…ein Irrtum auch dann von rechtlicher Relevanz, wenn er einer (zuständigen) drittländischen Zollbehörde im Zusammenhang mit einer Tätigkeit zuzurechnen ist, auf die bindende Gemeinschaftsregelungen abstellen. Damit wird vor allem bei der Nachprüfung von Präferenznachweisen das durch die genannte Bestimmung geschützte Vertrauen auf das Verhalten drittländischer…
…auf der Grundlage falscher und irreführender Informationen des thailändischen Unternehmens G ausgestellt worden seien. Demgemäß liege kein Irrtum der Zollbehörden im Sinne von Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK vor und erübrige es sich, auf die geltend gemachte Gutgläubigkeit (den Vertrauensschutz) des Abgabenschuldners einzugehen.…
…Sachlage schriftlich mitgeteilt. Genau so und nicht anders sei der Fall gewesen. Ihr habe man erklärt, sie dürfe legal vier Stangen Zigaretten pro Monat beziehen. Sollte dies ein Irrtum gewesen sein, so tue ihr dies leid, es sei nicht ihre Absicht gewesen, illegal Zigaretten zu…
…ein Irrtum der Zollbehörde, die den Präferenznachweis ausgestellt haben, in Frage kommen. Laut Rechtssprechung des EuGH (EuGH vom 9. Juni 1998 T-10 und 11/97, Rz. 59 vom 10. Mai 2001 T-186/97 u.a) würde jedoch kein Irrtum der zuständigen drittländischen Zollbehörden…
…ein Irrtum der Zollbehörde, die den Präferenznachweis ausgestellt haben, in Frage kommen. Laut Rechtssprechung des EuGH (EuGH vom 9. Juni 1998 T-10 und 11/97, Rz. 59 vom 10. Mai 2001 T-186/97 u.a) würde jedoch kein Irrtum der zuständigen drittländischen Zollbehörden…
…ein Irrtum der Zollbehörde, die den Präferenznachweis ausgestellt haben, in Frage kommen. Laut Rechtssprechung des EuGH (EuGH vom 9. Juni 1998 T-10 und 11/97, Rz. 59 vom 10. Mai 2001 T-186/97 u.a ) würde jedoch kein Irrtum der zuständigen drittländischen Zollbehörden…
…im Vermerk "wie angemeldet angenommen" zum Ausdruck kommt, nicht. In diesen Fällen trägt allein der Zollschuldner das Risiko der Erklärung und kann sich bei einer Unrichtigkeit nicht auf einen Irrtum der Zollbehörden berufen (siehe dazu Witte "Zollkodex-Kommentar", Linde-Verlag, Rz.18 zu Art.220…
…Anwendung kommt. Nach Auffassung des UFS ist in den Fällen, in denen der Behörde im Zuge der Abfertigung alle Umstände offen gelegt wurden und aufgrund eines Irrtums der Zollbehörde kein Zoll vorgeschrieben wurde, eine buchmäßige Erfassung nur im Wege des Art 220 ZK möglich, sodass…
…keiner weiteren Erörterung, zumal alleiniger Streitpunkt dabei ist, ob die Bf den behaupteten Irrtum der Zollbehörde erkennen hätte können bzw. ob sie gutgläubig gehandelt hat oder nicht. Es kommt in den vorliegenden Fällen in Bezug auf die Frage, ob die Vorschreibung (Nachforderung) des Differenzbetrages an…
…wurden; die buchmäßige Erfassung hat also zu unterbleiben bei einem Irrtum der Zollbehörden den der Beteiligte nicht erkennen konnte der Beteiligte gutgläubig war und alle Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Der Beteiligte wird also in seinem Vertrauen auf die richtige Abgabenfestsetzung geschützt (vgl. Witte…
…Fa. R. in Innsbruck nicht dargelegt sind. Zu 4. Die Schlußfolgerung, daß im Streitfall - objektiv betrachtet - kein Irrtum der Zollbehörden gegeben war, der zu einer niedrigen oder unterlassenen buchmäßigen Erfassung der Abgaben geführt hätte, steht in Widerspruch zu den in der Berufungsbegründung vorgetragenen Sachverhalten. Die…
…5 Abs. la und 1b der VO (EG) 1306/95). Zu 4. Die Schlußfolgerung, daß im Streitfall - objektiv betrachtet - kein Irrtum der Zollbehörden gegeben war, der zu einer niedrigen oder unterlassenen buchmäßigen Erfassung der Abgaben geführt hätte, steht in Widerspruch zu den in der Berufungsbegründung…
…sich bei der besagten nächsten Woche um die Woche gehandelt habe, in der am Montag den 21. Mai 2001 die 150 Stangen drittländische eingeschmuggelte Zigaretten von der Zollbehörde beschlagnahmet worden seien. Die Beweiskette sei durch das Faktum der Beschlagnahme der Zigaretten geschlossen. Es sei bemerkenswert…
…sich bei der besagten nächsten Woche um die Woche gehandelt habe, in der am Montag den 21. Mai 2001 die 150 Stangen drittländische eingeschmuggelte Zigaretten von der Zollbehörde beschlagnahmet worden seien. Die Beweiskette sei durch das Faktum der Beschlagnahme der Zigaretten geschlossen. Es sei bemerkenswert…
…sich bei der besagten nächsten Woche um die Woche gehandelt habe, in der am Montag den 21. Mai 2001 die 150 Stangen drittländische eingeschmuggelte Zigaretten von der Zollbehörde beschlagnahmet worden seien. Die Beweiskette sei durch das Faktum der Beschlagnahme der Zigaretten geschlossen. Es sei bemerkenswert…
…vorsieht. Ein solcher Fall könnte auch vorliegen, wenn der Irrtum auf einer unentschuldbaren Fahrlässigkeit beruht, da der Einführer grundsätzlich loyal mit den Zollbehörden zusammenarbeiten muss und sein Verhalten nicht von einer gänzlichen Nachlässigkeit ihnen gegenüber geprägt sein darf. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass…
…falsche Ausfuhr der damaligen Exportlieferung vorgenommen. Aus der Begründung des Erkenntnisses lasse sich eine fahrlässige Handlungsweise nicht ableiten. Vielmehr sei der ihm unterlaufene Irrtum bei der Wahl der Ausfuhr als entschuldbare Fehlleistung im Sinne des § 9 FinStrG anzusehen. Er habe die erste Deklaration am 21…
…Nachdem die Zollbehörden diesen Umstand im Zuge der Betriebsprüfung/Zoll festgestellt hatten, erfolgte die buchmäßige Erfassung des zu erhebenden Betrags nachträglich mit Bescheid vom 20. Juli 2006. Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes liegt kein Ausnahmetatbestand, insbesondere kein Irrtum der Zollbehörde iSd Bestimmung des Artikels 220 Absatz…
…Verordnung, der eine Verjährungsfrist von vier Jahren für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten festlegt, von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar? 2) Ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber den betroffenen Verantwortlichen eines Unternehmens eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung, die die Verjährungsfrist von vier Jahren des Art…
…Schlußfolgerung, daß im Streitfall - objektiv betrachtet - kein Irrtum der Zollbehörden gegeben war, der zu einer niedrigeren oder unterlassenen buchmäßigen Erfassung der Abgaben geführt hätte, steht in Widerspruch zu den in der Berufungsbegründung vorgetragenen Sachverhalten. Bis jetzt hat die Zollbehörde nicht schlüssig und nachvollziehbar erklären können…