…ist ein Steuerabzug nach § 99 EStG nicht durchzuführen. Würde jedoch keine Betriebsstätte vorliegen, existiert eine taxative Aufzählung derjenigen Einkünfte, für welche die Abzugssteuer einzuheben ist. Gegenständliche Einkünfte fallen nicht darunter. Wir beantragen daher die Aufhebung des Haftungsbescheides vom 29.9.2009 wegen unbegründeter Vorschreibung des…
…§ 99 EStG 1988 einbehaltenen Steuerbeträge unter der Bezeichnung "Steuerabzug gem. § 99 EStG" spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Kalendermonates abführen müssen. Da dies nicht geschehen ist, hat das Finanzamt durch die Erlassung des Haftungsbescheides die Bw. zur Haftung herangezogen und wurde diese zur Gesamtschuldnerin…
…folge, dass die Erlassung eines Haftungsbescheides nach Konkurseröffnung über das Vermögen des Haftenden über bereits vor der Konkurseröffnung fällige Forderungen (Lohnsteuer) nicht mehr zulässig sei. Zumal erst mit Beschluss des LG für ZRS Graz vom 10.5.2007 das Konkursverfahren über das Vermögen der X…
…Ein Durchgriff auf die Z-GmbH zur Haftung und Zahlung von Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auch vor dem Hintergrund der Konkurseröffnung der Y-GmbH nicht zulässig (vgl. in diesem Zusammenhang etwa das "Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2007"…
…Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Ebenso seien Fehlberechnungen und Abzugsdifferenzen mittels Abgaben- und Haftungsbescheid festzusetzen, wie im konkreten Fall bei den Abzugsteuern gem. 99 EStG. Beide "Abzugsteuern", sowohl die Abzugsteuer gem. § 99 EStG als auch die Lohnsteuer,seien zwar dem Grunde nach Ertragsteuern, allerdings keine Ertragsteuern…
…dass die Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG zu Unrecht festgesetzt worden sei, ist entgegenzuhalten, dass dem Haftungsbescheid Abgabenbescheide vorangegangen sind, sodass es der Behörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1999, 98/13/0144) im Verfahren über die Heranziehung des…
…Finanzamtes X., vertreten durch FA-Vertr., vom 6. März 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 für die Jahre 2000-2002 im Beisein der Schriftführerin Claudia Schmölzer nach der am 8. Jänner 2013 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…
…Steuerabzug gemäß § 99 EStG" spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates an sein Betriebs- bzw. Wohnsitzfinanzamt abzuführen. Die Frage, ob die Bw. als Schuldnerin der dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte für die Einbehaltung und Abfuhr der Abzugsteuer haftet (§ 100 Abs. 2 EStG 1988), ist nicht…
…949,17 | -61.499.280,65 | -22.844.720,98 | Gesamtbetrag d. Entgelte lt. Bw: | - | 115.918,18 | 466.137,27 | 154.616,00 2.) Bescheid betreffend Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG: Nach § 99 Abs. 1 Z…
…vorliegenden Fall ist nach dem von der Bw. selbst dargestellten Tagesablauf eindeutig von einer Beaufsichtigung der Jugendlichen und nicht von einer Erziehung im eigentlichen Sinn auszugehen (vgl. Quantschnigg / Schuch, § 22 Rz 14). Es überwiegt die Vermittlung der Sprachkenntnis. Gemäß § 99 Abs. 2 EStG 1988 unterliegt…
…2008 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 für die Jahre 2002, 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin, ein italienische GmbH hat im Jahr 2002 gemeinsam mit einer inländischen GmbH eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht…
… 224 Abs. 3 BAO, der die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides bis zur Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe zulässt (Ritz, BAO-Kommentar³, § 224 Rz. 2; VwGH 24.2.2004, 99/14/0242; VwGH 17.9.1996, 92/14/0138…
…99/16/0097; SWK 2005, S 311; ARD 5674/12/2006). Im Berufungsfall lag nach dem Inhalt des Haftungsaktes des Berufungswerbers vor dem Ablauf der mit Bescheid vom 22. Jänner 2004 rechtswirksam bis 24. Februar 2004 (weiter) verlängerten Berufungsfrist betreffend Haftungsbescheid somit weder ein schriftliches…
…29. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein vom 26. Juni 2003 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 für den Zeitraum 1 - 12/2002 und 1 - 4/2003 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidung vom 11.9.2003 werden gemäß § 289 Abs. 1…
… 99 Abs1 Z 4 EStG 1988 nach sich zieht Jahr Betrag BMG-KommSt 70% Kommst Abzugssteuer 2006 EM 45.675,00 31.972,50 959,18 9.135,00 2007 EM 47.833,00 33.483,10 1.004,49 9.566,60 2007 HKM…
…Reinhold Schürer-Waldheim, Steuerberater, 1170 Wien, Heigerleinstraße 55/23, vom 24. Dezember 2001 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 25. August 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
… 99 Abs. 1 EStG. Der Schuldner dieser Einkünfte haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 99 EStG. Durch den Haftungsbescheid wird der Abzugspflichtige zum Schuldner der Abzugsteuer (§ 7 BAO). Die Haftung der [Bw] nach innerstaatlichem Recht steht aufgrund der erwähnten Bestimmungen…
…BE (gesamt für diesen Zeitraum 2.000 €) noch an das Finanzamt abzuführen sind bis zum 15. Mai 2006." II) In der Berufung vom 18. Juli 2006 wendete der anwaltliche Vertreter der Bw. gegen die Abzugssteuer gemäß § 99 EStG 1988 für das Jahr 2005 ein…
…Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch Hofrat Mag. Georg Hänsel, betreffend Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 für die Jahre 1999 bis 2001 nach der am 11. Dezember 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…gemäß § 99 EStG dem inländischen Steuerabzug. Primär hängt die Verpflichtung zur Vornahme eines Steuerabzuges davon ab, wie die Einkünfte der beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft nach originär innerstaatlichem Recht zu beurteilen sind. Besteht nach dem innerstaatlichen österreichischen Recht demnach eine Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens nach § 98 EStG…