…ein Irrtum auch dann von rechtlicher Relevanz, wenn er einer (zuständigen) drittländischen Zollbehörde im Zusammenhang mit einer Tätigkeit zuzurechnen ist, auf die bindende Gemeinschaftsregelungen abstellen. Damit wird vor allem bei der Nachprüfung von Präferenznachweisen das durch die genannte Bestimmung geschützte Vertrauen auf das Verhalten drittländischer…
…b UAbs. 1 ZK scheide aus, es liege kein Irrtum der Zollbehörde vor. Eine Beteiligung drittländischer Behörden an der Feststellung eines unrichtigen Ursprungszeugnisses bewirke nur dann einen Vertrauensschutz, wenn diese Beteiligung in einem System der administrativen Zusammenarbeit stattgefunden habe. Die Europäische Union unterhalte mit Taiwan…
…b UAbs. 1 ZK scheide aus, es liege kein Irrtum der Zollbehörde vor. Eine Beteiligung drittländischer Behörden an der Feststellung eines unrichtigen Ursprungszeugnisses bewirke nur dann einen Vertrauensschutz, wenn diese Beteiligung in einem System der administrativen Zusammenarbeit stattgefunden habe. Die Europäische Union unterhalte mit Taiwan…
…mehr in Betracht. Im vorliegenden Fall lässt schon Pkt. a) die Anerkennung eines zu berücksichtigenden Irrtums scheitern. Dass die Zollbehörde bei einem Importvorgang (3 Importvorgängen) die Überprüfung von Anmeldung und Ware flexibel und mehr oder weniger intensiv gestalten kann, ist gesetzeskonform (Art. 68 bis 71…
…auf der Grundlage falscher und irreführender Informationen des thailändischen Unternehmens G ausgestellt worden seien. Demgemäß liege kein Irrtum der Zollbehörden im Sinne von Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK vor und erübrige es sich, auf die geltend gemachte Gutgläubigkeit (den Vertrauensschutz) des Abgabenschuldners einzugehen.…
…Erkundigungen bei der Zollbehörde, rechtskundigen Personen, Automobilclubs (die auf deren Homepage bei Konstellationen wie im vorliegenden Fall auf die Zollbehörden verweisen) etc… einzuholen. Es wäre am Beschuldigten gelegen sich bei der Verwendung des drittländischen Fahrzeuges über die rechtlichen Bestimmungen bei geeigneter Stelle zu erkundigen…
…Art. 220 Abs.2 lit.b UAbs.1 ZK scheide aus, es liege kein Irrtum der Zollbehörde vor. Eine Beteiligung drittländischer Behörden an der Feststellung eines unrichtigen Ursprungszeugnisses bewirke nur dann einen Vertrauensschutz, wenn diese Beteiligung in einem System der administrativen Zusammenarbeit stattgefunden habe. Die…
…ZK werden für die Fälle der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise die Begriffe „Irrtum der Zollbehörde“ und „Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners“ verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund zur VO (EG) Nr. 2700/2000). Grundsätzlich wird bei der Feststellung unrichtiger Präferenznachweise unter Beteiligung drittländischer Behörden ein nichterkennbarer Irrtum fingiert (Unterabsatz 2)…
…ZK werden für die Fälle der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise die Begriffe „Irrtum der Zollbehörde“ und „Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners“ verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund zur VO (EG) Nr. 2700/2000). Grundsätzlich wird bei der Feststellung unrichtiger Präferenznachweise unter Beteiligung drittländischer Behörden ein nichterkennbarer Irrtum fingiert (Unterabsatz 2)…
…ZK werden für die Fälle der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise die Begriffe „Irrtum der Zollbehörde“ und „Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners“ verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund zur VO (EG) Nr. 2700/2000). Grundsätzlich wird bei der Feststellung unrichtiger Präferenznachweise unter Beteiligung drittländischer Behörden ein nichterkennbarer Irrtum fingiert (Unterabsatz 2)…
…ZK werden für die Fälle der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise die Begriffe „Irrtum der Zollbehörde“ und „Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners“ verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund zur VO (EG) Nr. 2700/2000). Grundsätzlich wird bei der Feststellung unrichtiger Präferenznachweise unter Beteiligung drittländischer Behörden ein nichterkennbarer Irrtum fingiert (Unterabsatz 2)…
…ZK werden für die Fälle der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise die Begriffe „Irrtum der Zollbehörde“ und „Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners“ verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund zur VO (EG) Nr. 2700/2000). Grundsätzlich wird bei der Feststellung unrichtiger Präferenznachweise unter Beteiligung drittländischer Behörden ein nichterkennbarer Irrtum fingiert (Unterabsatz 2)…
…Sachlage schriftlich mitgeteilt. Genau so und nicht anders sei der Fall gewesen. Ihr habe man erklärt, sie dürfe legal vier Stangen Zigaretten pro Monat beziehen. Sollte dies ein Irrtum gewesen sein, so tue ihr dies leid, es sei nicht ihre Absicht gewesen, illegal Zigaretten zu…
…ein Irrtum der Zollbehörde, die den Präferenznachweis ausgestellt haben, in Frage kommen. Laut Rechtssprechung des EuGH (EuGH vom 9. Juni 1998 T-10 und 11/97, Rz. 59 vom 10. Mai 2001 T-186/97 u.a) würde jedoch kein Irrtum der zuständigen drittländischen Zollbehörden…
…ein Irrtum der Zollbehörde, die den Präferenznachweis ausgestellt haben, in Frage kommen. Laut Rechtssprechung des EuGH (EuGH vom 9. Juni 1998 T-10 und 11/97, Rz. 59 vom 10. Mai 2001 T-186/97 u.a) würde jedoch kein Irrtum der zuständigen drittländischen Zollbehörden…
…ein Irrtum der Zollbehörde, die den Präferenznachweis ausgestellt haben, in Frage kommen. Laut Rechtssprechung des EuGH (EuGH vom 9. Juni 1998 T-10 und 11/97, Rz. 59 vom 10. Mai 2001 T-186/97 u.a ) würde jedoch kein Irrtum der zuständigen drittländischen Zollbehörden…
…im Vermerk "wie angemeldet angenommen" zum Ausdruck kommt, nicht. In diesen Fällen trägt allein der Zollschuldner das Risiko der Erklärung und kann sich bei einer Unrichtigkeit nicht auf einen Irrtum der Zollbehörden berufen (siehe dazu Witte "Zollkodex-Kommentar", Linde-Verlag, Rz.18 zu Art.220…
…werden konnte. Die Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung gilt jedoch nicht als Irrtum, wenn die Bescheinigung auf einer unrichtigen Darstellung der Tatsachen durch den Ausführer beruht (zB erklärt der Ausführer eine ausreichende Be- oder Verarbeitung durch Tarifsprung, obwohl nicht alle drittländischen Vormaterialien die Tarifposition gewechselt haben)…
…Anwendung kommt. Nach Auffassung des UFS ist in den Fällen, in denen der Behörde im Zuge der Abfertigung alle Umstände offen gelegt wurden und aufgrund eines Irrtums der Zollbehörde kein Zoll vorgeschrieben wurde, eine buchmäßige Erfassung nur im Wege des Art 220 ZK möglich, sodass…
…keiner weiteren Erörterung, zumal alleiniger Streitpunkt dabei ist, ob die Bf den behaupteten Irrtum der Zollbehörde erkennen hätte können bzw. ob sie gutgläubig gehandelt hat oder nicht. Es kommt in den vorliegenden Fällen in Bezug auf die Frage, ob die Vorschreibung (Nachforderung) des Differenzbetrages an…