…war sogar ausdrücklich vereinbart, dass dieser am 31. Juli 2005 endet. Es liegt somit ein - bereits bei Beginn der Betätigung beabsichtigter - von vornherein begrenzter Zeitraum 1997 bis 2005 vor. Die LVO sieht - außer dem hier nicht berufungsgegenständlichen Fall einer Beteiligung (siehe § 4 Abs. 4 LVO)…
…das Vorliegen einer Berufung. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt des Schriftsatzes an (vgl. VwGH 4.4.1990, 89/13/0190). Der Schriftsatz des Bw vom 20. Dezember 2007 lässt jedoch auch dann, wenn man ihn an seinem Inhalt misst…
…2009 online eingereicht und mit dem Ersuchen, die Steuererklärungen als Ergänzung zu der Berufung vom 19.01.2009 (datiert: 14.01.2009) zu verwenden, seien die Steuererklärungen fristgerecht eingebracht worden. Am 17.02.2009 sei eine Fehlermeldung eingegangen, wonach die Anträge nicht angenommen worden seien…
…2001" als verspätet zurückgewiesen. Tatsächlich lag eine solche Berufung jedoch nicht vor. Für die Beurteilung von Anbringen, zu denen gemäß § 85 Abs. 1 BAO auch Rechtsmittel zählen, kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…
…Sinne einer Konversion der Bundespolizei-direktion zur obersten Missachtungsinstanz der Legislative in Oberösterreich? Ich erwarte, dass speziell dieser letzte und nachweislich ungesetzliche Bescheid umgehend ausgesetzt bzw. widerrufen wird. Sollten Sie mich persönlich zur Klärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung...." Mit der Berufungsvorentscheidung vom…
…246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die…
…dafür, dass der Säumniszuschlag durch eine positive Erledigung der als Stundungsansuchen zu verstehenden Eingabe vom 16. März 2004 in Wegfall gebracht werden sollte. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Säumniszuschlagsfestsetzung in einem Berufungsverfahren wurde weder ausdrücklich begehrt, noch ist dem Inhalt der Eingabe vom 16. März…
…weitergesandt. Mir wurde der Inhalt, eben die Berufungsvorentscheidung vom 11. Mai 2005, in Budapest dort erst am 15. Juni 2005 zugänglich gemacht. Begründung: Das Finanzamt A hat, was die Lage in Ungarn (als neuer EU Staat - "Mindeststandards") anbelangt, völlig realitätsferne Ansichten; eine lange Zustelldauer (damals…
…Mai bis zum 28. Juni 2010) unterwegs gewesen ist. In der oben zitierten Berufungsvorentscheidung hat das Finanzamt ausgeführt, dass konkrete Angaben über den (angeblichen) Auslandsaufenthalt (in temporärer Hinsicht) keine gemacht worden sind. Zieht man in Betracht, dass dem Inhalt einer Berufungsvorentscheidung Vorhaltscharakter zukommt, der Bw…
…2001 (AS 46f) gab der Betriebsprüfer an, die Kenntnis über den Inhalt einer telefonischen vorgetragenen Anfrage ersetze nicht die authentische Kenntnis des Inhaltes von Vereinbarungen, zumal diese, wie selbst in der Berufung ausgeführt werde, eine "sprachliche Ungenauigkeit" beinhalte. Der gesamte entscheidungswesentliche Sachverhalt sei erst durch…
…Angaben enthielt. Die dem Bescheid anhaftende Unrichtigkeit wurde somit aus den Abgabenerklärungen übernommen. Dass es sich dabei um eine offensichtliche Unrichtigkeit handelt, ergibt sich bereits daraus, dass für die Erlassung des Berichtigungsbescheides ein Ermittlungsverfahren bzw. die Durchführung ergänzender Erhebungen nicht erforderlich war. Dem Berufungsvorbringen, es…
…Einkommensteuerbescheid 1997. Eine Berichtigung des Veranlagungsjahres 1996 war wegen Verjährung nicht mehr möglich. Wie ausgeführt, ist das Faktum, dass die pauschale Gewährleistungsrückstellung gemäß Artikel I Z 64 lit. b StrukturAnPG 1996 bis 1997 gewinnerhöhend aufzulösen gewesen wäre, unbestritten. Strittig ist im Berufungsfall die Frage, ob…
…Beantwortung des Mängelbehebungsauftrags hinsichtlich der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 2003 erfolgte, entspricht es dem allgemeinen Grundsatz, wonach nicht die Bezeichnung, sondern der Inhalt einer Eingabe maßgebend ist (VwGH vom 24.11.1997, 97/17/0040) war es daher als Berufung zu werten. Nach…
…Stammkapital darstellen, gewähren sie auch keinerlei Mitgliedschafts- und Herrschaftsrechte, insbesondere in Form der Mitbestimmung an allen gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen. Aus dem Grundsatz der Verbandssouveränität folgt, dass die gesellschaftsrechtlichen Mitbestimmungsrechte nicht Inhalt einer Genussrechtsvereinbarung sein können. Genussrechte haben daher keinen korporationsrechtlichen Charakter (Jann, aaO, Seite 24 ff;…
…Schilling in Euro kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen" keine Begründung angegeben. Eine Abgabennachforderung von 1.546,84 € sei sicherlich nicht als geringfügige Rundungsdifferenz anzusehen. Noch weniger nachvollziehbar sei die Begründung zur Abweisung der Berufung mit der Begründung "die Bezüge aus der Nebentätigkeit iSd …
…zugestelltes - Vorhaltsschreiben folgenden Inhalts: "Sehr geehrter Herr Mag. H! Sie beziehen sich in Ihren Berufungen vom 7. März bzw. 5. Mai 2006 gegen den im Rahmen der Betriebsprüfung ergangenen Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2000 vom 7. Februar 2006 auf eine Vereinbarung mit dem Betriebsprüfer des…
…einen entsprechenden Einkommensteuer(erst)bescheid (jeweils datiert mit 17. Juli 2009). Der Bw erhob gegen die genannten Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2005 bis 2007, in concreto gegen die Feststellungen des Betriebsprüfers (Tzen 1, 4, 5, 11 und 15 des Prüfungsberichtes samt Anhang), das Rechtsmittel der Berufung…
…einer Vorgangsweise mit den Vorgangsweisen vieler anderer. Der § 22 BAO hat also per se keine normative Bedeutung. Es ist Sache des Abgabepflichtigen, die außersteuerlichen Gründe darzutun (VwGH 7.11.1989, 86/14/0203; VwGH 19.1.2005, 2000/13/0176). Dieser Verpflichtung sind die Berufungswerber…
…ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. Es genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Wenn die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid…
…tatsächlich erübrigt, andererseits wäre auf die bereits erfolgten Vorlage des (Unter)Mietvertrages beim Finanzamt Innsbruck schon in der Vorhaltsbeantwortung vom 7. November 2002 gesondert hingewiesen worden und dieser Umstand nicht erst zum Inhalt der Berufungsergänzung vom 29. August 2003 gemacht worden. Letztendlich ist festzuhalten, dass…