslage ist der Kirchenbeitrag 2013 keine Sonderausgabe im Streitjahr. Deshalb…