Zinsen, die in Luxemburg ansässige Personen aus Geldeinlagen bei österreichischen Banken beziehen, sind gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Luxemburg in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Für die Frage, ob diese Steuerentlastung auf österreichischer Seite durch Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug oder im Wege der…
Verstirbt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, der in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt und der in Österreich ein im Privatvermögen gehaltenes Wertpapierdepot besitzt, so steht gemäß Artikel 5 des DBA-Deutschland das ausschließliche Erbschaftssbesteuerungsrecht an diesen Vermögenswerten der Bundesrepublik Deutschland zu. Der Umstand, dass…
…erhoben). Würde man dennoch von einer verdeckten Ausschüttung ausgehen, so das weitere Beschwerdevorbringen, sei im vorliegenden Fall - unabhängig von der Frage einer außerbilanziellen Hinzurechnung für körperschaftsteuerliche Zwecke - keine KESt festzusetzen, vielmehr liege stattdessen eine steuerneutrale Einlagenrückzahlung vor. Weder die Tochter-GmbH noch die beschwerdeführende Mutter…
…kann es nicht zu einer steuerfreien Substanzauszahlung kommen. Die Zuwendung des Forsthauses ist daher KESt-pflichtig, die KESt ist von den fiktiven Anschaffungskosten zu berechnen. Das Evidenzkonto verändert sich nicht. Gewinnadaptierung bei Variante b): | Gewinn des Jahres 11 | 200.000 | Kumulierte Adaptierungen…
…Zeiträume heranzieht. Umgelegt auf die Haftung für Kapitalertragsteuer bedeutet dies, dass Identität der Sache hinsichtlich bestimmter KESt-pflichtiger Kapitalerträge bei Identität des Schuldners, des Haftenden und des maßgeblichen Zeitraumes vorliegt. Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der angefochtenen Haftungs- und Zahlungsbescheide 1996 und 1997 vor. Wie aus…
… 95 Abs 1, 2 und 4 EStG 1988 wie folgt ausgeführt: Am 23.1.2019 habe die ***X GmbH*** dem Finanzamt eine an den Bf erfolgte KESt-pflichtige Ausschüttung in Höhe von 590.000,00 Euro gemeldet. Am ***tt.1.2019*** sei über das Vermögen…
… 97 Abs. 4 EStG 1988 mit KEST-pflichtigen Kapitalerträgen zur Besteuerung zum normalen Einkommensteuertarif, hat eine KEST-Erstattung nur insoweit zu erfolgen, als die einbehaltene KEST den Kinderabsetzbetrag übersteigt. Die Rückerstattung der KEST erfolgte daher nur insoweit, als sie den Kinderabsetzbetrag übersteigt. Aufgrund der EU…
…abzustellen. Die Banken könnten bei Qualifikation eines Wertpapiers immer nur an den einer ISIN zugeordneten KESt Status anknüpfen und alle ISINS könnten nur gleich behandelt werden. Da der KESt Status aller nicht vor dem 1. August 2005 geschlossenen Emissionen auf kest pflichtig gestellt worden sei…
…nicht stattgefunden hat, ist sowohl das objektive, als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung im Sinne des § 8 KStG vorliegend. Neben offenen Gewinnausschüttungen zählen auch verdeckte Gewinnausschüttungen zu den KESt-pflichtigen Kapitalerträgen iSd § 27 Abs 2 Z 1 iVm § 93 Abs 1 (§ 27 Tz…
…den von ***4*** beizusteuernden Einbringungsbetrag bei der ***10*** Anstalt zu leisten. Es liege damit eine durchgeleitete KESt-befreite, verdeckte Ausschüttung der ***9*** AG an die ***11***-GmbH und eine KESt-pflichtige, verdeckte Ausschüttung der ***11***-GmbH an ***4*** vor. Die beschwerdeführende Gesellschaft brachte in der…
