…Dass er nach Österreich Heimweh hatte und mit seinem dort gleichaltrigen Neffen A. in der Folge fern von der Mutter aufwachsen möchte, macht das Bundesgebiet weder für M.K., noch für dessen Mutter zum Mittelpunkt der Lebensinteressen. Kommt doch bei Erforschung des Mittelpunktes der Lebensinteressen…
…NN_Kd habe einen Aufenthaltstitel als Studierende und befinde sich nur zu Studienzwecken in Österreich. Daher bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gegen diesen Bescheid hat die Bw. berufen und ausgeführt, die Aufenthaltsbewilligung als Studierende sei ein Aufenthaltstitel im Sinne des FLAG und bestehe für Kinder…
…Das Gutachten des Bundessozialamtes vom 4.11.2008 nimmt in der Anamnese darauf Bezug, dass etwa um das 15. Lebensjahr Zwangshandlungen begonnen hätten. Diese hätten die Bw. jedoch noch nicht wirklich beeinträchtigt, sie habe gut damit leben können und in Österreich in den Jahren Zeitraum…
…Da sie von großem Heimweh geplagt war, sei sie mindestens fünfmal die Woche nach Hause gefahren. Sie habe immer den Postbus für diese Strecke benutzt, sie sei nie von ihrer Heimatgemeinde abgemeldet worden. Die Tochter sei von der Verwaltung des AKH in L an der…
…Dieser Punkt des Gesetzes bezieht sich nicht auf den 1/2 Aufenthaltstitel per se, sondern auf die Bindung der Betroffenen zu Österreich. Unsere zwei Kinder sind sehr motiviert sich hier zu integrieren. Sie besuchen außerhalb der Schule noch zusätzlich zwei Deutschkurse (bei ISOP und GIBS…
…Sie habe unter starkem Heimweh gelitten und sei - aufgrund des engen Zusammenlebens mit ihren Zimmergenossinnen - ständig krank gewesen. Die Bw habe daher im Einvernehmen mit der Tochter diesen Versuch nach wenigen Monaten abgebrochen, um die körperliche und geistige Gesundheit des Kindes zu wahren. Gleichzeitig mit…
…bloße "Aufpassen" auf Kinder hinaus. Anders als etwa die Regelung in § 9c dEStG sind nach österreichischer Rechtslage nicht Aufwendungen für Dienstleistungen eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes generell in einem bestimmten Umfang steuerlich abzugsfähig, sondern muss es sich nach dem öEStG um eine besonders…
…da sie nach X, Tschechien übersiedelten. Die bisher als Familienwohnsitz in Österreich dienende Wohnung wurde aufgegeben, und der Bw. begründete in einer kleineren Wohnung einen Nebenwohnsitz. Die Kinder des Bw. besuchen nunmehr Kindergarten und Schule am Familienwohnsitz in Tschechien, wo auch die Gattin des Bw…
…bzw. Heimweg auch konkret verwendbar (siehe oben), allerdings fällt in der Regel eine rund halbstündige Wartezeit zwischen Ankunft und Unterrichtsbeginn bzw. Unterrichtsende und Abfahrt an. Die Marktgemeinde W ist in keiner Verordnung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 als Studienort genannt. Allerdings…
…andere Rechtsansicht vertreten wird." Die steuerliche Vertreterin verweist auf Rz 881 LStR 2002, wonach ausgeführt werde, "dass sowohl nach der Verordnung des BM für Finanzen zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl.Nr. 624/1995, idgF, also auch nach den Verordnungen zu § 26 Abs…
…1972) führte dieser hinsichtlich des Besuches einer Skihandelsschule, obwohl sich eine Handelsschule im Nahebereich befindet aus: "Gemäß § 140 Abs 1 ABGB haben die Eltern zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig…
…Voraussetzungen zutreffen, beantrage ich ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung mit nachfolgender Begründung als unbegründet ab: "Gemäß § 2/1 FLAG 67 besteht für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in Berufsausbildung befinden, die…
…Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, i. d. g. F zu verweisen, wonach die die tägliche Hin- und Rückfahrt (auch für junge Erwachsene) zum und vom Ausbildungsort zeitlich noch zumutbar ist, wenn die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort - nach den Grundsätzen des…
…Es handelt sich daher um einen Pauschalbetrag für Aufwendungen des gesamten Jahres 2005. Zu 2.) Der Nettofruchtgenussvertrag zwischen mir und der AS Verwaltungs- KEG wurde aufgrund meiner aus gesundheitlichen Gründen erfolgten Frühpensionierung zur Sicherstellung der Versorgung meiner beiden noch minderjährigen ehelichen Kinder bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit…
…2000 wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung zu Ungunsten des Berufungswerbers abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung betreffend Einkommensteuer 2000 vom 4. April 2002 verwiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber wurde anlässlich seiner Einreise von der Schweiz nach Österreich am 12…
…vom 18. 12. 2004 über € 96,80 für Fachbücher; l) OZ 25 f. ist ein Bestellschein des Österreichischen Verkehrsbüros vom 19. 5. 2004 für einen (Hin- und Retour)Flug von Wien nach Zakynthos und eine Unterkunft von 28. 5. bis 4. 6. 2004 über…
…berücksichtigen. Der Nachweis einer (immer) eine Stunde übersteigenden Fahrzeit kann daher nicht erbracht werden. Für die Zumutbarkeit spricht schließlich auch, dass die Kinder des Berufungswerbers tatsächlich täglich nach Hause gefahren sind. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Innsbruck, am 13. März 2006
…Aber wie gewonnen so zeronnen. Bereits nach knapp einem Monat überkam die Reitlehrerin Heimweh und sie wollte wieder zurück nach Wien. Wiederum war es sehr schwer, eine Reitlehrerin zu finden. Letztendlich kam der Wintereinbruch, wo dann aufgrund des meterhohen Schnees an Reiten gar nicht mehr…
…Aufwand ist kein als Werbungskosten abziehbarer Aufwand, da ausschließlich "geleistete" - d.h. mit einem Wertabgang verbundene - Aufwendungen oder Ausgaben Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 sein können. Nach dieser Rechtslage ist das Berufungsbegehren abzuweisen; da der Bw. einen fiktiven Aufwand als Werbungskosten/Pendlerpauschale geltend…
…die Kinder des Bw. unbestrittenermaßen, wie der Bw. auch selbst in der Berufung behauptet, die Schule in K. besuchen, ist schon aufgrunddessen deren ständiger Aufenthalt im Ausland als erwiesen anzusehen. Selbst wenn sich der Bw. und seine Familie als Österreicher empfinden und die Kinder möglicherweise…