RIS AI
1 544 Treffer203 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0038-L/10Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs.1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.04.2010

…Person befindet.....eine äußere Macht oder Gewahrsame, nämlich die Innehabung oder "corpus"..."). Nach dem Wortlaut des § 89 Abs.1 FinStrG ist, wie oben bereits dargetan, der die Beschlagnahme anordnende Bescheid dem bei der Beschlagnahme anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes zuzustellen (vgl. UFSI…

UFSG FSRV/0007-G/04Beschlagnahme einer verfallsbedrohten Ware nach § 89 Abs. 1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.03.2004

…ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. Gemäß § 17 Abs. 1 FinStrG darf auf die Strafe des Verfalls nur in den im II…

UFSW FSRV/0127-W/06Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Beschlagnahme in Form einer faktischen Amtshandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.01.2007

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSG FSRV/0006-G/04Auffallende Sorglosigkeit des Eigentümers einer verfallsbedrohten Ware
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.03.2004

…ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. Gemäß § 17 Abs. 1 FinStrG darf auf die Strafe des Verfalls nur in den im II…

UFSL FSRV/0027-L/10Beschwerde gem. §§ 150 Abs. 1, 152 Abs. 1 FinStrG gegen den Bescheid der Finanzstrafbehörde erster Instanz gem. § 89 Abs. 1 FinStrG (Beschlagnahmeanordnung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.03.2010

…Wortlaut des § 89 Abs. 1 FinStrG ist, wie oben bereits dargetan, der die Beschlagnahme anordnende Bescheid dem bei der Beschlagnahme anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes zuzustellen (vgl. UFSI, FSRV/0019-I/08 vom 25.9.2008). Da laut Aktenlage das in Rede…

UFSW FSRV/0017-W/03Beschwerde gegen die Beschlagnahme von 2 Stangen Zigaretten in Form einer faktischen Amtshandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.07.2003

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSL FSRV/0028-L/05Von einem Rechtsanwalt zur Abwendung einer Hausdurchsuchung in seinen eigenen Kanzleiräumen freiwillig herausgegebenen Beweisunterlagen gegen seinen Mandanten; Prüfung deren Beschlagnahmefähigkeit durch den Spruchsenatsvorsitzenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)26.05.2010Teil 1/2

…X eröffnet, die herausgegebenen Unterlagen zu beschlagnahmen (PASt-Akt, Band II, Bl. 622). Gemäß § 89 Abs.1 FinStrG, 2. Satz, ist der Bescheid über die Beschlagnahme dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen. Bei Gefahr im Verzug (beispielsweise während…

UFSL FSRV/0033-L/10Beschlagnahme eines Sattelzugfahrzeuges gem. § 89 Abs. 1 FinStrG zur Verfallsicherung wegen widerrechtlicher Kabotage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.03.2010

…Person befindet.....eine äußere Macht oder Gewahrsame, nämlich die Innehabung oder "corpus"..."). Nach dem Wortlaut des § 89 Abs.1 FinStrG ist, wie oben bereits dargetan, der die Beschlagnahme anordnende Bescheid dem bei der Beschlagnahme anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes zuzustellen (vgl. UFSI…

UFSI FSRV/0019-I/08Bescheidadressat, Adressat, Beschlagnahme, Bescheid, Inhaber, Eigentümer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.09.2008

…1, 2. Satz FinStrG ist der Bescheid (die Beschlagnahmeanordnung) dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. Die Gesetzesvorschrift des § 89 Abs. 1 FinStrG verfolgt…

UFSW FSRV/0085-W/12Beschlagnahme von Unterlagen (Handakten, EDV-Dateien usw.) bei einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)03.04.2013Teil 1/2

…anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. (2) Bei Gefahr im Verzug sind neben den Organen der Finanzstrafbehörden auch die Organe der Abgabenbehörden und des…

UFSW FSRV/0045-W/05Zurückweisung einer Beschwerde infolge mangelnder Legitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.06.2005

…dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. Nach dieser Bestimmung muss die Anordnung der Beschlagnahme grundsätzlich an den Inhaber des zu beschlagnahmenden Gegenstandes ausgestellt…

UFSW FSRV/0037-W/09Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs. 1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.05.2009

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSW FSRV/0033-W/09Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs. 1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.05.2009

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSW FSRV/0013-W/11Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)14.02.2011

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSW FSRV/0070-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Behörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn die zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSF FSRV/0013-F/10Beschlagnahme "zur Sicherung der Eingangsabgaben" nach § 89 Abs. 1 FinStrG; Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit; ursprünglich herangezogener Beschlagnahmegrund kann von der Rechtsmittelbehörde nicht ausgetauscht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.08.2010

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSI FSRV/0007-I/07Beschwerde gegen Beschlagnahmebescheid; Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.12.2007

…als deren Inhaber anzusehen. Dem Beschwerdeführer wurde die hier gegenständliche Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Innsbruck vom 1. Juni 2005, Zahl X8, am 15. Juni 2005 zugestellt. Wie sich § 89 Abs. 1 FinStrG ergibt, ist der Bescheid dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei…

UFSW FSRV/0043-W/04Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.12.2005

…des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. Die angeführten Rechtsgrundlagen wurden in der im entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum gültigen Fassung zitiert. Das vom Bf. gesetzte Verhalten erfüllt sohin in…

UFSW FSRV/0074-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Verwaltungsbehörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn die zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSW FSRV/0073-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Behörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn die zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…