…entgegnet, dass sich aus dem Bescheid vom 5.12. 2003 zwar zugestandenermaßen ein bis dato noch nicht vorgeschriebener Säumniszuschlag in der Höhe von € 68,71 ergebe. Wie das Finanzamt allerdings auf eine Bemessungsgrundlage von € 22.678,72 komme, sei weiterhin nicht nachvollziehbar. Das…
…die Betriebsprüfung stelle sich bei diesen Beratungsleistungen die Frage, wem die Einkünfte aus diesen Leistungen zuzurechnen seien, zumal in den vorgelegten Unterlagen die X.-P. GmbH als Leistungserbringerin aufscheine, was lt. Bw. aber auf einem Irrtum bei der Vertragserrichtung beruhe; dieser Irrtum sei seiner Ansicht…
…gewesen aufgrund der Lage gegenüber dem Betrieb. Ursprünglich sollte die Liegenschaft ... der Bw. in seiner Funktion als Geschäftsführer der Mieterin ersteigern. Durch einen Irrtum bei der Ersteigerung hat er die Liegenschaft als Privatperson erstanden." Um Stellungnahme werde ersucht. Gemäß den Ausführungen in der VwGH-Beschwerde…
…auch der Umstand, dass der Berufungswerber über eine entsprechend qualifizierte bevollmächtigte steuerliche Vertretung verfügt, die im Übrigen übereinstimmend mit dem Prüfer davon ausgeht, dass im gegenständlichen Fall kein freiwilliger Sozialaufwand vorliegt, zeugt davon, dass über all die Jahre kein Irrtum bei der Verbuchung der Prämien…
…diese Einfuhrpreise der Abgabenberechnung zu Grunde gelegt. Ein aktiver Irrtum der Zollbehörde bei den jeweiligen Abfertigungen ist nicht festzustellen, weil erst nach einer Betriebsprüfung zu Tage kam und kommen konnte, dass die erklärten fob-Preise nicht den tatsächlichen Zahlungen entsprachen. Im Fall der Abfertigung zu…
…eingetreten, weil der Bescheid nicht übermittelt worden sei. Vorgebracht wurde weiters, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den KG-Anteil die meisten Beteiligungen mit dem handelsrechtlichen Buchwert angesetzt worden seien, wohingegen der Ansatz des anteiligen Einheitswertes, der in den meisten Fällen negative Werte aufweise…
…eingetreten, weil der Bescheid nicht übermittelt worden sei. Vorgebracht wurde weiters, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den KG-Anteil die meisten Beteiligungen mit dem handelsrechtlichen Buchwert angesetzt worden seien, wohingegen der Ansatz des anteiligen Einheitswertes, der in den meisten Fällen negative Werte aufweise…
…Ferner war bei der Festsetzung des Einfuhrwerts der Zollwert ebenso zu bestimmen wie der Einfuhrwert (s. Art. 5 Abs. 1a und 1b der VO (EG) 1306/95). Zu 4.: Die Schlußfolgerung, daß im Streitfall - objektiv betrachtet - kein Irrtum der Zollbehörden gegeben war, der zu einer…
…Die Bemessungsgrundlagen für den strafbestimmenden Wertbetrag wurden im Bescheid nicht dezidiert angeführt. Es wurde nur auf die rechtskräftigen Abgabenbescheide verwiesen. Am 14. März 2007 fand zu diesem Strafbescheid eigenen Angaben des Bw. zufolge eine Besprechung statt, bei der er den ihn bei der Erstellung der…
…Steuerpflichtige, welcher irrtümlich eine von der stRpr abweichende, aber vom Wortlaut gedeckte Auslegung wählt, verwirklicht kein Unrecht. Selbst für den Fall, dass daher die Behörde die Rechtsansicht des Abgabepflichtigen als unvertretbar beurteilen würde, würde daher ein darauf basierender Irrtum auch bei Unentschuldbarkeit den Vorsatz ausschließen (…
