…auf. Mieterin ist laut beiden Verträgen die NNGesmbH. mit Sitz in Wien. Nach der Aktenlage wurde für beide Mietverträge gemäß § 1 Abs. 4a Gebührengesetz (GebG) durch den vertragserrichtenden Notar die Hundertsatzgebühr berechnet. Der Bw. bringt in dem o.a. Schreiben vom 9. Jänner 2007 vor…
…seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Hundertsatzgebühr selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das zuständige Finanzamt zu entrichten hat. Die Selbstberechnung durch den Bestandgeber ist für Bestandverträge…
…3 GebG, idF BGBl. 1999/I/28. Danach ist bei bestimmter Vertragsdauer der mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachte Jahreswert Bemessungsgrundlage für die Hundertsatzgebühr, hier also der fünfzehnjährige Bestandzins. Handelt es sich hingegen um Bestandverträge über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, ist die…
…Bewilligung, die Gebühren für bestimmte Rechtsgeschäfte selbst zu berechnen, wird das Finanzamt für die Erhebung dieser Gebühren örtlich zuständig. Es hat jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres die Hundertsatzgebühren für jedes gebührenpflichtige Rechtsgeschäft, das in den Aufschreibungen abgerechnet wurde, mit Bescheid festzusetzen." Anzumerken ist, dass…
…der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw betreibt Bankgeschäfte und berechnet die Hundertsatzgebühren, für die von ihr abgeschlossenen Darlehens- und Kreditverträge, gemäß § 3 Abs…
…sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert im Allgemeinen mit 1 v. H zu vergebühren. Die Hundertsatzgebühr ist vom Bestandgeber, der im Inland einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung…
…gebührenrechtlich gleich gestellt. Die Einführung der Höchstgrenze bei Vervielfachung der wiederkehrenden Leistungen soll bei Wohnungsmietverträgen die durch die anfallende Hundertsatzgebühr entstehenden Kosten beschränken und dadurch die Miete und Nutzungsüberlassung von Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten begünstigen. Wohnzwecken dienen Gebäude oder Räumlichkeiten in Gebäuden dann, wenn sie dazu…
…gebührenrechtlich gleich gestellt. Die Einführung der Höchstgrenze bei Vervielfachung der wiederkehrenden Leistungen soll bei Wohnungsmietverträgen die durch die anfallende Hundertsatzgebühr entstehenden Kosten beschränken und dadurch die Miete und Nutzungsüberlassung von Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten begünstigen. Wohnzwecken dienen Gebäude oder Räumlichkeiten in Gebäuden dann, wenn sie dazu…
…einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert im Allgemeinen einer Gebühr von 1 vH. Abs. 5 lautet: 1. Die Hundertsatzgebühr ist vom Bestandgeber, der im Inland einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, selbst zu berechnen…
…1: Werden über ein Rechtsgeschäft mehrere Urkunden errichtet, so unterliegt jede dieser Urkunden den Hundertsatzgebühren. § 25 Abs. 2: Werden von einer Urkunde Gleichschriften (Duplikate, Triplikate usw.) ausgefertigt, so ist die Hundertsatzgebühr auf Grund jener Gleichschriften nur einmal zu entrichten, die dem Finanzamt bis zum 15…
… 33 TP 5 Abs. 5 GebG) bei Errichtung mehrerer Gleichschriften die Hundertsatzgebühr für das Rechtsgeschäft nur einmal zu entrichten, wenn auf allen Gleichschriften der in der genannten Bestimmung vorgesehene Vermerk - diesfalls von dem zur Selbstberechnung Berechtigten oder hiezu Befugten selbst - angebracht wird. Das Finanzamt hat…
…bewerten. Nach § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 GebG ist vom Bestandgeber die Hundertsatzgebühr selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das für die Erhebung der Gebühren sachlich zuständige Finanzamt zu entrichten. Nach Z…
…2000, 2000/16/0310 (noch zur alten Frist ergangen) ausgesprochen hat, hängt die Frage, ob die Hundertsatzgebühr für eine Gleichschrift zu entrichten ist oder nicht, allein davon ab, ob die betreffende Gleichschrift innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt worden ist oder nicht…
…In Abs. 1 des § 25 GebG wird der Grundsatz aufgestellt, dass jede der errichteten Urkunden den Hundertsatzgebühren unterliegt; es löst somit jede Beurkundung eines Rechtsgeschäftes die Gebührenpflicht aus. Am Vorliegen zweier Urkunden ist auch nicht zu zweifeln, da aus dem Schriftverkehr der Berufungswerberin mit der…
…dass, sofern von einer Urkunde Gleichschriften (Duplikat, Triplikate usw.) ausgefertigt werden, die Hundertsatzgebühr auf Grund jener Gleichschriften nur einmal zu entrichten ist, die dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt werden. Das Finanzamt hat auf allen Gleichschriften zu bestätigen, dass die…
… 31 Abs. 1 GebG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, Rechtsgeschäfte, für die eine Hundertsatzgebühr mit Bescheid festzusetzen ist, bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats mit einer beglaubigten Abschrift oder mit einer…
…streitgegenständlichen) Dienstbarkeitsverträgen betrug die vom Prüfer errechnete Hundertsatzgebühr insgesamt 147.418 S bzw. 10.713,28 €. Mit dem Bescheid vom 17. September 2004 folgte das Finanzamt den Prüfungsfeststellungen und setzte gegenüber der Liftgesellschaft.XY (im Folgenden: Bw.) die Hundertsatzgebühren (laut Tz. 5,6,7…
…idF BGBl. I Nr. 28/1999, wonach der Bestandgeber die Hundertsatzgebühr selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das für die Erhebung der Gebühren sachlich und örtlich zuständige Finanzamt zu entrichten hat. Eine Vorschrift, die den…
…einer Hundertsatzgebühr unterliegen, für den zweiten und jeden weiteren Bogen der bezüglichen Schrift (Urkunde) eine feste Gebühr von je S 180,00, sofern in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, in Stempelmarken zu entrichten. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 5 GebG ist die Hundertsatzgebühr sowie…
…einer Hundertsatzgebühr unterliegen, für den zweiten und jeden weiteren Bogen der bezüglichen Schrift (Urkunde) eine feste Gebühr von je S 180,00, sofern in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, in Stempelmarken zu entrichten. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 5 GebG ist die Hundertsatzgebühr sowie…