…Zeiträume heranzieht. Umgelegt auf die Haftung für Kapitalertragsteuer bedeutet dies, dass Identität der Sache hinsichtlich bestimmter KESt-pflichtiger Kapitalerträge bei Identität des Schuldners, des Haftenden und des maßgeblichen Zeitraumes vorliegt. Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der angefochtenen Haftungs- und Zahlungsbescheide 1996 und 1997 vor. Wie aus…
…abzustellen. Die Banken könnten bei Qualifikation eines Wertpapiers immer nur an den einer ISIN zugeordneten KESt Status anknüpfen und alle ISINS könnten nur gleich behandelt werden. Da der KESt Status aller nicht vor dem 1. August 2005 geschlossenen Emissionen auf kest pflichtig gestellt worden sei…
…2003, 164). In der Literatur ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Teil auch auf Kritik gestoßen (Doralt, Einkommensteuergesetz, Band I, Tz 21 zu § 19; Mühlehner, KeSt-Pflicht für Stückzinsen?, RdW 1997, 746). Nach Zorn, aaO, wird allerdings der Begriff "Kapitalertrag" im Sinne des § 95 Abs…
…2003, 164). In der Literatur ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Teil auch auf Kritik gestoßen (Doralt, Einkommensteuergesetz, Band I, Tz 21 zu § 19; Mühlehner, KeSt-Pflicht für Stückzinsen?, RdW 1997, 746). Nach Zorn, aaO, wird allerdings der Begriff "Kapitalertrag" im Sinne des § 95 Abs…
…Das Gesetz treffe zur Berechnung der Stückzinsen keine Aussage. Daher könne aus dem EStG 1988 weder ein Verbot der linearen Abgrenzung noch ein Vorrang der (oder gar eine Pflicht zur) finanzmathematischen Berechnung abgeleitet werden. Auf dieser Linie lägen auch die KESt-RL (Pkt. 5.1…
…Forderungsabtretung, § 95 Abs. 4 Z 3 EStG fehlt somit der Anwendungsbereich (siehe dazu Mühlehner, KESt-Pflicht für Stückzinsen, RdW 1997, 746). Aber selbst unter Außerachtlassung der VwGH-Rechtsprechung hätte kein Kapitalertragsteuer-Abzug zu erfolgen: Als Veräußerung gilt nämlich nur "die Meldung des Eintritts von Umständen…
…Forderungsabtretung, § 95 Abs. 4 Z 3 EStG fehlt somit der Anwendungsbereich (siehe dazu Mühlehner, KESt-Pflicht für Stückzinsen, RdW 1997, 746). Aber selbst unter Außerachtlassung der VwGH-Rechtsprechung hätte kein Kapitalertragsteuer-Abzug zu erfolgen: Als Veräußerung gilt nämlich nur "die Meldung des Eintritts von Umständen…
…in den KESt-Richtlinien 1993 kundgemachten Formel der Zinsabgrenzung bediente, welche die Finanzverwaltung für "zulässig erklärt" habe, ist ihr zunächst der Einleitungsabsatz dieses Erlasses entgegenzuhalten, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass mit der Richtlinie über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten nicht begründet…
…Das Gesetz treffe zur Berechnung der Stückzinsen keine Aussage. Daher könne aus dem EStG 1988 weder ein Verbot der linearen Abgrenzung noch ein Vorrang der (oder gar eine Pflicht zur) finanzmathematischen Berechnung abgeleitet werden. Auf dieser Linie lägen auch die KESt-RL (Pkt. 5.1…
…Einkünfte und Anrechnung der KESt eine niedrigere Einkommensteuerschuld ergeben würde, als die bisherige Veranlagung ohne Berücksichtigung der maßgeblichen Kapitaleinkünfte ergibt. Die Berechnung der "Tarifeinkommensteuerschuld" für die Kapitaleinkünfte gemäß § 97 Abs. 4 1. Satz EStG 1988 erfolgt im Rahmen einer (fiktiven) Veranlagung der KESt-pflichtigen Einkünfte…
…Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1996 und 1998 sei von der Möglichkeit zur Endbesteuerung der in den Gewinnanteilen beider Jahre enthaltenen KESt-pflichtigen Zinsen und Wertpapiererträgen Gebrauch gemacht worden. - Somit müssten vom Gewinnanteil des Jahres 1996 von S 5,895.131,00…
…vom Bw gezeichneten Hebelprodukte ein derartiger Nachweis erbracht worden sei, seien diese grundsätzlich KESt-pflichtig. Bei einer Anlage auf einer österreichischen Bank wären auf Grund der Verluste mit den Indexzertifikaten automatisch entsprechend hohe KESt-Gutschriften entstanden. Der Bw habe in den der Berufung beigelegten Aufstellungen…
…Bescheid sei nicht zu entnehmen, welche Wertpapiere als KESt-pflichtig bzw. erbschaftssteuerpflichtig angesetzt worden seien. Aufgrund der Bestätigung der H-Bank sei das dortige Depot zur Gänze KESt-pflichtig und damit frei. Davon sei im Hinblick auf sämtliche Wertpapiere auszugehen, sodass sich die Bemessungsgrundlage mit…
…Bescheid sei nicht zu entnehmen, welche Wertpapiere als KESt-pflichtig bzw. erbschaftssteuerpflichtig angesetzt worden seien. Aufgrund der Bestätigung der H-Bank sei das dortige Depot zur Gänze KESt-pflichtig und damit frei. Davon sei im Hinblick auf sämtliche Wertpapiere auszugehen, sodass sich die Bemessungsgrundlage mit…
…Bescheid sei nicht zu entnehmen, welche Wertpapiere als KESt-pflichtig bzw. erbschaftssteuerpflichtig angesetzt worden seien. Aufgrund der Bestätigung der H-Bank sei das dortige Depot zur Gänze KESt-pflichtig und damit frei. Davon sei im Hinblick auf sämtliche Wertpapiere auszugehen, sodass sich die Bemessungsgrundlage mit…
…ErbStG in Höhe von 110,00, somit insgesamt Erbschaftssteuer in Höhe von 1.728,32 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bw. ein, dass sich der Teil ihrer Erbschaft auf KESt-pflichtiges Guthaben, welches somit steuerfrei sei, beziehe. Es fielen keine Grundstücke…
…Lebensführung aus Ersparnissen und mit Unterstützung von Angehörigen gedeckt werden konnte. Die Vermögensdeckungsrechnung sei nicht rechtens, eine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung liege nicht vor. In der am 19. November 2008 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt, dass gegen den damaligen Geschäftsführer ein Aufenthaltsverbot in Österreich bestanden habe…
…die Bemessung der Abgaben herangezogen würden. Die Prüferin traf eine Reihe von Feststellungen. Unter anderem sei von KESt-pflichtigen verdeckten Gewinnausschüttungen an L und ihm nahe stehende Personen bzw. Firmen auszugehen. Das Finanzamt folgte den Prüferfeststellungen und erließ entsprechende Abgabenbescheide, die von der Gesellschaft angefochten…
…der Stückzinsen keine Aussage. Daher könne aus dem EStG 1988 weder ein Verbot der linearen Abgrenzung noch ein Vorrang der (oder gar eine Pflicht zur) finanzmathematischen Berechnung abgeleitet werden. Auf dieser Linie würden auch die KESt-Richtlinien und der BMF-Erlass vom 23. 8.2000,…
…im Jahr 1997 begonnen worden. Ein Teil dieser Vorsorge sei - entsprechend dem Grundsatz der Risikostreuung - in in- und ausländischen Investmentfonds, ein anderer Teil in KESt-pflichtigen Wertpapieren veranlagt worden. Die Veranlagungen seien im Rahmen eines Vermögensverwaltungsauftrages bei der W.-Bank erfolgt. Es liege somit kein…