…entgegnet, dass sich aus dem Bescheid vom 5.12. 2003 zwar zugestandenermaßen ein bis dato noch nicht vorgeschriebener Säumniszuschlag in der Höhe von € 68,71 ergebe. Wie das Finanzamt allerdings auf eine Bemessungsgrundlage von € 22.678,72 komme, sei weiterhin nicht nachvollziehbar. Das…
…doppelten Schätzvorgang resultierenden Unschärfen sei nur beispielsweise darauf verwiesen, dass der Betriebsprüfung Zoll bei der Beurteilung der Lagerfristen im Punkt 3.7.2. ihrer Niederschrift vom 15.12.2011 zu Zl. g ein Irrtum unterlaufen sei, zu welchem im Zuge einer Korrektur in weiterer Folge…
…ausführlich dargestellter Umstand der Verwechslung von Daten angeführt und es werde in dieser Bescheidpassage durch die Bescheid erlassende Behörde versucht diesen Irrtum zu berichtigen. Eine solche Berichtigung sei unzulässig und zeige die schon erwähnten Unzulänglichkeiten bei den Erhebungen, den fortlaufenden Aufzeichnungen der Umstände und den…
…doppelten Schätzvorgang resultierenden Unschärfen sei nur beispielsweise darauf verwiesen, dass der Betriebsprüfung Zoll bei der Beurteilung der Lagerfristen im Punkt 3.7.2. ihrer Niederschrift vom 15.12.2011 zu Zl. g ein Irrtum unterlaufen sei, zu welchem im Zuge einer Korrektur in weiterer Folge…
…Die Notwendigkeit der Abgabe Zusammenfassender Meldungen werde anerkannt, es werde aber darauf hingewiesen, dass auch dem Finanzamt die Nichtabgabe über einen derart langen Zeitraum nicht aufgefallen sei. Bei einer Erinnerung wäre dieser Missstand sofort beseitigt worden und es hätten keine derart hohen Bemessungsgrundlagen entstehen können…
…die Betriebsprüfung stelle sich bei diesen Beratungsleistungen die Frage, wem die Einkünfte aus diesen Leistungen zuzurechnen seien, zumal in den vorgelegten Unterlagen die X.-P. GmbH als Leistungserbringerin aufscheine, was lt. Bw. aber auf einem Irrtum bei der Vertragserrichtung beruhe; dieser Irrtum sei seiner Ansicht…
…die verspätete Erklärung dieser Beträge resultierte, welche aber bei nachfolgenden Erklärungen wieder ausgeglichen wurden. Das Beschwerdevorbringen läuft letztlich darauf hinaus, dass eine Änderung von vertretbaren Rechtsansichten eingetreten ist und schließlich allenfalls ein Irrtum bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen vorliegt. Dieses Vorbringen ist schlüssig und nachvollziehbar…
…der geltend gemachten Kosten anerkennen wollte. Betragsmäßig entspricht der Differenzbertrag von € 3.600,00 den in den beiden Honorarnoten ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen (dem Finanzamt vorgelegt mit Schriftsatz vom 12. Jänner 2009). Es wird daher davon ausgegangen, dass seitens des Finanzamtes bloß ein Irrtum bei der…
…gewesen aufgrund der Lage gegenüber dem Betrieb. Ursprünglich sollte die Liegenschaft ... der Bw. in seiner Funktion als Geschäftsführer der Mieterin ersteigern. Durch einen Irrtum bei der Ersteigerung hat er die Liegenschaft als Privatperson erstanden." Um Stellungnahme werde ersucht. Gemäß den Ausführungen in der VwGH-Beschwerde…
…auch der Umstand, dass der Berufungswerber über eine entsprechend qualifizierte bevollmächtigte steuerliche Vertretung verfügt, die im Übrigen übereinstimmend mit dem Prüfer davon ausgeht, dass im gegenständlichen Fall kein freiwilliger Sozialaufwand vorliegt, zeugt davon, dass über all die Jahre kein Irrtum bei der Verbuchung der Prämien…
…diese Einfuhrpreise der Abgabenberechnung zu Grunde gelegt. Ein aktiver Irrtum der Zollbehörde bei den jeweiligen Abfertigungen ist nicht festzustellen, weil erst nach einer Betriebsprüfung zu Tage kam und kommen konnte, dass die erklärten fob-Preise nicht den tatsächlichen Zahlungen entsprachen. Im Fall der Abfertigung zu…
…heißt bei vernünftiger Betrachtungsweise außerstande gewesen sein, den Irrtum der zuständigen Behörden zu erkennen, und er muss alle geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung beachtet haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Abgabenschuldner einen Anspruch darauf, dass von einer Nacherhebung abgesehen wird. Dagegen ist der Antrag…
…Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer und lautet: § 10. (1) Erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden (mehrgemeindliche Betriebsstätte), ist die Bemessungsgrundlage vom Unternehmer auf die beteiligten Gemeinden zu zerlegen. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse und die durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten zu berücksichtigen. (2) Bei…
…eingetreten, weil der Bescheid nicht übermittelt worden sei. Vorgebracht wurde weiters, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den KG-Anteil die meisten Beteiligungen mit dem handelsrechtlichen Buchwert angesetzt worden seien, wohingegen der Ansatz des anteiligen Einheitswertes, der in den meisten Fällen negative Werte aufweise…
…eingetreten, weil der Bescheid nicht übermittelt worden sei. Vorgebracht wurde weiters, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den KG-Anteil die meisten Beteiligungen mit dem handelsrechtlichen Buchwert angesetzt worden seien, wohingegen der Ansatz des anteiligen Einheitswertes, der in den meisten Fällen negative Werte aufweise…
…Ferner war bei der Festsetzung des Einfuhrwerts der Zollwert ebenso zu bestimmen wie der Einfuhrwert (s. Art. 5 Abs. 1a und 1b der VO (EG) 1306/95). Zu 4.: Die Schlußfolgerung, daß im Streitfall - objektiv betrachtet - kein Irrtum der Zollbehörden gegeben war, der zu einer…
…Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 135 Tz 10). Im Verfahren gemäß § 135 BAO ist es Aufgabe des Abgabenerklärungspflichtigen, die für ihn sprechenden Entschuldigungsgründe den Abgabenbehörden vorzutragen und darzulegen (Stoll, BAO, 1528). Die Bf. selbst behauptet nicht, dass im vorliegenden Fall der unterlaufene Irrtum bei Anwendung der…
…Die Bemessungsgrundlagen für den strafbestimmenden Wertbetrag wurden im Bescheid nicht dezidiert angeführt. Es wurde nur auf die rechtskräftigen Abgabenbescheide verwiesen. Am 14. März 2007 fand zu diesem Strafbescheid eigenen Angaben des Bw. zufolge eine Besprechung statt, bei der er den ihn bei der Erstellung der…
…Steuerpflichtige, welcher irrtümlich eine von der stRpr abweichende, aber vom Wortlaut gedeckte Auslegung wählt, verwirklicht kein Unrecht. Selbst für den Fall, dass daher die Behörde die Rechtsansicht des Abgabepflichtigen als unvertretbar beurteilen würde, würde daher ein darauf basierender Irrtum auch bei Unentschuldbarkeit den Vorsatz ausschließen (…
…Vertragsdauer. Bei der Gebührenerhöhung ist weiters die Dauer der Verspätung der Gebührenanzeige zu berücksichtigen. Im Gegenstandsfall ist diesbezüglich zu bedenken, dass erst durch den Bescheid vom 28. September 2009 die Rechtsgebühr für den Pachtvertrag vom 27. September 2005 samt Zusatzvereinbarung von jener Bemessungsgrundlage festgesetzt wurde…