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UFSW RV/2604-W/12Sicherstellung eines Haftungsanspruches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2013

…303.015,10 ergab. Auch aus der bereits erfolgten Festsetzung der Nachforderung an Umsatzsteuer 2008 in Höhe von € 303.015,10 folgt, dass der danach ausgestellte Sicherstellungsauftrag den Haftungsanspruch gemäß § 11 BAO gegenüber dem Bw und nicht den gegenüber der Gesellschaft bestehenden Abgabenanspruch betrifft…

UFSI RV/0122-I/06Übergang der Haftungsverpflichtung gemäß § 9 Abs. 1 BAO auf den (konkursverfangenen) Nachlass nach einem verstorbenen Vertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…dass X.Y. bis zur Konkurseröffnung am 7. 2. 2003 selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der primärschuldnerischen GmbH war. Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO ist weiters die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten. Den GmbH-Geschäftsführer trifft vor allem die Pflicht, für die rechtzeitige Entrichtung der bei…

UFSZ3K ZRV/0209-Z3K/12Sicherstellungsauftrag gegen potenziell haftungspflichtige Personen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)21.01.2013Teil 1/4

…zu überlegen, ob es legal und rechtsstaatlich ist, dass einen Primärschuldner erst nach entstandenem Abgabenanspruch in Anspruch genommen werden darf, ein potenziell Haftungspflichtiger aber schon vor dem Entstehen eines Haftungsanspruches für eine möglicherweise nie entstehende Haftungsschuld; - sei die Bestimmung des § 232 Abs. 3 BAO ungeachtet…

UFSZ3K ZRV/0209-Z3K/12Sicherstellungsauftrag gegen potenziell haftungspflichtige Personen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)21.01.2013Teil 2/4

…waren (VwGH 9.12.1974, 746/73). Nach § 232 Abs. 3 BAO (idF AbgVRefG) ist ein Sicherstellungsauftrag "bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches" nach § 11 (diese Haftung setzt die rechtskräftige Verurteilung des Täters voraus) ab Anhängigkeit des Strafverfahrens zulässig (Ritz, Kommentar zur BAO4, Rz 6a zu …

UFSZ3K ZRV/0209-Z3K/12Sicherstellungsauftrag gegen potenziell haftungspflichtige Personen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)21.01.2013Teil 3/4

Ob und aus welchen Gründen bzw. dass die Bestimmung des § 39 FinStrG unanwendbar sein soll, hat der unabhängige Finanzsenat nicht zu beurteilen, weil ihm durch die Bestimmung des § 232 Abs. 3 BAO nur die Prüfung der Formalvoraussetzung der Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen einen der Begehung…

UFSZ3K ZRV/0209-Z3K/12Sicherstellungsauftrag gegen potenziell haftungspflichtige Personen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)21.01.2013Teil 4/4

i) Telefonüberwachungsprotokoll vom 23. November 2011 über ein Telefongespräch zwischen AlP und VlB: Inhalt des Telefongespräches war u.a. die Verabredung eines Treffens, bei dem VlB eine Mappe für den Bf mit Rechnungen, den neuen von der S und die "Kohle" für den Bf, die…

UFSW RV/3733-W/08Haftung gemäß § 12 BAO nach Schuldenregulierungsverfahren des Haftungsschuldners mit Abschluss eines Zahlungsplanes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2009

…Das zur Frage einer Geschäftsführerhaftung im Sinne des § 9 BAO erstattete Vorbringen geht somit ins Leere, da das Finanzamt die Haftungsinanspruchnahme ausdrücklich auf die Bestimmung des § 12 BAO gestützt hat. Die Prüfung einer schuldhaften Pflichtverletzung oder die Gleichbehandlung aller Gläubiger ist daher für die Prüfung…

UFSW RV/0546-W/04Haftungsbescheid, Zwangsausgleich des Haftenden, Abschluss des Zwangsausgleiches vor Feststehen der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Kapitalgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2005

…Lage gewesen, den Haftungsbescheid bereits vor Abschluss des persönlichen Konkursverfahrens der Bw. zu erlassen und mit den Abgabenverpflichtungen in der Höhe von € 57.332,46 an diesem Verfahren teilzunehmen, da ein Haftungsanspruch, so ferne er bestehe, damals schon hätte festgestellt werden können. Die Behörde…

UFSL RV/0092-L/05Gesellschafterhaftung nach rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan im Konkursverfahren des Haftungsschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006Teil 1/2

…Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Beträge in Euro | Umsatzsteuer | 2000 | 755,74 | Verspätungszuschlag | 2000 | 2.543,55 | Säumniszuschlag 1 | 2001 | 20,38 | Exekutionsgebühr | 2003 | 285,28…

UFSW RV/1575-W/10Gleichbehandlung, Verschulden, Sicherstellungsauftrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2010

…Mai 2009 betreffend Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Berufungswerbers gemäß § 232 BAO zur Sicherung der Haftungsansprüche entschieden: 1.) Der Berufung gegen den Haftungsbescheid wird insoweit stattgegeben, als die Haftung auf die Lohnsteuer für die Monate November 2006 in Höhe von € 737…

