…von schuldhaften Vertreterpflichtverletzungen und schließlich darauf, dass die Verpflichtung zur anteilsmäßigen Forderungsbefriedigung ungeachtet wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH nicht für die haftungsgegenständlichen Lohnsteuern gelte, weil diesbezüglich wegen § 78 Abs. 3 EStG 1988 eine schuldhafte Pflichtverletzung bereits dann vorliege, wenn Löhne ausbezahlt, die darauf entfallenen Lohnsteuern aber…
…entnommenen Zahlungslisten kommt für sich allein ein Anspruch auf Vollständigkeit über die von der GmbH in den Haftungsmonaten getätigten Zahlungen nämlich nicht zu, da Löhne außer durch Überweisung auch in Form einer anderen Zahlungsmodalität ausbezahlt worden sein konnten. Überdies handelt es sich bei den vorgelegten…
…des Kausal- und Risikozusammenhanges auch nicht anhand der vorliegenden Aktenlage ergeben, ist entscheidungsgegenständlich im Sinne obiger Vermutung daher von der Ursächlichkeit der festgestellten schuldhaften Pflichtverletzungen des Berufungswerbers für die Abgabenuneinbringlichkeit bei der primärschuldnerischen Gesellschaft selbst auszugehen. Die Geltendmachung der Haftung steht im Ermessen der Abgabenbehörde…
…dem Unternehmensberater stattgefunden. Bei diesem Gespräch sei das "Ausmaß" (ho. Anm.: offenbar der Verbindlichkeiten) bekannt geworden, was zur Anmeldung des Konkurses und zur Schließung des Unternehmens am 6. März 2006 geführt habe. Die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben resultieren unbestritten aus ausbezahlten Löhnen. Der Bw. legte dem Finanzamt…
… LSt 5/2000: 274.229 ATS; LSt 6/2000: 307.556 ATS; (Summe: 864.070 ATS bzw. 62.794,42 €). Weiters ist dem Bericht zu entnehmen, dass es sich bei diesen festgesetzten Beträgen um Abfuhrdifferenzen und Fehlberechnungen für ausbezahlte Löhne und Gehälter handelt. b…
…Bw. jedoch frei, die Bescheide über den Abgabenanspruch mittels Berufung anzufechten. Hiezu wären die betreffenden Lohnunterlagen vorzulegen. Dagegen beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und zitierte folgende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes: "Voraussetzung für die Haftung gemäß § 9 Abs. 1 iVm …
…Lohn- und Gehaltssumme für März 1993 (1.190.897,56 S) nur noch 67,35 % an Löhnen, Gehältern und Vorschüssen an die Arbeitnehmer der KG ausbezahlt. Gegen diese Sachverhaltsdarstellung bestehen nach der Aktenlage keine Bedenken. Es erscheint daher sachgerecht, die Haftung für die in Höhe…
…Bw. jedoch frei, die Bescheide über den Abgabenanspruch mittels Berufung anzufechten. Hiezu wären die betreffenden Lohnunterlagen vorzulegen. Dagegen beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und zitierte folgende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes: "Voraussetzung für die Haftung gemäß § 9 Abs. 1 iVm …
…258.032,-- | 18.751,92 | Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen | 1999-2000 | 69.214,-- | 5.029,98 | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 1999-2000 | 7.266,-- | 528,04 | Säumniszuschlag (LSt) | | entfällt | | Säumniszuschlag (DB) …
…auf der angeschlossenen Rückstandsaufgliederung geht hervor, dass die Gegenkorrektur in Höhe von 62.791 ATS durch eine entsprechende Verminderung der Haftung für LSt 7/96 (41.983 ATS), DB 7/96 (12.031 S), LSt 2/96 (4.144 S), DB 2/96 (2.664…
…auf der angeschlossenen Rückstandsaufgliederung geht hervor, dass die Gegenkorrektur in Höhe von 62.791 ATS durch eine entsprechende Verminderung der Haftung für LSt 7/96 (41.983 ATS), DB 7/96 (12.031 S), LSt 2/96 (4.144 S), DB 2/96 (2.664…
…Abgaben fest. Hinsichtlich der Lohnsteuer "für den Monat 11/02 und teilweise 12/02" sei ein Verschulden des Bw. darin gelegen, dass Löhne ausbezahlt worden seien, aber die einbehaltene Lohnsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt worden sei. Bei den übrigen Abgaben hätte der Bw. darzulegen…
…mitgeteilt , dass die Löhne für die Lohnzahlungszeiträume Oktober 1997 bis Juni 1998 zum Teil ausbezahlt wurden. Dazu ergibt sich aus dem Anmeldungsverzeichnis im Konkurs der X. GmbH in Verbindung mit den Feststellungen, die bei einer nach Konkurseröffnung durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1998…
…Ermittlung der tatsächlich ausbezahlten Löhne ermöglicht hätte, sei nur unvollständig erfolgt. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Lohnabgaben hätte daher im Schätzungswege erfolgen müssen. Bei der jetzt durchgeführten Schätzung der Lohnabgaben seien alle zugänglichen Informationen berücksichtigt worden. Durch die nunmehr vorliegenden Ausgangsrechnungen für diesen Zeitraum…
…1994 bis 1999: Die ausbezahlten Löhne für die laufende Büroreinigung (1994: S 9.995,--, 1995 S 8.200,--, 1996 bis 1999 je S 8.000,-- jährlich) seien als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 EStG zu beurteilen, weshalb für die Jahre 1994 bis 1999 der…
…werden) erfolge. Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei einer Fahrtätigkeit liege für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn der Steuerpflichtige erstmals oder zuletzt vor mehr als sechs Monaten diese Tätigkeit ausgeführt habe. Nach Ablauf der Anfangsphase könnten keine Tagesgelder steuerfrei ausbezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof gehe…
…werden) erfolge. Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei einer Fahrtätigkeit liege für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn der Steuerpflichtige erstmals oder zuletzt vor mehr als sechs Monaten diese Tätigkeit ausgeführt habe. Nach Ablauf der Anfangsphase könnten keine Tagesgelder steuerfrei ausbezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof gehe…
…der Geschäftsführerbezug weder ausbezahlt noch verbucht worden. Weiters sei noch zu berücksichtigen, dass die Bw. ohnedies bei der geschäftsführenden Gesellschafterin verschuldet sei, weil diese laufend Beträge in die Betriebssubstanz eingebracht habe, sodass von einer Zuwendung keine Rede sein könne. Bezüglich der Steuererklärung für das Jahr…
…000,00 | | | | Visitenkarten MG : | -910,03 | Gegenverrechnung BH-Büro | Mietaufwand JH (Büro HSt): | -3.300,00 | bei BH-Büro abgezogen | Fremdleistungen lt. EA-Rechnung: | 125.644,84 | | | | ausbezahlte Löhne lt…
…Lohnsteuerprüfungsberichten davon aus, dass bei der Gesellschaft im Oktober und November 1998 achtzig Dienstnehmer beschäftigt waren. Da verfahrensgegenständlich mangels Vorhaltsbeantwortung auch nicht dargetan wurde, in welcher Höhe für Oktober und November 1998 Lohnabgaben aufgrund erwiesenermaßen teilweise noch ausbezahlter Löhne noch angefallen wären, werden diese im…