…Vertragsdauer. Bei der Gebührenerhöhung ist weiters die Dauer der Verspätung der Gebührenanzeige zu berücksichtigen. Im Gegenstandsfall ist diesbezüglich zu bedenken, dass erst durch den Bescheid vom 28. September 2009 die Rechtsgebühr für den Pachtvertrag vom 27. September 2005 samt Zusatzvereinbarung von jener Bemessungsgrundlage festgesetzt wurde…
…bei mehreren Optionen wie sie gern. Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 3223/94 immanent ist und einen Irrtum bei der Zollwertanmeldung ohne Wahlmöglichkeit, weil Art. 173 ZK-DVO dies nicht zulässt. Ein Irrtum bei der Abfassung der Zollwertanmeldung mit ihren Wertberechnungsregeln hat eine völlig…
…daher eine integrierte Betrachtung der beteiligten Konzerngesellschaften. Bei einer solchen integrierten Betrachtung werde aber sofort deutlich, dass die Unternehmensgruppe insgesamt keine Umsatzsteuer verkürzt oder verspätet bezahlt habe, sondern lediglich ein sich neutralisierender Irrtum bei der Erstellung der Steuererklärungen vorgelegen sei, der vom Unternehmen von sich…
…als unzutreffend erweist. Von einer einmal gewählten Nutzungsdauer kann nur wegen Änderung der Nutzung abgegangen werden, oder wenn die Schätzung auf einem Irrtum beruht (VwGH 24.6.2003, 99/14/0015) Eine AfA ist generell nur solange möglich, als die maßgebliche Bemessungsgrundlage, linear verteilt über…
…beabsichtigt war und daher in der Berufungsvorentscheidung die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer zutreffend gemäß § 15 Abs. 2 BewG neu berechnet. Es ist somit im vorliegenden Fall in freier Beweiswürdigung als erwiesen anzunehmen, dass die Parteien einvernehmlich und frei von Irrtum bei Abschluss des Notariatsaktes am…
…bloße Möglichkeit der Rechtswidrigkeit eines Bescheides ist für eine Bescheidaufhebung nicht ausreichend. Wie die Bw. selbst im Schreiben vom 20. März 2008 unter Punkt 5 ausführt, ist es jedenfalls im gegenständlichen Fall zu wesentlichen Änderungen bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage der Erstbescheide und der neuen Sachbescheide…
…unterlegen, weshalb er nicht vorsätzlich gehandelt habe. Es läge eine strafbefreiende Selbstanzeige vor, weil die Kammerumlagen in den Abgabenerklärungen rechtzeitig offengelegt worden seien. Außerdem wären bei der Strafbemessung der Umstand der unklaren Rechtslage, eine Unbesonnenheit und Unbedachtheit, Irrtum, die Offenlegung in den Bilanzen und Steuererklärungen…
…die Billigung der Abgabenbehörde gefunden hatten. Doch selbst ein Irrtum des seinerzeitigen Prüfers über einen durchgeführten Augenschein und/oder die Vorlage des Gutachtens F. vermöchte eine Verletzung von Treu und Glauben im Zusammenhang mit den strittigen Korrekturen bei der AfA zum Mietobjekt in der (Zinshaus1…
…Seite 125) habe auf die enormen Konsequenzen einer derartigen Sichtweise hingewiesen. Nahezu bei jedem vorzeitigen Ausscheiden, wäre daher die Prämie rückzurechnen. Sohin könne festgehalten werden, dass die von der Bw. in den Jahren 2002 bis 2004 angeschafften Lastkraftwagen (unter Hinweis auf händische Ergänzungen) zwischen 14…
…2: Der Irrtum der Zollbehörde war für die Bf. aus folgenden Gründen erkennbar: Zum einen handelt es sich bei der Bf. um ein Unternehmen, das nach eigenen Angaben bereits viele Jahre im Einfuhrgeschäft gewerbsmäßig tätig ist und daher über einschlägige Erfahrung im Handel mit der…