…Euro). Da die Variante der Hochrechnung ein für die Bf günstigeres Ergebnis erbracht hat, wurde sie bescheidmäßig festgesetzt. Die Einkünfte die die Bf während des Bezuges von Weiterbildungsgeld erzielt hat (geringfügige Tätigkeit) sind - entgegen dem Erstbescheid - nicht in die Hochrechnung einzubeziehen (siehe oben). Es erfolgt…
…werden. 1) Hochrechnung der Einkünfte (vgl. dazu LStR Rz 118a) Der Beschwerdeführer hat laut den vom Arbeitgeber übermittelten Lohnzettel im Jahr 2021 für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.7.2021, somit für einen Zeitraum von 212 Tagen, steuerpflichtige Einkünfte von 10.879,21…
…aufgrund der Tatsache, dass sie im Streitjahr für neun Monate ein steuerfreies Weiterbildungsentgelt und für die restlichen drei Monate Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit bezogen hat, den Tatbestand des § 3 Abs 2 EStG 1988 erfüllte. Die in der zitierten Bestimmung geregelte Hochrechnung der Einkünfte…
…Variante (Hoch- oder Kontrollrechnung). Das Herausnehmen von Einkünften aus der Hochrechnung ist im gegenständlichen Fall ohne Auswirkung auf das steuerliche Ergebnis, da die Kontrollrechnung die günstigere Variante darstellt." 4. Mit Schreiben vom 16.8.2016 wurde der Antrag gestellt, die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung…
…Kalenderjahres erhält. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Die…
…Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a (u.a. Arbeitslosengeld) nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 idgF die für das restliche Kalenderjahr bezogenen zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus…
…Verteilung der Einkünfte auf sämtliche Monate des Kalenderjahres vorgesehen und der so ermittelte "Monatslohn" für die Steuerermittlung maßgebend ist, wird dieser fiktive Monatslohn entsprechend geringer, wenn in die Verteilung Zeiträume einbezogen werden, in denen keine Arbeitseinkünfte bezogen wurden. Solche Zeiträume sollen durch die Hochrechnung neutralisiert…
…die Hochrechnung des Finanzamtes nicht ersichtlich. Das BFG hat diese im Vorhaltswege von der Abgabenbehörde angefordert. Aus den vorliegenden Unterlagen geht folgende Berechnungsweise hervor: Das Finanzamt hat den Betrag von € 21.078,12 (= € 1.756,51 x 12 Monate; laut Finanzamt "Einkünfte…
…Einkünfte angesetzt, die nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 EStG "für das restliche Kalenderjahr" zugeflossen sind, da auch allfällige, das Jahressechstel übersteigenden Bezüge in dem Kalendermonat anzusetzen sind, in dem sie ausbezahlt werden. Aus Sicht des UFS ist dem Finanzamt jedoch bei der Hochrechnung…
…Juli sowie Dezember) bezogen. Damit ist die gesetzliche Voraussetzung für die Hochrechnung der für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte gegeben (vgl. § 3 Abs. 2 erster Satz EStG 1988). Nach dem Vorbringen des Bf. im Vorlageantrag sei eine Hochrechnung nicht zulässig, da er ganzjährig gearbeitet und…
…ermitteln. Diese Abzüge sind nach Anwendung des Durchschnittssteuersatzes nicht nochmals abzuziehen. Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob und in welchem Ausmaß eine Hochrechnung der Einkünfte gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 zu erfolgen hat, wenn der Bw. für den Zeitraum 1. Jänner…
…ohne Hochrechnung der Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der D-OG. III. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. November 2012 änderte das Finanzamt den Erstbescheid und setzte ausgehend von einem Einkommen iHv 15.307,96 € die Einkommensteuer für das Jahr 2011 nach Berücksichtigung der anrechenbaren…
…wurden. Denn die Hochrechnung bezweckt bei Durchführung einer (Arbeitnehmer-) Veranlagung nur jenen Zeitraum zu neutralisieren, während dessen der Steuerpflichtige die angegebenen Transferleistungen bezogen hat. Die (Arbeitnehmer-)Veranlagung entfaltet somit ihre Wirkung für jenen Zeitraum, in dem Erwerbs- bzw. Pensionseinkünfte oder überhaupt keine Einkünfte erzielt werden…
…ATS, ds. 23,34 % des Einkommens von 384.145,-- ATS. Unter Anwendung dieses durch Hochrechnung der Einkünfte ermittelten Steuersatzes auf das tatsächliche steuerpflichtige Einkommen von 303.981,-- ATS errechnet sich eine Einkommensteuer von 70.949,20 ATS. Da die Kontrollrechnung, wie im angefochtenen Bescheid dargestellt…
…die von der IEF-Service GmbH gemeldeten steuerpflichtigen Bezüge (Insolvenzentgelte) zum Teil (soweit sie ihm erst 2009 gutgeschrieben wurden) erst im Jahr 2009 zu erfassen, kann aus den angeführten Gründen nicht gefolgt werden. Ad 2) Hochrechnung von Einkünften und Steuerberechnung (Durchschnittssteuersatz): Da das Finanzamt die…
…Einkünfte iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 4, sofern sie eben (nur) für den restlichen Teil des Kalenderjahres bezogen worden sind, umzurechnen sind. Wird etwa zeitlich neben dem Arbeitslosengeld ein Zuschuss aus einem Sozialplan bezogen, hindert dieser Einkünftebezug nach der Rechtsprechung nicht die Hochrechnung…
…die nur für einen Teil des Kalenderjahrs bezogen werden, findet eine Hochrechnung der restlichen Einkünfte statt (vgl. Jakom/ Laudacher EStG 2016, § 3 Rz 120, 122). Umzurechnen sind daher nur die laufenden Einkünfte und dies nur insoweit, als sie nicht während des Zeitraumes des Bezuges von…
…Absenkung der Steuerprogression durch die Miteinbeziehung der steuerfreien Bezüge in das Jahreseinkommen. Die Regelung ist verfassungskonform (VfGH 28.6.1990, G 71/90). Im Fall des Vorliegens bestimmter steuerfreier Bezüge, die nur für einen Teil des Kalenderjahrs bezogen werden, findet eine Hochrechnung der restlichen Einkünfte…
…Ohne diese Hochrechnung würden Sie für Ihre Bezüge für 1-3/2025 nur ca 750,00 an Einkommensteuer bezahlen müssen, was gegenüber Ihrem (fiktiven) Kollegen mit ganzjährigem Bezug zu einer nach Ansicht des Gesetzgebers ungerechtfertigten Bevorzugung führen würde. Der Kollege würde für diese Einkünfte ca…
…Beschwerdejahr beträgt laut Bescheid € 1.134,00) eine niedrigere festgesetzte Einkommensteuer ergibt als jene, die sich bei Hochrechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf ein Jahreseinkommen und Errechnen eines daraus resultierenden Durchschnittssteuersatzes für die steuerpflichtigen Einkünfte (vgl. Beilage 1 zu dieser Berufungsentscheidung) ergeben würde…