Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 3. April 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 27. März 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den Zeitraum 2006 bis 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
- Wenn der Mieter in diesem Büro lediglich Ruhe für seine "geistige Betätigung" sucht, also quasi "Nachdenken" als kreative Heimarbeit betreibt, ist nicht erkennbar, warum dieser das Büro überhaupt anmieten sollte, zumal seine eigene - eine nicht unbeträchtliche Nutzfläche aufweisende - Villa in derselben Ruhelage nur 30 Meter…
…dass diese Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, ersucht. Weiters wird auf die abgabenrechtlich gebotene - allenfalls anteilige - Zuordnung von Wirtschaftsgütern zur entsprechenden Einkunftsquelle (Heimarbeit, Vortrags- und schriftstellerische Tätigkeit) hingewiesen. Es wird daher um Bekanntgabe der Einnahmen aus schriftstellerischer Arbeit sowie um Vorlage der entsprechenden Honorarnoten sowie um…
…zu ihrer Firma als Werbungskosten geltend gemacht. Sie sei für die Firma überwiegend in Heimarbeit tätig gewesen und habe bis 2008 einmal wöchentlich in B organisatorische Arbeiten zu erledigen gehabt und sonst in ihrem Büro im Waldviertel gearbeitet. Die Fahrtkosten seien von ihrem Arbeitgeber im…
…70 Kilometer entfernt in S. Nach Auskunft seines Arbeitgebers ist er "im Durchschnitt einmal wöchentlich im Innendienst, die übrige Zeit im Außendienst beschäftigt". Heimarbeit sei nicht vereinbart, werde aber in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert (Bestätigung des Arbeitgebers vom 11. Jänner 2007). Der vorliegende Dienstvertrag gibt als…
…1 lit. b FLAG 1967 verwiesen. Im Einzelnen wurde ausgeführt, dass der zeitliche Aufwand - 1 x pro Woche 4 Stunden Modul und wöchentliche Heimarbeit von 20 Stunden - zu gering sei, um von einer Berufsausbildung iSd Familienlastenausgleichsgesetzes zu sprechen. Dagegen erhob die Bw. Berufung. Nach Zitierung…
…PC (wie Vorjahr exkl. Privatanteil) | € 450,50 | Kommunikationsgeb. Heimarbeit | € 1.706,50 | Familienheimfahrten | € 2.092,98 | Summe | € 10.239,89 Über Aufforderung des UFS, die berufliche Veranlassung der Aufwendungen nachzuweisen, schickte der Bw ein…
…der Woche. Seit 2006 war ich bei diversen Firmen in Tirol auf Praktika angestellt bzw. geringfügig beschäftigt. Derzeit gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung über die FH Kufstein nach (Heimarbeit). Ich behaupte, dass mein überwiegendes Lebensinteresse seit Februar 2006 nicht mehr in Österreich ist. Seit diesem…
…0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 | | PC/Drucker/Schirm als Ersatz, Spezifikation lt. Rechnung, 2004 | | 1.751,20 | 0 | | Heimarbeit, PC, Bildschirm, Drucker | | 225,20 | 225,20 | | Kommunikationskosten Happynet…
…Fall hat der Bw. die Rechnungen betreffend die Verbindungsentgelte vorgelegt und stellte für die berufliche Veranlassung die Gründe - Heimarbeit und Arbeiten abends sowie an Wochenenden in dringenden Fällen - als IT-Fachmann dar. Da weder Aufzeichnungen noch eine weitere private Nutzung behauptet wurde, anerkennt der Unabhängige…
…Darlehensmittel nachgewiesen sein müsse, was gegenständlich nicht der Fall wäre. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Abgabenpflichtige durch seinen steuerlichen Vertreter aus, dass er - im Jahr der Verfassung der Berufung 59-jährig - die Aufnahme einer Nebentätigkeit, eventuell in Heimarbeit, plane. Nach Erkundigungen bei potentiellen…
…hat. P habe sie mit ihrer Schwester studieren können. Sie sei von ihrer Schwester begleitet worden, habe Vorlesungen verlassen können und viel mit Heimarbeit und Computer bewerkstelligen können. Die Tochter habe sich gut erholt und werde im Sommer den ersten Abschnitt von P beenden. Wenn…
…Bestätigung Ihres Dienstgebers wurden im Jahr 2009 keine Telearbeitsstunden gemeldet, der Heimarbeitsplatz wurde von Ihnen freiwillig beantragt, obwohl seitens des Dienstgebers an der Dienststelle ein Desksharingarbeitsplatz zur Verfügung steht) liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmers im Sinne des…
…64,26 % ihrer Gesamttätigkeit finde zu Hause statt. Dies bedeute, dass sie nur 34,74 % ihrer gesamten Tätigkeit außerhalb ihres Heimarbeitsplatzes erfülle, somit liege ihr Tätigkeitsmittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer. Über telefonische Befragung durch den Referenten wurde zusätzlich noch angegeben, dass die Gesamtfläche der Wohnung ca…
…habe, wurden in der Folge nie vorgelegt. Die mit Schreiben vom 14. März 2007 übermittelten - nicht datierten - pauschalen Bestätigungen zweier zuvor überhaupt noch nie erwähnter Personen ("Dolmetscherin" und "Heimarbeiterin"), wonach ihnen die Geschäftsbeziehungen der G-Kft und deren Inhalt bezüglich gebrauchter Silberwaren bekannt seien, erwecken…
…er an einem Tag in der Woche am Firmengelände seines Arbeitgebers tätig. Diese Tätigkeiten bildeten den Tätigkeitsmittelpunkt des Bw. An seinem Heimarbeitsplatz erfolgen zwar die Übernahme der Besichtigungsaufträge, die Terminvereinbarungen mit den Werkstätten und Kunden, die Schadensbeschreibungen sowie die Erstellung der Kostenvoranschläge für die Werkstätten…
…einem monatlichen Grundgehalt von brutto 3.493,00 S. Mit Schreiben vom 13.11.2002 bestätigte ihr ehemaliger Arbeitgeber, dass sie die Arbeiten ausschließlich von ihrem Heimarbeitsplatz ausgeführt und in keiner Betriebsstätte einen Arbeitsplatz hatte. Aus einem vorgelegten Grundriss der Wohnung der Bw. geht hervor…
…Dienstnehmers, der bei grundsätzlicher Vollzeitbeschäftigung (Fünf-Tage-Arbeitswoche) seinen Arbeitsplatz gleichfalls nur zweimal in der Woche bzw. nicht mehr als 10 x im Monat aufsucht und an den anderen Tagen z.B. Heimarbeit leistet, weil in beiden Fällen idente Fahrtaufwendungen vorliegen. Die Rechtsmeinung der Bw…
…steuerliche Vertreter des Bw. verweist auf die Darstellung in der Berufung vom 20.11.2009 und legt zur weiteren Dokumentation und Erhärtung der Notwendigkeit die Aufzeichnungen über die Heimarbeit und zusätzliche Begründung bei. Die Heranziehung der Beschreibung der Haupttätigkeit des Bw. durch Computerprogramme wie WIKIPEDIA…
…überwiegend oder gänzlich außerhalb örtlicher Einrichtungen, die dem Arbeitgeber zugerechnet werden können, erbracht wird (zB. Heimarbeit, Vertretertätigkeit, aber auch Taxilenker) und auch keine Eingliederung in einer anderen Form vorliegt. 4.3.6. Werden die zunächst generell beschriebenen Tatbestandsmerkmale in Beziehung zu den einzelnen tatsächlichen Beschäftigungsaspekten…