…oder fehlt die Ausnahmegenehmigung der irischen Steuerbehörde über Ausgleichsmaßnahmen der Investmentgesellschaft, gilt der Anleger kraft Gesetz unwiderlegbar als in Irland ansässig und ist KESt-pflichtig. Für natürliche Personen beträgt die KESt auf Ausschüttungen 25% und auf Einlösung, Verkauf und Rückgabe der Anteile 28%. Für sogenannte…
… 27 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) wirksam gewordenen Entnahmen laut den beiden Verrechnungskonten im genannten Zeitraum jeweils um, für die Gesellschaft ebenfalls eine Anmeldungsverpflichtung, nicht aber eine KESt-Pflicht auslösende (steuerneutrale) Einlagenrückgewährungen gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 gehandelt habe (vgl. dazu etwa Marschner…
…die nunmehr auch vorläufig in einer erheblichen KESt-Nachforderung mündet, wurde uns somit entsprechendes Gehör versagt. […] Hätte die GBP das Recht auf Parteiengehör nicht verletzt, hätte unsere Gesellschaft vorbringen können, warum keine KESt-pflichtige verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt (siehe untenstehende Ausführungen unter Punkt 3.2…
…2003, 164). In der Literatur ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Teil auch auf Kritik gestoßen (Doralt, Einkommensteuergesetz, Band I, Tz 21 zu § 19; Mühlehner, KeSt-Pflicht für Stückzinsen?, RdW 1997, 746). Nach Zorn, aaO, wird allerdings der Begriff "Kapitalertrag" im Sinne des § 95 Abs…
…2003, 164). In der Literatur ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Teil auch auf Kritik gestoßen (Doralt, Einkommensteuergesetz, Band I, Tz 21 zu § 19; Mühlehner, KeSt-Pflicht für Stückzinsen?, RdW 1997, 746). Nach Zorn, aaO, wird allerdings der Begriff "Kapitalertrag" im Sinne des § 95 Abs…
…Das Gesetz treffe zur Berechnung der Stückzinsen keine Aussage. Daher könne aus dem EStG 1988 weder ein Verbot der linearen Abgrenzung noch ein Vorrang der (oder gar eine Pflicht zur) finanzmathematischen Berechnung abgeleitet werden. Auf dieser Linie lägen auch die KESt-RL (Pkt. 5.1…
…Forderungsabtretung, § 95 Abs. 4 Z 3 EStG fehlt somit der Anwendungsbereich (siehe dazu Mühlehner, KESt-Pflicht für Stückzinsen, RdW 1997, 746). Aber selbst unter Außerachtlassung der VwGH-Rechtsprechung hätte kein Kapitalertragsteuer-Abzug zu erfolgen: Als Veräußerung gilt nämlich nur "die Meldung des Eintritts von Umständen…
…Forderungsabtretung, § 95 Abs. 4 Z 3 EStG fehlt somit der Anwendungsbereich (siehe dazu Mühlehner, KESt-Pflicht für Stückzinsen, RdW 1997, 746). Aber selbst unter Außerachtlassung der VwGH-Rechtsprechung hätte kein Kapitalertragsteuer-Abzug zu erfolgen: Als Veräußerung gilt nämlich nur "die Meldung des Eintritts von Umständen…
…in den KESt-Richtlinien 1993 kundgemachten Formel der Zinsabgrenzung bediente, welche die Finanzverwaltung für "zulässig erklärt" habe, ist ihr zunächst der Einleitungsabsatz dieses Erlasses entgegenzuhalten, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass mit der Richtlinie über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten nicht begründet…
…Das Gesetz treffe zur Berechnung der Stückzinsen keine Aussage. Daher könne aus dem EStG 1988 weder ein Verbot der linearen Abgrenzung noch ein Vorrang der (oder gar eine Pflicht zur) finanzmathematischen Berechnung abgeleitet werden. Auf dieser Linie lägen auch die KESt-RL (Pkt. 5.1…