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UFSW RV/1400-W/051. Hatte der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz im Inland? 2. Steuersatz von 11% oder 4%: Wurden die Lebensversicherungen gegen Einmalerlag vor Ablauf von 10 Jahren zurückgekauft? 3. Ermessensübung bei zwingender Inanspruchnahme des Versicherers zur Haftung (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2012

…Jahren rückgekauft wurden (dann Steuersatz von 11%) oder nicht (dann Steuersatz von 4%), und 3. ob die Bw. zur Zahlung der Versicherungssteuer aufgrund ihrer Inanspruchnahme zur Haftung verpflichtet ist, wenn auch dem Versicherungsnehmer die Versicherungssteuer vorgeschrieben wurde? Die Bw. hat ihren Sitz im EWR-Raum…

UFSW RV/0146-W/03Haftung für Gesellschaftsteuer - 1) wirtschaftliche Lage des Haftenden 2) Zuschuss zur Abdeckung des negativen Eigenkapitals der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.11.2005Teil 1/2

…Muttergesellschaft in Deutschland verursacht worden sei. Dieser unmittelbare Anlass sei erst 2002 gesetzt worden. Dieses Vorbringen habe zwar mit dem Gesellschaftsteuerfall nichts zu tun, sondern werde in Bezug auf die Inanspruchnahme zur Haftung vorgebracht. 1995 sei der Hauptkunde der Bw., der Konsum, in Konkurs gegangen…

UFSW RV/0507-W/11Die Haftung gemäß § 9 BAO hat die Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben zur Voraussetzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2012

… 9 Abs. 1 BAO muss im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides betreffend die Inanspruchnahme zur Haftung bestehen. Der Bw. hat dem Unabhängigen Finanzsenat am 31. August 2012 mitgeteilt, dass die GmbH, welche ihre Tätigkeit im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides eingestellt hatte, ihren Betrieb wieder…

UFSW RV/0227-W/121. Hatte der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz im Inland? (Abweisung) 2. Steuersatz von 11% oder 4%: Wurden die Lebensversicherungen gegen Einmalerlag vor Ablauf von 10 Jahren zurückgekauft? (Teilstattgabe) 3. Ermessensübung bei zusätzlicher unmittelbarer Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers (Abweisung) (siehe UFS 23.3.2012, RV/1400-W/05)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2012

…111/2010 vor dem Ablauf von 10 Jahren rückgekauft wurden (dann Steuersatz von 11%) oder nicht (dann Steuersatz von 4%), und 3. ob die Versicherung zur Zahlung der Versicherungssteuer aufgrund ihrer Inanspruchnahme zur Haftung verpflichtet ist, wenn auch dem Versicherungsnehmer die Versicherungssteuer vorgeschrieben wurde? 4…

UFSG RV/0301-G/08Haftung eines Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.07.2009

…mit Beschluss vom 27. November 2007 ebenfalls der Konkurs eröffnet. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 27. Dezember 2007 wurde GG für unberichtigte Abgabenschulden der GmbH in Höhe von insgesamt 18.727,46 Euro zur Haftung herangezogen. Es handelt sich dabei um nachstehende Abgabenschuldigkeiten.   |…

UFSW RV/0386-W/03Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für Abgabenschulden der GmbH & Co KEG, keine Restschuldbefreiung für Geschäftsführer nach Zwangsausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2003

…Bestätigung des mit einer Quote von 20 % angenommenen Zwangsausgleiches am 18. Juni 2002 aufgehoben worden wäre, sowie Gesellschafter und handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wäre. Betreffend die Inanspruchnahme zur Haftung wandte der Bw. ein, dass die Rechtsauswirkungen eines Ausgleiches, soweit darüber im Ausgleich nichts anderes…

UFSG RV/0789-G/09Haftung für den Quotenschaden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011

…sei die Benachteiligung der Abgabenbehörde als Gläubigerin und die Pflichtverletzung des Bw. als Geschäftsführer eindeutig erwiesen, sodass dessen Inanspruchnahme zur Haftung zu Recht bestehe. Mit Eingabe vom 16. Juli 2009 stellte der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…

UFSK RV/0234-K/04Haftung, Geschäftsführer, uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2006

…Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme zur Haftung wird nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vor allem dann gesprochen werden können, wenn die Abgabenschuld vom Primärschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann…

UFSK RV/0704-K/07Haftung eines Geschäftsführers für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten einer GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2007

…die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme zur Haftung wird nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vor allem dann gesprochen werden können, wenn die Abgabenschuld vom Primärschuldner ohne Gefährdung…

UFSG RV/0212-G/04Haftung der Alleinerbin für die Erbschaftsteuerschuld eines am Erbfall Beteiligten (Empfänger einer Lebensversicherung);
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…526,76 € in Anspruch. Mit Eingabe vom 4. Juni 2003 bekämpfte die Bw. den Haftungsbescheid und ersuchte im Rahmen des Ermessen von der Inanspruchnahme zur Haftung Abstand zu nehmen. Nach Ansicht der Bw. müsste der Hauptschuldner in der Lage sein die Steuerschuld zu begleichen…