UFSW RV/3167-W/09Ermessensübung bei Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Bw vorgeworfen, dass sie als Geschäftsführer der CL es unterlassen habe, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung im Rahmen des Zeitraumes vor der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der CL durchzuführen. Gleichzeitig werde zur Begründung des Haftungsanspruches darauf verwiesen, dass die Bw mit Strafverfügung des Finanzamtes vom 17. Februar…

UFSL RV/0587-L/08Haftung gemäß § 14 BAO für die Umsatzsteuer aus der Betriebsveräußerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009Teil 1/3

…3) Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Berufungswerberin gemäß § 232 BAO zur Sicherung der Haftungsansprüche 4) Pfändung einer Geldforderung der Berufungswerberin gegen den Abgabengläubiger aufgrund eines Guthabens auf ihrem Abgabenkonto 5) Verfügungsverbot, mit dem der Berufungswerberin die Verfügung über die gepfändete Forderung (Spruchpunkt…

UFSW RV/3236-W/11Haftungsbefreiung als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013

…sei als verdeckte Ausschüttung dem Gewinn hinzuzurechnen. Daher seien 2008 rückgestellte 225.000 Euro und der restliche 2009 aufwandswirksam gewordene Haftungsanspruch von 135.000 Euro nicht anzuerkennen. Beim Gesellschafter hingegen liege schon mit der Schuldbefreiung ein Vorteilszufluss vor, dessen Höhe sich an einer fremdüblichen Kreditausfallsversicherung…

UFSZ3K ZRV/0231-Z3K/08Aufhebung unter Zurückverweisung wegen unterlassener Ermittlungen sowie fehlender Feststellungen zu den Entlastungsunterlagen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.07.2009

…16. Mai 2008 legte der Bf. form- und fristgerecht beim Zollamt Innsbruck das Rechtsmittel der Berufung ein. Darin wird der Standpunkt vertreten, es bestünde grundsätzlich kein Haftungsanspruch. Unterlagen zum Nachweis, dass keine schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers stattgefunden habe, würden ehest möglich nachgereicht. In…

UFSI RV/0734-I/06Aufhebung eines Haftungsbescheides wegen fehlender Ermittlungen zu einer behaupteten Ressortverteilung zwischen zwei GmbH-Geschäftsführern
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.04.2009

…Geltendmachung der Haftung eine betragsmäßig feststehende Abgabenschuld voraussetze, wobei der zur Haftung herangezogene Vertreter nach Art und Umfang über den Haftungsanspruch wie der Erstschuldner informiert werden und die Haftungssumme nach Abgabenarten und Zeiträumen aufgeschlüsselt werden müsse (VwGH 21.09.1990, 87/17/223). Die haftungsgegenständlichen…

UFSS RV/0640-S/02Geschäftsführerhaftung; Haftungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2008

…1997, Körperschaftsteuer 1997 und 1998 und Nebengebühren wie Säumniszuschlägen und Stundungszinsen zusammen. Im Einzelnen ist die Aufgliederung des Haftungsbetrages einem dem Haftungsbescheid beigeschlossenen Rückstandsausweis vom 6.April 2001 zu entnehmen. Das Finanzamt begründete die Haftungsinanspruchnahme damit, dass dem § 9 BAO der Gedanke zugrunde liege, dass…

UFSS RV/0211-S/02Geschäftsführerhaftung; Haftung; Haftungsbescheid; Ermessen; Ermessensentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2008

…Konkurseröffnung betreffen in denen der Berufungswerber die Funktion des Geschäftsführers ausübte. Dagegen brachte der Berufungswerber am 4.Juni 1999 das Rechtmittel der Berufung ein. Er führte aus, dass ein Haftungsanspruch nicht bestehe. Er legte eine Aufstellung für die Monate Juni, Juli und Oktober 1996 vor…

UFSW RV/2479-W/06Haftung des Geschäftsführers im Ausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2008

…1999 fällig gewesen, somit habe auch die fünfjährige Verjährungsfrist mit 1. Jänner 2000 begonnen. Daher stehe auch für die Umsatzsteuer fest, dass ein Haftungsanspruch, der mit Bescheid vom 18. September 2006 geltend gemacht worden sei, jedenfalls verjährt sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9…

UFSW RV/1689-W/06Aussetzung der Einhebung einer Haftungsschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2008

…Verjährung Unterbrechungs- oder Hemmungstatbestände wirkungslos seien. Eine Bescheiderlassung im Rechtsmittelverfahren sei daher unzulässig, womit auch kein Abgabenanspruch entstehen könne, somit auch kein Haftungsanspruch. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der…

UFSW RV/1688-W/06Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2008

…abgelaufen, weil bei der absoluten Verjährung Unterbrechungs- oder Hemmungstatbestände wirkungslos seien. Eine Bescheiderlassung im Rechtsmittelverfahren sei daher unzulässig, womit auch kein Abgabenanspruch entstehen könne, somit auch kein Haftungsanspruch. Es seien keine Unterbrechungshandlungen gemäß § 238 Abs. 2 BAO gesetzt worden, weil das Stundungsansuchen vom 12. Dezember…