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UFSL FSRV/0038-L/10Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs.1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.04.2010

…Person befindet.....eine äußere Macht oder Gewahrsame, nämlich die Innehabung oder "corpus"..."). Nach dem Wortlaut des § 89 Abs.1 FinStrG ist, wie oben bereits dargetan, der die Beschlagnahme anordnende Bescheid dem bei der Beschlagnahme anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes zuzustellen (vgl. UFSI…

UFSG FSRV/0007-G/04Beschlagnahme einer verfallsbedrohten Ware nach § 89 Abs. 1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.03.2004

…ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. Gemäß § 17 Abs. 1 FinStrG darf auf die Strafe des Verfalls nur in den im II…

UFSW FSRV/0127-W/06Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Beschlagnahme in Form einer faktischen Amtshandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.01.2007

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSG FSRV/0006-G/04Auffallende Sorglosigkeit des Eigentümers einer verfallsbedrohten Ware
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.03.2004

…ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. Gemäß § 17 Abs. 1 FinStrG darf auf die Strafe des Verfalls nur in den im II…

UFSL FSRV/0027-L/10Beschwerde gem. §§ 150 Abs. 1, 152 Abs. 1 FinStrG gegen den Bescheid der Finanzstrafbehörde erster Instanz gem. § 89 Abs. 1 FinStrG (Beschlagnahmeanordnung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.03.2010

…Wortlaut des § 89 Abs. 1 FinStrG ist, wie oben bereits dargetan, der die Beschlagnahme anordnende Bescheid dem bei der Beschlagnahme anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes zuzustellen (vgl. UFSI, FSRV/0019-I/08 vom 25.9.2008). Da laut Aktenlage das in Rede…

BFG RV/5200057/2013Widerrechtliche Verwendung eines Beförderungsmittels.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2017Teil 1/2

…anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes adressiert (gerichtet) war. Der UFS hat das eingeleitete Finanzstrafverfahren aufgehoben, weil die Bf nicht schuldhaft gegen das GütbefG verstoßen hat, weshalb auch der im Finanzstrafverfahren ergangene Sicherstellungsauftrag betreffend die Geldstrafe, den Teilwertersatz und die Kosten des Finanzstrafverfahrens…

UFSW FSRV/0017-W/03Beschwerde gegen die Beschlagnahme von 2 Stangen Zigaretten in Form einer faktischen Amtshandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.07.2003

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSL FSRV/0028-L/05Von einem Rechtsanwalt zur Abwendung einer Hausdurchsuchung in seinen eigenen Kanzleiräumen freiwillig herausgegebenen Beweisunterlagen gegen seinen Mandanten; Prüfung deren Beschlagnahmefähigkeit durch den Spruchsenatsvorsitzenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)26.05.2010Teil 1/2

…X eröffnet, die herausgegebenen Unterlagen zu beschlagnahmen (PASt-Akt, Band II, Bl. 622). Gemäß § 89 Abs.1 FinStrG, 2. Satz, ist der Bescheid über die Beschlagnahme dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen. Bei Gefahr im Verzug (beispielsweise während…

BFG RV/5200048/2013Vorschriftswidrige Verwendung eines Beförderungsmittels.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2017Teil 1/2

…anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes adressiert (gerichtet) war. Der UFS hat das eingeleitete Finanzstrafverfahren aufgehoben, weil die Bf nicht schuldhaft gegen das GütbefG verstoßen hat, weshalb auch der im Finanzstrafverfahren ergangene Sicherstellungsauftrag betreffend die Geldstrafe, den Teilwertersatz und die Kosten des Finanzstrafverfahrens…

UFSL FSRV/0033-L/10Beschlagnahme eines Sattelzugfahrzeuges gem. § 89 Abs. 1 FinStrG zur Verfallsicherung wegen widerrechtlicher Kabotage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.03.2010

…Person befindet.....eine äußere Macht oder Gewahrsame, nämlich die Innehabung oder "corpus"..."). Nach dem Wortlaut des § 89 Abs.1 FinStrG ist, wie oben bereits dargetan, der die Beschlagnahme anordnende Bescheid dem bei der Beschlagnahme anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes zuzustellen (vgl. UFSI…

BFG RV/7300045/2020Beschwerdeführerin im Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, kein Abwicklungsbedarf; Einstellung des Beschwerdeverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.12.2022

…anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. (2) Bei Gefahr im Verzug sind neben den Organen der Finanzstrafbehörden auch die Organe der Abgabenbehörden und des…

BFG RV/1300002/2012Tschechische Rechtsanwältin im Verdacht, als Bargeldkurier die Meldepflicht im Bargeldverkehr über die Schweizer Grenze zu verletzen; Recht auf Beschlagnahme von teilweise sichergestellten Bankunterlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2015

…Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen. Gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG sind bei Gefahr im Verzug neben den Organen der Finanzstrafbehörden auch die Organe der Abgabenbehörden (darunter: der Zollämter) und des öffentlichen Sicherheitsdienstes berechtigt, die im Abs. 1 bezeichenten Gegenstände…

BFG RV/6300008/2025Beschlagnahmeanordnung muss an den unmittelbaren Inhaber der beschlagnahmten Gegenstände gerichtet sein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2026

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

BFG RV/7300041/2020Beschwerde gegen Beschlagnahmebescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates gemäß § 89 Abs. 3 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2022

…anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. (2) Bei Gefahr im Verzug sind neben den Organen der Finanzstrafbehörden auch die Organe der Abgabenbehörden und des…

BFG RV/7300040/2013Beschlagnahmeanordnung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 89 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2014

…von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend…

UFSI FSRV/0019-I/08Bescheidadressat, Adressat, Beschlagnahme, Bescheid, Inhaber, Eigentümer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.09.2008

…1, 2. Satz FinStrG ist der Bescheid (die Beschlagnahmeanordnung) dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. Die Gesetzesvorschrift des § 89 Abs. 1 FinStrG verfolgt…

UFSW FSRV/0085-W/12Beschlagnahme von Unterlagen (Handakten, EDV-Dateien usw.) bei einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)03.04.2013Teil 1/2

…anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. (2) Bei Gefahr im Verzug sind neben den Organen der Finanzstrafbehörden auch die Organe der Abgabenbehörden und des…

UFSW FSRV/0045-W/05Zurückweisung einer Beschwerde infolge mangelnder Legitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.06.2005

…dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. Nach dieser Bestimmung muss die Anordnung der Beschlagnahme grundsätzlich an den Inhaber des zu beschlagnahmenden Gegenstandes ausgestellt…

BFG RM/1200001/2023Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug muss danach getroffen werden, ob ausreichend Zeit für eine Beschlagnahmeanordnung verblieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2024Teil 2/3

…betrifft, ein Bescheid hätte in der ***Staat*** nicht zugestellt werden können, genügt es, auf § 89 Abs. 1 FinStrG zu verweisen, welche Bestimmung für den Regelfall vorsieht, dass "(D)der Bescheid (…) dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen (ist)"…

BFG RV/7300047/2020Beschlagnahme bei einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Buchhalter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2022

…anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen; ist der Inhaber nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des Zustellgesetzes zu hinterlegen. (2) Bei Gefahr im Verzug sind neben den Organen der Finanzstrafbehörden auch die Organe der Abgabenbehörden und des…