6.1.8 Heimarbeiter Rz 405: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Heimarbeiter gelten ausschließlich Personen, die dem HeimarbeitergesetzHeimarbeitsgesetz 1960 1960, (BGBl. Nr. 105/1961) unterliegen. Andere Personen, die eine nichtselbständige Tätigkeit von zu Hause aus durchführen, gelten nicht als Heimarbeiter (zB…
Verlegt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens nach der Eheschließung seinen Wohnsitz nach Zürich und wird er von dort aus zu 3/4 seiner Arbeitszeit für seinen österreichischen Arbeitgeber tätig (Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist…
…seinem eigenen Dienstnehmer für die Erbringung der betrieblichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings verdient im gegebenen Zusammenhang noch folgende Erwägung Beachtung: nach herrschender Auffassung wird im Fall der bloßen Vergabe von Heimarbeit in der Wohnung des Heimarbeiters keine Betriebstätte für den Arbeitgeber begründet (Ritz…
…72 Euro Reisekosten 517,20 Euro sonstige Werbungskosten: 4.760,54 Euro. Außerdem machte er für den Zeitraum von 0106 bis 3112 das Heimarbeiterpauschale geltend. In einer beiliegenden Unterlage machte er folgende Anmerkungen: FWF-Projekt: Es erfolgte zunächst eine Beschreibung des FWF und seiner Tätigkeit…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Zwischen den Parteien ist die Frage der Zuerkennung der sog. "Heimarbeiter-", sowie der Pendlerpauschale strittig. Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) begehrte im Zuge seiner Erklärungen zu den Arbeitnehmerveranlagungen 2014-2019 [(datierend mit 28.2.2015 (2014), 03.03.2016…
…das Heimarbeitsgesetz 1960 (VwGH 20.11.1981, 0153/80). Ist daher beispielsweise ein Homeoffice-Mitarbeiter eines Software-Unternehmens im Bereich der Programmierung oder Qualitätssicherung tätig, oder hat ein Arbeitnehmer strategische Aufgaben/Entwicklungsaspekte oder Dokumentations-/Support-Aufgaben inne, so fallen diese Tätigkeiten nicht unter das Heimarbeitsgesetz…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
…Telearbeitsplatzes ins Treffen. Unter Hinweis auf obige Rechtsausführungen steht auch dies der steuerlichen Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entgegen. Es ist als (familienfreundliches) Entgegenkommen des Dienstgeber zu werten, dem Bf. die Heimarbeit zu ermöglichen, und durchaus anerkennenswert bzw. menschlich nachvollziehbar, dass der Bf…
Begründet ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Beratung im klinischen Risikomanagement ist, ein Dienstverhältnis mit einem in Österreich ansässigen Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die eigenständige Durchführung von Beratungsprojekten zur Patientensicherheit und klinischem Risikomanagement in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Italien, Österreich, Deutschland und…
…Oktober 2011; http://www.oecd.org/dataoecd/23/7/48836726.pdf). Keine Wohnungs-Betriebstätte liegt vor, wenn in der Wohnung bloß abends und an Wochenenden Arbeiten für das Unternehmen erledigt werden (EAS 350) sowie im Fall von "echter Heimarbeit" (EAS 1763, EAS 3277). Die deutsche…
15.4.5.31 Schauspieler Rz 1003: Schauspieler, die an der Herstellung eines Spielfilmes mitwirken, sind in der Regel als Arbeitnehmer anzusehen. Indizien für die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Auftraggebers sind vorgegebene Aufnahme- bzw. Aufführungs- und Probezeiten, fixe (vom Ausfall einzelner Vorstellungen unabhängige…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 3. April 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 27. März 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den Zeitraum 2006 bis 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
Wird ein in Tschechien ansässiger Tscheche von einem österreichischen Unternehmen als Dienstnehmer beschäftigt und übt er einen Teil seiner dienstlichen Tätigkeit (Erarbeitung von Unternehmenskonzepten) in Heimarbeit an seinem tschechischen Wohnsitz aus, so ist jener Teil des Arbeitslohnes, der auf die in Tschechien ausgeübte Arbeit…
- Wenn der Mieter in diesem Büro lediglich Ruhe für seine "geistige Betätigung" sucht, also quasi "Nachdenken" als kreative Heimarbeit betreibt, ist nicht erkennbar, warum dieser das Büro überhaupt anmieten sollte, zumal seine eigene - eine nicht unbeträchtliche Nutzfläche aufweisende - Villa in derselben Ruhelage nur 30 Meter…
…BF gemeldeten Dienstnehmern weitere Personen als Dienstnehmer anzusehen seien, die als Treugeber Kommanditisten der XY KG (in der Folge KG) gewesen seien und für die BF bei Arbeitsspitzen in Heimarbeit einzelne Arbeiten im Produktionsprozess übernommen hätten. Diese Personen übten ihre Tätigkeiten teilweise neben ihrem Dienstverhältnis…
…selbständig oder nichtselbständig tätig wären. Dies ist vielmehr Ergebnis der faktischen Aufgaben, die von der BF und ihren Organen als Aushilfstätigkeiten dieser Personen für die BF in Heimarbeit gestaltet wurden und von den Arbeitnehmern auch so akzeptiert wurden. Ein Leistungsverhältnis, bei dem die KG eine…
…nichtselbständig in Teilzeit tätig, indem sie Büro- und Buchhaltungsarbeiten erledigte. Anläßlich einer bei X durchgeführten Außenprüfung wurden Honorarnoten vorgefunden, wonach die Tochter (idf Y) der Bf im Zeitraum 2011 und 2012 für X getätigte Leistungen aus Büro- und Buchhaltungsarbeiten (Heimarbeit/ Belege sortieren, buchen, Zahlungsbelege erstellen:…
…einfachen Fahrtstrecke um zwei Stunden kam, ist unumstritten. In diesem Zusammenhang mag nun eingewendet werden, dass die gegenständliche Fahrtstrecke wegen der Heimarbeitsmöglichkeit nicht täglich, sondern in der Regel nur einmal pro Woche zurückgelegt wurde. Dem ist jedoch zu entgegnen, dass die Reduzierung der Reisezeit für…
…dass diese Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, ersucht. Weiters wird auf die abgabenrechtlich gebotene - allenfalls anteilige - Zuordnung von Wirtschaftsgütern zur entsprechenden Einkunftsquelle (Heimarbeit, Vortrags- und schriftstellerische Tätigkeit) hingewiesen. Es wird daher um Bekanntgabe der Einnahmen aus schriftstellerischer Arbeit sowie um Vorlage der entsprechenden Honorarnoten sowie um…
…zu ihrer Firma als Werbungskosten geltend gemacht. Sie sei für die Firma überwiegend in Heimarbeit tätig gewesen und habe bis 2008 einmal wöchentlich in B organisatorische Arbeiten zu erledigen gehabt und sonst in ihrem Büro im Waldviertel gearbeitet. Die Fahrtkosten seien von ihrem Arbeitgeber im…