…Dass er nach Österreich Heimweh hatte und mit seinem dort gleichaltrigen Neffen A. in der Folge fern von der Mutter aufwachsen möchte, macht das Bundesgebiet weder für M.K., noch für dessen Mutter zum Mittelpunkt der Lebensinteressen. Kommt doch bei Erforschung des Mittelpunktes der Lebensinteressen…
…das sich außerhalb der gemeinsamen Wohnung der Familie aufhält, noch als haushaltszugehörig ansehen zu können, darf der anderweitige Aufenthalt des Kindes nur ein "vorübergehender" sein (§ 2 Abs 5). Die Ausdrucksweise des Gesetzes lässt erkennen, dass die Abwesenheit von der entstandenen Wohnungsgemeinschaft nur eine zeitlich beschränkte…
…die familienrechtlichen und sozialen Verbindungen zu seinem Elternhaus in der Slowakei nach wie vor aufrecht sind. Herr MK... hat laut diesem Beschluß streng genommen überhaupt keine Vertretungsbefugnis für die Eltern des Kindes vor österreichischen Behörden außerhalb von schulischen Belangen, wodurch eine ParteiensteIlung des Herrn MK..…
…Ausmaß unterstützen habe können. 6. Aufgrund der Beendigung der Entsendung im Dezember 2014 sei die Rückkehr des Bf. nach Deutschland geplant gewesen. Die in Österreich gemietete Unterkunft sei gekündigt und der Wegzug an den deutschen Wohnsitz vorbereitet worden. Schließlich sei ihm jedoch ein lokaler Dienstvertrag…
…NN_Kd habe einen Aufenthaltstitel als Studierende und befinde sich nur zu Studienzwecken in Österreich. Daher bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gegen diesen Bescheid hat die Bw. berufen und ausgeführt, die Aufenthaltsbewilligung als Studierende sei ein Aufenthaltstitel im Sinne des FLAG und bestehe für Kinder…
…in Österreich bei der Familie verbracht hat. Nach der einhelligen höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich zB das Verbringen der Ferien in Österreich jeweils nur als vorübergehende Abwesenheit vom Auslandsaufenthalt zu beurteilen. Dadurch wird der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland keinesfalls unterbrochen. Wenn der Bf vermeint…
…Das Gutachten des Bundessozialamtes vom 4.11.2008 nimmt in der Anamnese darauf Bezug, dass etwa um das 15. Lebensjahr Zwangshandlungen begonnen hätten. Diese hätten die Bw. jedoch noch nicht wirklich beeinträchtigt, sie habe gut damit leben können und in Österreich in den Jahren Zeitraum…
…Da sie von großem Heimweh geplagt war, sei sie mindestens fünfmal die Woche nach Hause gefahren. Sie habe immer den Postbus für diese Strecke benutzt, sie sei nie von ihrer Heimatgemeinde abgemeldet worden. Die Tochter sei von der Verwaltung des AKH in L an der…
…Dieser Punkt des Gesetzes bezieht sich nicht auf den 1/2 Aufenthaltstitel per se, sondern auf die Bindung der Betroffenen zu Österreich. Unsere zwei Kinder sind sehr motiviert sich hier zu integrieren. Sie besuchen außerhalb der Schule noch zusätzlich zwei Deutschkurse (bei ISOP und GIBS…
…Sie habe unter starkem Heimweh gelitten und sei - aufgrund des engen Zusammenlebens mit ihren Zimmergenossinnen - ständig krank gewesen. Die Bw habe daher im Einvernehmen mit der Tochter diesen Versuch nach wenigen Monaten abgebrochen, um die körperliche und geistige Gesundheit des Kindes zu wahren. Gleichzeitig mit…
…bloße "Aufpassen" auf Kinder hinaus. Anders als etwa die Regelung in § 9c dEStG sind nach österreichischer Rechtslage nicht Aufwendungen für Dienstleistungen eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes generell in einem bestimmten Umfang steuerlich abzugsfähig, sondern muss es sich nach dem öEStG um eine besonders…
…da sie nach X, Tschechien übersiedelten. Die bisher als Familienwohnsitz in Österreich dienende Wohnung wurde aufgegeben, und der Bw. begründete in einer kleineren Wohnung einen Nebenwohnsitz. Die Kinder des Bw. besuchen nunmehr Kindergarten und Schule am Familienwohnsitz in Tschechien, wo auch die Gattin des Bw…
…gewesen sein würde, jedoch sei dies von ihm dezidiert verneint worden. Laut den Angaben in der Niederschrift sei es für den Weg in die Schule des einen Kindes sehr wohl nötig, einen Umweg zu fahren. Verwendung der Fahrzeuge in Österreich: Zum Einkaufen, Tanken und für…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe A) Verfahren vor dem Finanzamt (FA) 1. Arbeitnehmerveranlagung 2014 1.1 Mit elektronisch eingereichter Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2014 machte die Beschwerdeführerin (Bf) unter anderem Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…bzw. Heimweg auch konkret verwendbar (siehe oben), allerdings fällt in der Regel eine rund halbstündige Wartezeit zwischen Ankunft und Unterrichtsbeginn bzw. Unterrichtsende und Abfahrt an. Die Marktgemeinde W ist in keiner Verordnung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 als Studienort genannt. Allerdings…
…andere Rechtsansicht vertreten wird." Die steuerliche Vertreterin verweist auf Rz 881 LStR 2002, wonach ausgeführt werde, "dass sowohl nach der Verordnung des BM für Finanzen zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl.Nr. 624/1995, idgF, also auch nach den Verordnungen zu § 26 Abs…
…1972) führte dieser hinsichtlich des Besuches einer Skihandelsschule, obwohl sich eine Handelsschule im Nahebereich befindet aus: "Gemäß § 140 Abs 1 ABGB haben die Eltern zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig…
…Voraussetzungen zutreffen, beantrage ich ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung mit nachfolgender Begründung als unbegründet ab: "Gemäß § 2/1 FLAG 67 besteht für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in Berufsausbildung befinden, die…
…für den Hin- noch für den Rückweg hat der Pendlerrechner eine öffentliche Verbindung ausgewiesen. Ich lasse Ihnen daher auch das zukommen.“ Dieser Stellungnahme war eine Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft M vom 13.3.2014 angeschlossen, derzufolge von dieser der spregelfremde Schulbesuch des Kindes an der Volksschule…
…August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Juli 2022 betreffend Familienbeihilfe ab April 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…