…1060 Wien, Theobaldgasse 19, gegen den Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 2. Oktober 2013 für das Jahr 2005 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis…
…zur Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. In diesem Zusammenhang hat der VwGH in dem betreffenden Erkenntnis weiter ausgeführt: „Ist nach originär-innerstaatlichem Recht eine Abfuhrpflicht gegeben, kann eine Abfuhr der Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988 nur mehr dann unterbleiben, wenn alle Voraussetzungen der DBA-Entlastungsverordnung…
…zur Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. In diesem Zusammenhang hat der VwGH in dem betreffenden Erkenntnis weiter ausgeführt: „Ist nach originär-innerstaatlichem Recht eine Abfuhrpflicht gegeben, kann eine Abfuhr der Abzugs steuer nach § 99 EStG 1988 nur mehr dann unterbleiben, wenn alle Voraussetzungen der DBA…
…des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049). Zur Lohnsteuer: Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (z.B. Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG, Steuerabzugsbeträge nach § 99 EStG) haftet der Vertreter…
…EStG 1988) des Arbeitnehmers entrichtet wurde (vgl. VwGH 13.9.1972, 2218/71; VwGH 10.4.1985, 84/13/0004). Auch eine Entrichtung durch Dritte würde dazu führen, dass insoweit die Abgabenschuldigkeit erfüllt wäre; eine derartige Zahlung wäre auch noch im Beschwerdeverfahren über einen Haftungsbescheid…
…Rein & Partner Steuerberatung GmbH, Oberer Markt 1, 8190 Birkfeld, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Dezember 2020 betreffend Haftungsbescheid nach § 9 BAO, Steuernummer 12-345/6789, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…dass dieser in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sei, sei der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 zu Unrecht erfolgt. Dieser Vorlageantrag ist – ohne vorherige (weitere), aus dem Akt ersichtliche Ermittlungen – mit Bericht vom 24.08.2012 dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter…
…genommen zu werden (Billigkeitserwägung). Sofern der Beschwerdeführer mit dem Hinweis auf seine wirtschaftliche Lage eine Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld bei ihm vorbringt, ist dem zu entgegnen, dass damit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177) eine unzweckmäßige Ermessensübung nicht dargelegt wird…
…der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können (§ 9 BAO). Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (zB Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG, Steuerabzugsbeträge nach § 99 EStG), haftet der Vertreter in voller Höhe, und zwar auch dann…
…95/15/0046), Beträge gemäß § 99 EStG 1988 und hier die Lohnsteuer. Der Geschäftsführer hafte für die nichtentrichtete Lohnsteuer, weil diesfalls nur eine vom Arbeitnehmer geschuldete Abgabe einzubehalten und abzuführen gewesen sei. Reichten die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten…
…in Haftungsbescheiden gem. § 99 EStG 1988 nicht üblich und nach Ansicht des Senats auch nicht notwendig. 2. Die Erlassung von Haftungsbescheiden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach…
…jedoch nicht für die haftungsgegenständlichen Lohnsteuern. Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (zB Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG, Steuerabzugsbeträge nach § 99 EStG) haftet der Vertreter in voller Höhe, und zwar auch dann, wenn liquide Mittel zur Abfuhr…
…95/15/0046), Beträge gemäß § 99 EStG 1988 und die Lohnsteuer. Der Geschäftsführer hafte für die nicht entrichtete Lohnsteuer, weil diesfalls nur eine vom Arbeitnehmer geschuldete Abgabe einzubehalten und abzuführen gewesen sei. Reichen die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten…
…ist ein Steuerabzug nach § 99 EStG nicht durchzuführen. Würde jedoch keine Betriebsstätte vorliegen, existiert eine taxative Aufzählung derjenigen Einkünfte, für welche die Abzugssteuer einzuheben ist. Gegenständliche Einkünfte fallen nicht darunter. Wir beantragen daher die Aufhebung des Haftungsbescheides vom 29.9.2009 wegen unbegründeter Vorschreibung des…
…Steuerpflicht aus einer im Inland ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit. Beschäftige ein Verein beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, habe er als Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vorzunehmen. An die Stelle des Lohnsteuertarifs trete bei Bezügen als Arbeitnehmer aus einer Tätigkeit nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 (Schriftsteller, Vortragende, Künstler…
…Sicht mangels Führung von Aufzeichnungen nicht anzuerkennen. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb seien mit Null festzusetzen. (9) Abzugsteuer nach § 99 EStG: Im Jahr 2015 seien Konzerte zweier türkischer Musiker veranstaltet und dabei seien zwei Sänger zu Aufnahmen verpflichtet worden. Anhand der erhobenen Unterlagen hätten sich folgende…
…§ 99 EStG 1988 einbehaltenen Steuerbeträge unter der Bezeichnung "Steuerabzug gem. § 99 EStG" spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Kalendermonates abführen müssen. Da dies nicht geschehen ist, hat das Finanzamt durch die Erlassung des Haftungsbescheides die Bw. zur Haftung herangezogen und wurde diese zur Gesamtschuldnerin…
…und unter Bezugnahme auf die EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen Scorpio und Gerritse. Es wäre daher eine Verprobung durchzuführen, da jene durch das Bruttoabzugssteuerverfahren nach § 99 Abs 2 Z 1 EStG 1988 sich ergebende Steuerlast keinesfalls höher sein dürfe, als jene Steuerlast, die sich ergebe…
… 99 EStG 1988 selbst ist keine Haftungsbestimmung. Es steht daher nach dem Gesamtbild außer Zweifel, dass die angefochtenen Bescheide nicht als Haftungsbescheide, sondern als Bescheide gemäß § 100 Abs. 3 EStG 1988 zu qualifizieren sind. Ein Bescheid gemäß § 100 Abs. 3 EStG 1988 ist ein gesonderter…
…folge, dass die Erlassung eines Haftungsbescheides nach Konkurseröffnung über das Vermögen des Haftenden über bereits vor der Konkurseröffnung fällige Forderungen (Lohnsteuer) nicht mehr zulässig sei. Zumal erst mit Beschluss des LG für ZRS Graz vom 10.5.2007 das Konkursverfahren über das Vermögen der X…