UFSL RV/0587-L/08Haftung gemäß § 14 BAO für die Umsatzsteuer aus der Betriebsveräußerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009Teil 1/3

…zum Erwerbszeitpunkt bekannt gewesen wären. Da letzteres eine Anwendungsvoraussetzung des § 14 BAO darstelle, sei die Inanspruchnahme zur Haftung der Berufungswerberin für Abgabenschulden der Primärschuldnerin nicht zulässig, und werde daher nochmals die Aufhebung der angefochtenen Bescheide beantragt. In eventu werde auch der Antrag gemäß § 217 Abs…

UFSW RV/2600-W/10Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhalts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2011

…Haftungsbescheid gar nicht betroffen sei. Die Begründung für ihre konkrete Haftung für die Umsatzsteuer 2003 der Firma A-GmbH sei im Haftungsbescheid vom 27. Jänner 2010 nicht enthalten. Der Haftungsbescheid enthalte keine Angaben über die Ausübung des Ermessens der Abgabenbehörde für ihre Inanspruchnahme zur Haftung…

UFSW RV/3262-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 2/3

…ist. Es dürfe nicht zur Inanspruchnahme zur Haftung nur deshalb kommen, weil der zur Einhebung und Abfuhr der kapitalertragsteuerverpflichtete Steuerpflichtige eine Rechtsauffassung vertrete, die sich - wie sich nachträglich herausstellt - von der Rechtsauffassung der Abgabenbehörde unterscheidet. Eine Unbestimmtheit des Gesetzes dürfe keineswegs zulasten des Haftungspflichtigen gehen…

UFSW RV/0417-W/06Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2008

…von 20% zu befriedigen seien. Insofern sei jegliche Inanspruchnahme zur Haftung jedenfalls einzuschränken. Die Umsatzsteuerzahllast für August 2004 betrage laut Umsatzsteuervoranmeldung € 1.180,03. Der Differenzbetrag zum Betrag im Haftungsbescheid resultiere offensichtlich aus der (nicht durch die Vertreterin des Bw. beauftragten schätzungsweisen) Vorsteuerberichtigung gemäß…

UFSW RV/1030-W/13Anrechnung der Haftungslohnsteuer gem. § 46 EStG beim Arbeitnehmer verlangt die vorangegangene Entrichtung der Haftungslohnsteuer durch den Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2013

…heute Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber) zu Grunde gelegt wurde (zB VwGH 24.09.2003, 2000/13/0003; VwGH vom 23.10.1973, 0979/73; VwGH 05.11.1963, 0867/62). Bei Vorliegen eines Haftungsbescheides hindert im Umfang der Inanspruchnahme zur Haftung für die Einbehaltung…

UFSG RV/0839-G/08Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2012

…Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 17.12.2009, 2009/16/0092). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides betreffend die Inanspruchnahme zur Haftung. Diese liegt vor…

UFSI RV/0677-I/07Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für uneinbringliche Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2009

…Innsbruck vom 11. August 2006 betreffend die Inanspruchnahme zur Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Haftungsbescheid wird dahingehend abgeändert, als sich die Haftung für die Dienstgeberbeiträge und den Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag auf den Zeitraum Februar 2000 bis Dezember 2001 bezieht. Im Übrigen wird…

UFSG RV/0079-G/03Gleichbehandlung und Haftung; Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2003

…kein eigenes Einkommen verfügt und wurde vorerst von einer Inanspruchnahme zur Haftung Abstand genommen. Mit Amtshilfeersuchen vom 23. August 2001 an das Finanzamt Graz-Umgebung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Bw. wohnhaft ist, wurde seitens des Finanzamtes Graz-Stadt, welches der Gläubiger der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten ist…

UFSW RV/1464-W/07keine Haftung bei unerwiesener Uneinbringlichkeit, ohne Haftung keine Sicherstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2007

…Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer für das gesamte Jahr 2002 im Haftungsbescheid enthalten wäre, obwohl die Bw. wie aus dem Firmenbuch ersichtlich erst ab 22. August 2002 Geschäftsführerin der Gesellschaft gewesen wäre. Es werde daher beantragt, die Inanspruchnahme zur Haftung und Sicherstellung um die im Zeitraum 1…

UFSW RV/2658-W/06Gegenstand des Haftungsverfahrens. Nichtvorhandensein liquider Mittel. Höhe der geschätzten Abgabenschuldigkeiten strittig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2007

… 6 Abs. 1 Z 9 a UStG umsatzsteuerbefreit seien. Demzufolge sei auch die im Schätzungswege festgesetzte Umsatzsteuer zu hoch. Die Inanspruchnahme zur Haftung sei auch deswegen rechtswidrig, weil die Fa. X.GmbH im gegenständlichen Zeitraum 1997 bis 2003 nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt…