…die Bezüge des Bundesdienstes (Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit) falsch seien. Es treffe zwar zu, dass der Bw. Gehaltszahlungen erhalten habe, diese Zahlungen seien jedoch unrechtmäßig gewesen, da er bereits im Oktober 2004 gekündigt habe. Seitens des Bundesdienstes sei jedoch weiter ein Gehalt überwiesen worden…
…Komplementär GmbH vor, da diese die Dienstwohnung als Entlohnung ihrer Geschäftsführerin gemäß dem Dienstvertrag verwende. In eben diesem Erkenntnis führe der Verwaltungsgerichtshof auch aus, dass die Gehaltszahlungen der GmbH an den geschäftsführenden Kommanditisten nicht nach § 23 Z 2 EStG zu beurteilen seien. Im Zweifel sei…
…Komplementär GmbH vor, da diese die Dienstwohnung als Entlohnung ihrer Geschäftsführerin gemäß dem Dienstvertrag verwende. In eben diesem Erkenntnis führe der Verwaltungsgerichtshof auch aus, dass die Gehaltszahlungen der GmbH an den geschäftsführenden Kommanditisten nicht nach § 23 Z 2 EStG zu beurteilen seien. Im Zweifel sei…
…den Erhalt der Gehaltszahlungen sowohl von der Y-GmbH als auch von der Z-KEG, dass kein konkreter Nachweis von Geldflüssen an den Bw. erbracht wurde. Die vom Betriebsstättenfinanzamt der Y-GmbH gemeldeten Ermittlungsergebnisse, wonach seitens der Y-GmbH keine Korrektur für irrtümlich abgeführte Lohnabgaben…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Als Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung der Lohnabgaben schrieb das Finanzamt der Haftungspflichtigen mit Bescheid vom 21. Mai 2002 (irrtümlich datiert mit 21. Mai 2001) einen Betrag von € 13.310,03 an Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und von € 1.567…
…über einen Wohnsitz verfügt habe und somit seien die Bezüge ab Juni 1991 bis zu seinem Austritt der österreichischen Lohnsteuer unterzogen worden. Die Tätigkeitstermine zwischen Inlands - und Auslandsaufenthalten dürften auf den ausgestellten Lohnzetteln irrtümlich vertauscht worden sein. Die Zeiträume der Lohnzettel wurden von der Bw…
…mit Abgabe der Steuererklärungen 2002 und 2003 eine detaillierte Aufgabenliste der Eltern des Bw. vorgelegt worden. Darin seien bereits die Dienstverhältnisse sowie die Gehaltszahlungen klar zum Ausdruck gekommen. Mit dem Text "geringfügige Beschäftigung PO bzw. PR" seien die Dienstverhältnisse deutlich dargelegt worden. Über die Frage…
…Herr G. 1994 bis 1999 Punkt 4. Erklärung der Liquiditätslage 1994 bis 1999 Punkt 5. Bekanntgabe der Kassa- und Banksalden 1994 - 1999 Punkt 6. Tatsächliche Gehaltszahlungen ES. 1995 - 1997 Punkt 7. Lohnsteuer-Aufrollung 1998 und 1999 - ES. Punkt 8. Differenzen Lohnkonto/Lohnzettel 1999 - ES. Als…
…der Begründung folgendes aus: Die in der Beilage vom 21. Mai 2003 dargestellten Aufwendungen in Höhe von 713,86 Euro und 12.000,00 Euro seien irrtümlich als außergewöhnliche Belastung beantragt worden. Diese Aufwendungen seien vom Bw. jedoch auf Grund seiner beruflichen Aktivitäten bezahlt worden…
…7.2003 sei nicht beantwortet worden. In der gegen diesen Bescheid mit Schriftsatz vom 20.11.2003 erhobenen Berufung führte die Bw. aus, dass von ihr irrtümlich verabsäumt worden sei, den Vorhalt vom 30.7.2003 zu beantworten. Zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gab die Bw…
