…Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a (u.a. Arbeitslosengeld) nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 idgF die für das restliche Kalenderjahr bezogenen zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus…
…Verteilung der Einkünfte auf sämtliche Monate des Kalenderjahres vorgesehen und der so ermittelte "Monatslohn" für die Steuerermittlung maßgebend ist, wird dieser fiktive Monatslohn entsprechend geringer, wenn in die Verteilung Zeiträume einbezogen werden, in denen keine Arbeitseinkünfte bezogen wurden. Solche Zeiträume sollen durch die Hochrechnung neutralisiert…
…Einkünfte angesetzt, die nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 EStG "für das restliche Kalenderjahr" zugeflossen sind, da auch allfällige, das Jahressechstel übersteigenden Bezüge in dem Kalendermonat anzusetzen sind, in dem sie ausbezahlt werden. Aus Sicht des UFS ist dem Finanzamt jedoch bei der Hochrechnung…
…ermitteln. Diese Abzüge sind nach Anwendung des Durchschnittssteuersatzes nicht nochmals abzuziehen. Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob und in welchem Ausmaß eine Hochrechnung der Einkünfte gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 zu erfolgen hat, wenn der Bw. für den Zeitraum 1. Jänner…
…ohne Hochrechnung der Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der D-OG. III. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. November 2012 änderte das Finanzamt den Erstbescheid und setzte ausgehend von einem Einkommen iHv 15.307,96 € die Einkommensteuer für das Jahr 2011 nach Berücksichtigung der anrechenbaren…
…wurden. Denn die Hochrechnung bezweckt bei Durchführung einer (Arbeitnehmer-) Veranlagung nur jenen Zeitraum zu neutralisieren, während dessen der Steuerpflichtige die angegebenen Transferleistungen bezogen hat. Die (Arbeitnehmer-)Veranlagung entfaltet somit ihre Wirkung für jenen Zeitraum, in dem Erwerbs- bzw. Pensionseinkünfte oder überhaupt keine Einkünfte erzielt werden…
…ATS, ds. 23,34 % des Einkommens von 384.145,-- ATS. Unter Anwendung dieses durch Hochrechnung der Einkünfte ermittelten Steuersatzes auf das tatsächliche steuerpflichtige Einkommen von 303.981,-- ATS errechnet sich eine Einkommensteuer von 70.949,20 ATS. Da die Kontrollrechnung, wie im angefochtenen Bescheid dargestellt…
…die von der IEF-Service GmbH gemeldeten steuerpflichtigen Bezüge (Insolvenzentgelte) zum Teil (soweit sie ihm erst 2009 gutgeschrieben wurden) erst im Jahr 2009 zu erfassen, kann aus den angeführten Gründen nicht gefolgt werden. Ad 2) Hochrechnung von Einkünften und Steuerberechnung (Durchschnittssteuersatz): Da das Finanzamt die…
…des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung erfolgte zu Unrecht. Auf Grund des rechtzeitigen Antrages des Bw hätte eine Veranlagung gemäß § 39 Abs. 1 EStG durchgeführt werden müssen und ein Einkommensteuerbescheid unter Berücksichtigung der irischen Einkünfte und Hochrechung der Einkünfte auf Grund der bezogenen Transferleistungen erlassen…
…vorgenommen wurde. Der Lohnzettel stimmt mit dem Lohnkonto überein, enthält aber als Bezugszeitraum auf Grund der im November erfolgten Nachzahlung den Zeitraum 19.1.- 30.11.2004. Das Finanzamt stellte jedoch fest, dass bei Erlassung des Erstbescheides ein Fehler hinsichtlich der Hochrechnung der Einkünfte gemäß §…
…versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (steuerpflichtige Bezüge A GmbH) für die Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) im Sinne des § 3 Abs. 2 EStG 1988 auf einen Jahresbetrag umgerechnet. Die Einkommensteuer wurde entsprechend der Darstellung im streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheid errechnet. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Hochrechnung…
…ganzjährig bezogene Pensionen, neben dem Arbeitslosengeld bezogene (geringfügige) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. VwGH 20.7.1999, 94/13/0024)). Ebenso werden das Werbungskostenpauschale, die Sonderausgaben und gegebenenfalls zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen zunächst im Stadium der Hochrechnung nicht berücksichtigt, jedoch anschließend abgezogen. Für den gegenständlichen…
…des Bezugszeitraumes für das Arbeitslosengeld erhalten Bezüge der A GmbH. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Hochrechnung (Bezug von Arbeitslosengeld nur für einen Teil des Kalenderjahres 2008, außerhalb dieses Teiles des Kalenderjahres Bezug von steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) sind fallbezogen zweifelfrei mit der sich aus …
…Einkommen (16.533,71 €) wurde die Einkommensteuer 2008 ermittelt. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Hochrechnung (Bezug von Arbeitslosengeld nur für einen Teil des Kalenderjahres 2008, außerhalb dieses Teiles des Kalenderjahres Bezug von steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) sind fallbezogen zweifelfrei mit der sich aus …
…des Bezugszeitraumes für das Arbeitslosengeld vereinnahmten Bezüge der DG . Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Hochrechnung dieser Bezüge auf einen Jahresbetrag (Bezug von steuerfreiem Arbeitslosengeld nur für einen Teil des Kalenderjahres 2008, außerhalb dieses Teiles des Kalenderjahres Bezug von steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) sind fallbezogen…
…des Arbeitslosengeldes angestrebte Gefälle zwischen Nettobeträgen des Arbeitseinkommens und des Arbeitslosenbezuges also nicht aus steuertechnischen Gründen verringert wird. Mit der Frage, ob negative Einkünfte in die Hochrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG einzubeziehen sind, hat sich der Unabhängige Finanzsenat bereits in seiner Berufungsentscheidung vom 2…
…des Finanzamtes mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen. In der Bescheidbegründung weist das Finanzamt u.a. darauf hin, dass im vorliegenden Falle eine Pflichtveranlagung vorliege und es im Falle von Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) zusätzlich zu einer Hochrechnung der Einkünfte komme. Eine lediglich auf den Bezug steuerfreier…
…worden seien. Im ersten Bescheid sei eine Hochrechnung von den Einkünften in Höhe von Euro 27.777,76, im zweiten Bescheid in Höhe von Euro 28.088,72 und im Berechnungsblatt von Euro 29.623,22 erfolgt. Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Bw. stelle sich…
…aus der Hochrechnung auszuklammern. Die hochzurechnenden Einkünfte seien auch in der Berufungsvorentscheidung richtigerweise mit 5.655,14 € beziffert worden. Allerdings sei dieser Betrag nun auf 365 Tage hochgerechnet und zusätzlich seien noch die zuvor heraus gerechneten 48 Tage dazu addiert worden, wodurch der Zeitraum…
…somit im Ausmaß von 50% (€ 5.104,44) zur Hochrechnung heran. Bezüglich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb blieb es bei seiner bisherigen Ansicht. Es berücksichtigte den Werbungskostenpauschbetrag, den Arbeitnehmer- sowie den Verkehrsabsetzbetrag. Im Vorlageantrag verwies der Bw. ergänzend auf die Entscheidungen des UFS vom 15…