…jeweiligen Tauschvorgang beteiligten Personen als Gesamtschuldner, so darf sich die Abgabenbehörde im Rahmen ihres Ermessens nicht ohne sachgerechten Grund an jene Vertragspartei halten, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte (VwGH vom 23.6.1983, 16/3023/80, vom 27.10.1983…
…1805/69). Die in Verträgen oftmals getroffene Vereinbarung, wer von den Parteien die Gebühr zu entrichten hat, berührt nur das Innenverhältnis der Vertragsteile, kann aber nicht gegenüber dem Abgabengläubiger geltend gemacht werden. Eine solche Vereinbarung über die Bezahlung der Rechtsgebühr unter den Vertragspartnern sichert demjenigen…
…jeweiligen Tauschvorgang beteiligten Personen als Gesamtschuldner, so darf sich die Abgabenbehörde im Rahmen ihres Ermessens nicht ohne sachgerechten Grund an jene Vertragspartei halten, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte (VwGH vom 23.6.1983, 16/3023/80, vom 27.10.1983…
…jeweiligen Tauschvorgang beteiligten Personen als Gesamtschuldner, so darf sich die Abgabenbehörde im Rahmen ihres Ermessens nicht ohne sachgerechten Grund an jene Vertragspartei halten, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte (VwGH vom 23.6.1983, 16/3023/80, vom 27.10.1983…
…eine Abgabenschuld zwei oder mehrere Gesamtschuldner, so wird sich die Behörde hiebei im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast gerade nicht tragen sollte. Es ist rechtswidrig, wenn die Gründe für die Heranziehung…
…damit nicht im Sinne des Gesetzes), würde sich die Abgabenbehörde über die besonderen Gegebenheiten des Gesamtschuldverhältnisses hinwegsetzen. Vor allem die Regelungen im Innenverhältnis dürfen bei der zu treffenden Ermessensentscheidung nicht unberücksichtigt bleiben. Wenn bei gleichen Gläubigerchancen und Gläubigerrisiken, wenn bei so und so gesicherten Gläubigerposition…
…damit nicht im Sinne des Gesetzes), würde sich die Abgabenbehörde über die besonderen Gegebenheiten des Gesamtschuldverhältnisses hinwegsetzen. Vor allem die Regelungen im Innenverhältnis dürfen bei der zu treffenden Ermessensentscheidung nicht unberücksichtigt bleiben. Wenn bei gleichen Gläubigerchancen und Gläubigerrisiken, wenn bei so und so gesicherten Gläubigerposition…
…16/0278). Haften für eine Abgabenschuld zwei oder mehrere Gesamtschuldner, so wird sich die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte (Fellner, a.a.O. 12 H Abs…
…stellte die Bw. einen Antrag auf Zeugeneinvernahme der zuständigen Referenten hinsichtlich der langen Bearbeitungsdauer bis zur Erlassung eines Bescheides über die Vorschreibung der Gebühr an die im Innenverhältnis zur Gebührenentrichtung verpflichtete Darlehensnehmerin. Die Berufung wurde vom Finanzamt dem unabhängigen Finanzsenat am 14. Mai 2003 mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Fink, Dr. Christian Haid (Wirtschaftskammer Steiermark) und Dr. Wolfgang Bartosch (Arbeiterkammer Steiermark) über die Berufung des Bw., Konsulent, B., vertreten durch Bertl - Fattinger & Partner Wirtschaftsprüfungs- und…
…und ausgeführt: 1. Hinsichtlich der Kreditvertragsgebühr bestehe kraft Gesetzes ein Gesamtschuldverhältnis; die Behörde habe im Rahmen des Ermessens zwar primär den Schuldner lt. Innenverhältnis heranzuziehen, wobei jedoch ua. bei Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe kein Ermessensspielraum mehr gegeben und der andere Vertragspartner heranzuziehen sei. 2…
…Einzelnen von Bedeutung ist, zur Haftung herangezogen werden könnten, da sich die Abgabenbehörde nicht ohne sachgerechten Grund an die Person halten darf, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte (VwGH 3.10.1996, 95/16/0068), muss entgegengehalten werden, dass bei Uneinbringlichkeit…
…HGB in Verbindung mit § 4 EGG haften die Gesellschafter einer OEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich und ist eine entgegenstehende, im Innenverhältnis getroffene Vereinbarung Dritten gegenüber unwirksam. Im Hinblick auf die zwingende Bestimmung des § 128 HGB, wonach die unbeschränkte Haftung…
…als notwendiger Bestandteil der Geschäftsabwicklung der Gesellschaft auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt hätte. Auf dieser als selbstverständlich vorausgesetzten Aufgabenteilung wäre die geschäftliche Gebarung und auch die gesellschaftsrechtliche Aufgabenteilung im Innenverhältnis aufgebaut gewesen. Im Hinblick auf die Größe des Unternehmens wären jedoch keine schriftlichen Geschäftsführerverträge abgeschlossen…
…GesbR eine atypisch stille Gesellschaft gegründet worden wäre. Auch in diesem Fall wäre im Außenverhältnis ausschließlich der Bw in Erscheinung getreten, während im Innenverhältnis eine Gewinnaufteilung stattgefunden hätte. Wenn die Finanzverwaltung den Rechtsbestand der angezeigten GesbR negiert, sei dies aus den dargelegten Gründen unhaltbar und…
…Dr. K GbR (Innenverhältnis)") oder in der die Zusammenarbeit mit Mag. K.H. betreffenden Vorhaltsbeantwortung vom 14. April 1993 ("... GesbR im Innenverhältnis"). Zum Einwand in der Berufungsverhandlung, das bei der GesbR geschlossene Verfahren bewirke hinsichtlich der damals entrichteten Umsatzsteuer eine nicht mehr sanierbare steuerliche Doppelerfassung…
…Hälfte Eigentümer der Liegenschaft waren. Aus § 839 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ergibt sich, dass die Schulden im Innenverhältnis zwischen den Miteigentümern nach deren Anteilen getragen werden müssen. Nach außen haften die Miteigentümer bei Unteilbarkeit der Leistung solidarisch. Hat Miteigentümer als Geschäftsführer (selbst als Geschäftsführer…
…Räumlichkeiten ausgeübt werden kann. Die Benützungsmöglichkeit an der dem Berufungswerber wirtschaftlich übergebenen zweiten Haushälfte ist im Innenverhältnis der Liegenschaftseigentümer nicht eingeschränkt. Auf Grund der im Grunderwerbsteuerrecht vorherrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfolgte daher die Übertragung der Liegenschaftshälfte im Berufungsfall ohne Übernahme von tatsächlichen Leistungen. Es war daher…
…gerade die Berufungswerberin als Solidarschuldnerin heranzuziehen, aufzeigt. Die Behörde darf sich im Rahmen der Ermessensübung nicht ohne sachlich gebotene Gründe an jenen von mehreren Solidarschuldnern halten, der gerade nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen soll (vgl. Fellner a.a.O. 10 W Abs…
…eines berufsmäßigen Parteienvertreters in den Angelegenheiten, die die Verwaltung der Liegenschaft mit sich bringt". Im Innenverhältnis ist der Hausverwalter demnach an Weisungen der Eigentümermehrheit gebunden. Doch können gemäß Abs.7 der Bestimmung "die dem Verwalter als Machthaber nach dem 22. Hauptstück des zweiten Teiles des…