…GmbH & Co KG i.L. für März 2016 eine Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von € 3.900,00 zu verantworten. Die hinterzogene Umsatzsteuer ist uneinbringlich (Kontoabfrage). 8.6.9. Betreffend die E-GmbH i.L…
…die anfallende Zahllast sich aus den Beträgen von drei Monaten zusammensetzt hat, weshalb im nur die Verkürzung eines Drittels des Quartalsbetrages vorgeworfen werden kann. A hat daher betreffend die Mitunternehmerschaft B und Mitbesitzer für Jänner bis März 2017 eine Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer nach …
…die anfallende Zahllast sich aus den Beträgen von drei Monaten zusammensetzt hat, weshalb im nur die Verkürzung eines Drittels des Quartalsbetrages vorgeworfen werden kann. A hat daher betreffend die Mitunternehmerschaft B und Mitbesitzer für April bis Juni 2017 eine Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer nach …
…Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes noch ein Restbetrag von € 1.188,63 ausständig gewesen ist (Abgabenkonto). A hat daher betreffend das II. Quartal 2016 eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von € 6.398,70 zu verantworten…
…als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände offengelegt und die sich daraus ergebenden Beträge den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet wurden. Dabei galt nach gängiger Verwaltungspraxis und einhelliger Judikatur und Literatur, im Hinblick auf begangene Hinterziehungen von Umsatzsteuern gemäß § 33 Abs…
…in den Jahren 2008 und 2009, jeweils unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2008 und Jänner bis März 2009, eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer iHv. insgesamt 5.607,00 €…
…ist. Eine Bestrafung wegen einer Hinterziehung einer Vorauszahlung an Umsatzsteuer für einen bestimmten Voranmeldungszeitraum nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG konsumiert eine Strafbarkeit wegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG dergestalt, dass der Unternehmer die von ihm selbst zu berechnende Zahllast…
…Voranmeldungszeiträume, in welchen er seinen Plan einer steuerpflichtigen Veräußerung aufgegeben hat, unrichtige Voranmeldungen eingereicht und zu niedrige Zahllasten entrichtet bzw. sogar nicht zutreffende Umsatzsteuerguthaben geltend gemacht habe. Er habe hiedurch Hinterziehungen an Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Guthaben) in noch festzustellender Höhe gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 3.233,06 (das sind ATS 44.488,00) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat sowie 2. als Geschäftsführerin und Verantwortliche für die steuerlichen Agenden der Firma R. durch Nichtabgabe von…
…lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich…
…Betrag gleichmäßig auf die drei Voranmeldungszeiträume zu verteilen. Derart ergibt sich sohin für Oktober bis Dezember 2003 ein monatlicher Betrag von € 3.000,00. Betreffend Jänner 2004 hätte der Berufungswerber bis zum Ablauf des 15. März 2004 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten bzw…
…Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Statt einer Hinterziehung nach…
…von zehn Tagen verhängt werden. B. Hinsichtlich der weiteren unter der StrNr. 091/2012/00002-001 gegen A erhobenen Vorwürfe, nämlich einer Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2011, einer weiteren Hinterziehung von Vorauszahlungen an…
…2011 für die versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer und die vorsätzliche Nichteinreichung der Körperschaftsteuererklärung bei der F-GmbH betreffend das Veranlagungsjahr 2010; sowie nunmehr verfahrensgegenständlich für die strafrelevant verbliebenen, in den Jahren 2010 und 2011 begangenen Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und an Normverbrauchsabgabe bei der…
…Voranmeldungszeitraum Dezember 2004 eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG in Höhe von € 26.000,00 und durch eine ungerechtfertigte Geltendmachung am 5. April 2005 eine Hinterziehung an Investitionszuwachsprämie in Höhe von € 13.000,00…
…durch Abgabe von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuer, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Juli 2003 in noch zu bestimmender Höhe bewirkt und dies nicht…
…UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG eine solche Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben, d.h. hier die Umsatzsteuervorauszahlungen…
…wurde E wegen Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 94.238,00 betreffend die Voranmeldungszeiträume November, Dezember 1998 und Februar 1999 nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG mit einer Geldstrafe in Höhe von ATS 26.000,00 (umgerechnet € 1…
…Unternehmens. Gegen diese weitere Entscheidung des Spruchsenates hat die Amtsbeauftragte innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben, wobei sie unter gleichlautender Begründung wie in ihren Berufungsschriftsätzen gegen die vorangehende Entscheidung des Spruchsenates einen Schuldspruch gegen A wegen (versuchter) gewerbsmäßiger Hinterziehung von Umsatzsteuer und Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach §…
…des Finanzamtes Linz als Verantwortlicher der Firma D GesmbH durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuer (ergänze: -vorauszahlungen), somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Monat August 2002 iHv…