…als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände offengelegt und die sich daraus ergebenden Beträge den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet wurden. Dabei galt nach gängiger Verwaltungspraxis und einhelliger Judikatur und Literatur, im Hinblick auf begangene Hinterziehungen von Umsatzsteuern gemäß § 33 Abs…
…in den Jahren 2008 und 2009, jeweils unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2008 und Jänner bis März 2009, eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer iHv. insgesamt 5.607,00 €…
…Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 3.233,06 (das sind ATS 44.488,00) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat sowie 2. als Geschäftsführerin und Verantwortliche für die steuerlichen Agenden der Firma R. durch Nichtabgabe von…
…Betrag gleichmäßig auf die drei Voranmeldungszeiträume zu verteilen. Derart ergibt sich sohin für Oktober bis Dezember 2003 ein monatlicher Betrag von € 3.000,00. Betreffend Jänner 2004 hätte der Berufungswerber bis zum Ablauf des 15. März 2004 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten bzw…
…Voranmeldungszeitraum Dezember 2004 eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG in Höhe von € 26.000,00 und durch eine ungerechtfertigte Geltendmachung am 5. April 2005 eine Hinterziehung an Investitionszuwachsprämie in Höhe von € 13.000,00…
…durch Abgabe von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuer, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Juli 2003 in noch zu bestimmender Höhe bewirkt und dies nicht…
…UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG eine solche Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben, d.h. hier die Umsatzsteuervorauszahlungen…
…wurde E wegen Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 94.238,00 betreffend die Voranmeldungszeiträume November, Dezember 1998 und Februar 1999 nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG mit einer Geldstrafe in Höhe von ATS 26.000,00 (umgerechnet € 1…
…des Finanzamtes Linz als Verantwortlicher der Firma D GesmbH durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuer (ergänze: -vorauszahlungen), somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Monat August 2002 iHv…
…1998 bis 2001] vorsätzlich [selbst zu bemessende Abgaben, nämlich] Vorauszahlungen an Umsatzsteuern betreffend die Monate Jänner bis Dezember [tatsächlich: Jänner, September und Oktober] 1999 in Höhe von insgesamt S 1,229.896,-- (umgerechnet € 89.380,03), die Monate Dezember 2002 und Juni 2001 [gemeint…
…bis November 2002 ist zunächst der Voranmeldungszeitraum September 2002 strafrelevant. Für diesen Zeitraum hätte der Beschuldigte bis zum Ablauf des 15. November 2002 die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.361,01 zu entrichten bzw. entsprechende Voranmeldungen einzureichen gehabt, was nicht geschehen ist…
…a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist…
…April und Mai 2000 eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 365.949,-- (04/99: ATS 26.641,-- + 05/99: ATS 5.772,-- + 06/99: ATS 9.780,-- + 07/99: ATS 35.273,-- + 08/99: ATS 6.307,-- + 09/99: ATS…
…auch von den in der Tatumschreibung genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (siehe bereits VwGH 29.6.1999, 98/14/0177 - ÖStZB 1999, 210; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Im Ergebnis hat daher R - in Entsprechung des rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruches - Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer…
…vgl. § 6 Abs. 1 Z. 27 leg. cit) nach Maßgabe des § 21 UStG 1994 zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichteten Bf. bis zum 10. Februar 2006 weder Voranmeldungen iSd. § 21 Abs. 1 UStG 1994 eingereicht noch Vorauszahlungen an Umsatzsteuer (vgl. § 21 Abs. 1 2. Unterabsatz iVm…
…Entrichtung entfaltete die Selbstanzeige jedoch keine strafbefreiende Wirkung. P hat eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten. Die Vorauszahlung an Umsatzsteuer für Juni 1999 in Höhe von S 4.909,-- war am 15. Juli 1999 fällig; die Beschuldigte entschloss sich aber…
…gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von drei Wochen verhängt. I.2. Das mit Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26. Jänner 2004 gegen N zu StrNr. 2003/00470-001 wegen des Verdachtes, er habe die Vorauszahlung an Umsatzsteuer betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 2003 nach …
…steuerlichen Interessen wie die Beschuldigte) einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei war gemäß…
…Vöcklabruck vorsätzlich, als der für die steuerlichen Belange der Firma B-GmbH Verantwortliche, unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Vorauszahlungen von Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Februar, Mai bis Juni, August bis…
…A) GesbR, in P, vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Monat Juli 2007 iHv. 1.922,29 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…