…wird angesichts des allgemein verfahrensrechtlichen Charakters der zuletzt genannten Vorschrift und des ja auch schon durch Art. 6 Abs. 3 lit. c Europäische Menschenrechtskonvention (MRK) unter den dort genannten Voraussetzungen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes des Angeklagten (Beschuldigten) auf die Beistellung eines Armenverteidigers "im Interesse der Rechtspflege"…
…Beschuldigten, wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich ist, dem Beschuldigten für das gesamte Verfahren oder für einzelne Verfahrenshandlungen einen Verteidiger beizugeben, dessen Kosten er nicht zu tragen hat (§ 77 Abs. 3 FinStrG). Eine der in …
…werden muss, weil beim strafbestimmenden Abgabenbetrag eine bestimmte Wertgrenze überschritten wird oder aber, dass er auf Antrag der Partei tätig wird; - es muss im Interesse der Rechtspflege eine solche qualifizierte Verteidigung notwendig sein. Zu denken ist an verwickelte Sachverhalte mit komplizierter rechtlicher Konstellation, eventuell unter…
…er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts die Kosten der Verteidigung zu tragen, so hat die Finanzstrafbehörde auf Antrag des Beschuldigten, wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich ist, dem Beschuldigten für das…
…wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang. Art. 6 Abs. 2 EMRK: Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist…
…dessen Kosten er nicht zu tragen hat, sofern der Beschuldigte außerstande ist, die Kosten einer Verteidigung ohne Beeinträchtigung des zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts zu tragen und wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege und einer zweckentsprechenden Verteidigung notwendig ist. Dazu wird angemerkt…
…Beschuldigten, wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich ist, dem Beschuldigten für das gesamte Verfahren oder für einzelne Verfahrenshandlungen einen Verteidiger beizugeben, dessen Kosten er nicht zu tragen hat. Aus der Judikatur des EGMR zu Art…
…für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts die Kosten der Verteidigung zu tragen, so hat die Finanzstrafbehörde auf Antrag des Beschuldigten, wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist, dem Beschuldigten für das gesamte Verfahren oder für…
… 33 Abs. 5 FinStrG) ist allein schon daraus die Notwendigkeit einer zweckentsprechenden Verteidigung und damit ein entsprechendes Interesse der Rechtspflege im Sinne der bezogenen Gesetzesstelle abzuleiten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht…
…FinStrG iVm § 11 Abs.1 MinStG handle, erscheine das (im § 77 Abs.3 FinStrG normierte) Interesse der Rechtspflege an der Beistellung eines Verteidigers als Verfahrenshelfer nicht gegeben. Im übrigen würden vom Antragsteller auch keine besonderen, einen derartigen Verfahrensschritt rechtfertigenden Umstände geltend gemacht, sondern lediglich auf…
…Spruchsenat obliegt, der Beschuldigte außerstande, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts, die Kosten der Verteidigung zu tragen, so hat die Finanzstrafbehörde auf Antrag des Beschuldigten, wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist, dem Beschuldigten…
…er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts die Kosten der Verteidigung zu tragen, so hat die Finanzstrafbehörde auf Antrag des Beschuldigten, wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich ist, dem Beschuldigten für das…
…er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts die Kosten der Verteidigung zu tragen, über entsprechenden Antrag seitens der Finanzstrafbehörde, wenn und so weit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem aber im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich ist, dem Beschuldigten für das…
…im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich ist, dem Beschuldigten für das gesamte Verfahren oder für einzelne Verfahrenshandlungen einen Verteidiger beizugeben, dessen Kosten er nicht zu tragen hat. Abs.4 Ist ein Verteidiger beizugeben, so hat die Finanzstrafbehörde dies der…
…oder für einzelne Verfahrenshandlungen einen Verteidiger beizugeben, wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich ist, dessen Kosten er nicht zu tragen hat. Aus den bereits in der angefochtenen Erstentscheidung vom 7. September 2012 angeführten Gründen (Rechtsschutzbedürfnis…
…5 iVm. 21 Abs. 1, 2 FinStrG) kann auch auf ein entsprechendes Interesse der Rechtspflege an der Beigabe eines nunmehr nur mehr für das beim Unabhängigen Finanzsenat unter GZ. FSRV/0003-L/10 anhängig gemachte Berufungsverfahren zu bestellenden Verteidigers geschlossen werden (vgl. zB. UFS vom…
…Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts die Kosten der Verteidigung zu tragen, so hat die Finanzstrafbehörde auf Antrag des Beschuldigten, wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich ist…
…im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich ist, dem Beschuldigten für das gesamte Verfahren oder für einzelne Verfahrenshandlungen einen Verteidiger beizugeben, dessen Kosten er nicht zu tragen hat. Gemäß § 58 Abs. 2 lit. b FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen…
…Verteidigungskosten den notwendigen Unterhalt gefährden würden, ist aus den Angaben des Bf und der Aktenlage nicht eindeutig zu klären, mag aber dahingestellt bleiben, weil nach Beurteilung des Unabhängigen Finanzsenates die Beistellung eines Verteidigers im Interesse der Rechtspflege nicht geboten ist. Wie die Erstinstanz zutreffend ausführt…
…bis zu drei Monaten bei sich aus einer Vielzahl von Einzelfakten zusammensetzenden Tatvorwürfen über einen Begehungszeitraum von mehr als sechs Jahren) wohl als gegeben anzunehmenden Erfordernis einer (auch) im Interesse der Rechtspflege gelegenen Pflichtverteidigung, steht nach Ansicht des Finanzamtes der Umstand entgegen, dass der Bf…