…Gesamtbetrag an Einkünften in Höhe von € 157.738,15 aus. Nicht entnommene Gewinne wurden im Ausmaß von € 25.318,55 gemäß § 11a Abs.1 u. 7 EStG 1988 in der Fassung des BGBl I 2003/71 iVm § 37 leg.cit. begünstigt besteuert (Hälftesteuersatz)…
…§ 11a Tz 67); sie führen - im Falle eines Entnahmeüberhangs - noch beim Einbringenden zu einer Kürzung des begünstigten nicht entnommenen Gewinnes. Weshalb eine dem Einbringenden zum Bilanzstichtag zuzurechenende unbare Entnahme daher keine Entnahme iSd § 4 Abs 1 EStG - welche Auswirkungen auf die Eigenkapitalbetrachtung iSd §11a EStG…
…Besteuerung für den Eigenkapitalanstieg des Jahres 2005 (€ 9.287,32), 2006 (€ 990,99) sowie 2007 (€ 3.765,80) nicht in Betracht. Sofern ein Eigenkapitalabfall für 2003 ermittelt worden sei, sei dieser ab 2004 vom Eigenkapitalzuwachs abzuziehen. Soweit nach Kürzung noch ein Eigenkapitalzuwachs…
…als wahrscheinlich anzusehen sei, dass nicht nur nachgewiesenermaßen nicht verbuchte Vorgänge, sondern auch weitere Vorgänge nicht aufgezeichnet worden seien. Zur Thematik, inwieweit die Kürzung des Lohnaufwandes für die Ausmittelung des begünstigt besteuerten Gewinnes gemäß § 11a EStG maßgeblich sei, führte die Behörde aus, dass Lohnaufwendungen für…
…2011, die vom Finanzamt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt an den Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt wurde. Der Berufungswerber bekämpfte sowohl die Nachversteuerung der 2004 in Anspruch genommenen Begünstigung von EUR 95.000,00 wie auch die Kürzung bzw. den gänzlichen Wegfall der Begünstigung des …
…einen positiven Wert, so liegt ein Eigenkapitalanstieg vor, bei einem negativen Wert spricht man von einem Eigenkapitalabfall. In gleicher Weise ist auch ein eventueller Eigenkapitalabfall im Jahr 2003 für die Kürzung gemäß § 11a Abs. 7 EStG zu ermitteln. Bei der Ermittlung des Eigenkapitalanstiegs bzw. -abfalls…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.,, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 sowie Kapitalertragsteuerhaftung für die Jahre 1998 bis 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…und Steuerberatungs GmbH, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 24. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Oktober 2008 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
…439,09 € | Einkommensteuer | 32.736,40 € | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer | 32.736,40 € Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz Bw) ist…
…Dezember 2005, 2004/15/0045). Die sofortige Absetzung der Zahlungen als Betriebsausgabe sieht das Gesetz nicht vor" Im fortgesetzten Verfahren sind nun die in Rede stehenden Kaufpreisanteile, da es sich um Nachzahlungen des Kaufpreises handelt, die den von der Mitbeteiligten aktivierten Geschäftswert erhöhen, gemäß § 3…
…führen noch beim Einbringenden zu einer Kürzung des (begünstigten) nicht entnommenen Gewinnes. Soweit der Berufungswerber die Einkommensteuerrichtlinien 2000 anführt, ist anzumerken, dass diese in der aktualisierten Fassung die im letzten Absatz dargestellte Rechtsansicht stützen und im übrigen eine bloße Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen sind…
…1988 der Begriff der Entnahme dahingehend teleologisch reduziert werden, dass die Entnahme von Mitteln, die aus steuerfreien oder anderweitig begünstigten (endbesteuerten) Erträgen stammen, keine Berücksichtigung bei der Ermittlung des Eigenkapitalanstiegs bzw. -abfalls findet. Steuerfreie und anders als nach § 11a begünstigte Gewinnteile sollten also gleich wie…
…vertreten durch Stb., vom 18. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. November 2009 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2007 und 2008 sowie gegen den Haftungsbescheid gemäß § 95 EStG 1988 für die Kapitalertragsteuer der Jahre 2006 bis 2008 entschieden: Der…
…1 Z 1 bis 18 BWG genannten Tätigkeiten, sofern ihr Betrieb gewerblich erfolgt. Der Gewerblichkeitsbegriff ist, wie schon im KWG, im Sinne des UStG zu verstehen. Mit dem Tatbestandselement der Gewerblichkeit soll ausgeschlossen werden, dass z.B. schon gelegentliche Kredit- oder Darlehensgewährungen, wie sie im…
…erstgenannten Rechnungen als Scheinrechnung qualifiziert. Aufgrund dieser Feststellungen hat das Finanzamt den Sicherheitszuschlag von 120.000 S pro Jahr auf 3% des Gesamtumsatzes pro Jahr erhöht und eine verdeckte Ausschüttung festgesetzt. Daraus folgt rechtlich: Im vorliegenden Fall liegen zwischen der Bw. und MM hinsichtlich der…
…dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 37 Abs. 1 (Hälftesteuersatz) unterziehen. Nach den Erläuternden Bemerkungen besteht die Zielsetzung der Bestimmung in der Förderung der Eigenkapitalbildung, die durch eine steuerliche Begünstigung des Eigenkapitalanstiegs erreicht werden soll (s. RV 59 BlgNR XXII. GP, Erläuterungen zu Art. 39 Z 7)…
…XY, vom 7. Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 1. Juli 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe…
…Erdbergstraße 200, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 mit € 3,803.091,87 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen sind dem…
…Erdbergstraße 200, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 mit € 16,984.892,11 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen sind dem…
…§ 11a Tz 43a). Nicht begünstigte thesaurierte Gewinnbestandteile können in den Folgejahren demnach nicht entnommen werden, ohne dass es zu einer Minderung des begünstigen Eigenkapitalanstiegs kommt. Dies gilt auch, wenn der Eigenkapitalabfall zum Teil auf Entnahmen, zum Teil auf einen laufenden Verlust zurückzuführen ist (Kanduth-Kristen…