…zumindest theoretisch auf Basis der Angaben des A - erstellt worden. Mag die Höhe der berechneten Höhe der Zahlungen an den Arbeitnehmer, wenngleich irrtümlich, von Seite der Steuerberatung noch als angemessen angesehen worden sein, ist die Verschiebung der Verbuchung der Auszahlungen auf andere Jahre bei Kenntnis…
…Im Jahr 2004 seien die unecht befreiten Ärzteumsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 (Kennzahl 020) irrtümlich in die Kennzahl für Ausfuhrlieferungen (Kennzahl 011) eingetragen worden. Eine entsprechende in der Umsatzsteuer selbst unwirksame Korrektur habe zu erfolgen. Betreffend Prüfungsabschluss, Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…Sachliche Unrichtigkeit ist gegeben, wenn nicht alle Geschäftsfälle (einschließlich Entnahmen und Einlagen) vollständig und richtig aufgezeichnet wurden. Der Bw. hat verschiedene Betriebsausgaben erst im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses nachgebucht (Gehaltszahlungen an einen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer, Mietzahlungen für einen PKW-Anhänger, Taggelder und Kilometergelder für…
…260. Angemerkt wird weiters, dass die o. e. Entgeltsabrechnungen der Bw. lediglich laufende Gehaltszahlungen betreffen. Ein die strittige Sonderzahlung betreffender diesbezüglicher Beleg wurde von der Bw. nicht vorgelegt. Am 5. August 2008 übermittelte das für die Bw. zuständige Finanzamt zwecks Vorlage der Berufung der Bw…
…Spachtelarbeiten an Wand und Deckenflächen gewesen. Die von der Fa. St erhaltenen Gelder wären für Materialeinkauf, Gehaltszahlungen und Schuldentilgung verwendet worden. Die Materialien für die Arbeiten auf den jeweiligen Baustellen der Fa. L.GmbH seien von ihm gekauft worden. Die Bezahlung sei mit Schecks erfolgt…
…gemachte Betriebsausgaben negiert bzw. willkürlich gekürzt würden. Sowohl die Betriebsausgaben für Gehaltszahlungen an seine Gattin H als auch der mit 10 % angesetzte Privatanteil des Pkws seien in der in den Einkommensteuererklärungen geltend gemachten Höhe richtig. Die sich aus seinem Schreiben vom "6. November 2006" ergebende…
…werden." Im Vorlageantrag gesteht der Bw. ein, dass bei Übertragung vom händischen Fahrtenbuch (in die "Euro-Reiserechnungen") am 31. Mai 2006 statt 86 km irrtümlich 860 km eingetragen bzw. im arbeitsfreien Zeitraum von 17. bis 29. Juli 2006 jeweils 108 km pro Tag geltend gemacht…
…deren Lieferungen bzw. Lieferbereitschaft für den Unternehmensfortbetrieb unabdingbar erforderlich gewesen wären) getätigt worden. Die bis Oktober 2000 angefallenen laufenden Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter wären von der Hausbank mittels eingeräumten Kredites vorfinanziert und von dieser dann anschließend aus Zahlungseingängen wieder abgedeckt worden. Im Rahmen der…
…Stornierung des Lohnzettels. Die Wirtschafts- und Steuerberatung OEG T.H. (idF TH) führte gegenüber dem zuständigen FA der T GmbH am 7.2.2005 in einem Schreiben Folgendes aus: Die Gehaltszahlungen der T GmbH an den Bw. seien bis einschließlich Mai 2000 erfolgt, was aus…
…In einem Beiblatt zur Berufungsvorlage weist das Finanzamt darauf hin, dass im Prüfbericht die mit dem amtlichen Kilometergeld berücksichtigte durchschnittliche Jahreskilometerleistung irrtümlich mit 15.000 km statt richtigerweise mit 30.000 km angegeben worden sei. Die Prüferin habe die Berechnung auch anhand von 30.000…