…von schuldhaften Vertreterpflichtverletzungen und schließlich darauf, dass die Verpflichtung zur anteilsmäßigen Forderungsbefriedigung ungeachtet wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH nicht für die haftungsgegenständlichen Lohnsteuern gelte, weil diesbezüglich wegen § 78 Abs. 3 EStG 1988 eine schuldhafte Pflichtverletzung bereits dann vorliege, wenn Löhne ausbezahlt, die darauf entfallenen Lohnsteuern aber…
…entnommenen Zahlungslisten kommt für sich allein ein Anspruch auf Vollständigkeit über die von der GmbH in den Haftungsmonaten getätigten Zahlungen nämlich nicht zu, da Löhne außer durch Überweisung auch in Form einer anderen Zahlungsmodalität ausbezahlt worden sein konnten. Überdies handelt es sich bei den vorgelegten…
…des Kausal- und Risikozusammenhanges auch nicht anhand der vorliegenden Aktenlage ergeben, ist entscheidungsgegenständlich im Sinne obiger Vermutung daher von der Ursächlichkeit der festgestellten schuldhaften Pflichtverletzungen des Berufungswerbers für die Abgabenuneinbringlichkeit bei der primärschuldnerischen Gesellschaft selbst auszugehen. Die Geltendmachung der Haftung steht im Ermessen der Abgabenbehörde…
…dem Unternehmensberater stattgefunden. Bei diesem Gespräch sei das "Ausmaß" (ho. Anm.: offenbar der Verbindlichkeiten) bekannt geworden, was zur Anmeldung des Konkurses und zur Schließung des Unternehmens am 6. März 2006 geführt habe. Die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben resultieren unbestritten aus ausbezahlten Löhnen. Der Bw. legte dem Finanzamt…
…Lohnsteuer für die für Mai 2014 ausbezahlten Löhne wäre jedenfalls am 16.06.2014 abzuführen gewesen. Die Verletzung der Einbehaltungspflicht nach § 78 Abs. 1 EStG 1988 führte zur Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer in der vom Finanzamt festgestellten Höhe. Hätte der Bf die Lohnsteuer bei der…
… LSt 5/2000: 274.229 ATS; LSt 6/2000: 307.556 ATS; (Summe: 864.070 ATS bzw. 62.794,42 €). Weiters ist dem Bericht zu entnehmen, dass es sich bei diesen festgesetzten Beträgen um Abfuhrdifferenzen und Fehlberechnungen für ausbezahlte Löhne und Gehälter handelt. b…
…stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende Lohnsteuer ausreichen, eine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflichten mit den Rechtsfolgen des § 9 Abs. 1 BAO darstellt (VwGH vom 5.4.2011, 2009/16/0106). Nach ständiger Rechtsprechung ist die auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer jedenfalls…
…Bw. jedoch frei, die Bescheide über den Abgabenanspruch mittels Berufung anzufechten. Hiezu wären die betreffenden Lohnunterlagen vorzulegen. Dagegen beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und zitierte folgende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes: "Voraussetzung für die Haftung gemäß § 9 Abs. 1 iVm …
…abgegebene Umsatzsteuervoranmeldungen). Für die im angefochtenen Haftungsbescheid angeführten lohnabhängigen Abgaben (LSt, DB und DZ) in Höhe von € 1.612,37 wird die Bf. nicht zur Haftung herangezogen, da, wie bereits das Finanzamt in der BVE ausführte, in diesem Zeitraum keine Löhne ausbezahlt wurden. Verletzungen…
…Lohn- und Gehaltssumme für März 1993 (1.190.897,56 S) nur noch 67,35 % an Löhnen, Gehältern und Vorschüssen an die Arbeitnehmer der KG ausbezahlt. Gegen diese Sachverhaltsdarstellung bestehen nach der Aktenlage keine Bedenken. Es erscheint daher sachgerecht, die Haftung für die in Höhe…
…dieser Gesellschaft zur Haftung heranzuziehen. Die belangte Behörde forderte den Beschwerdeführer daher auf, darzulegen, was ihn daran gehindert hat, für die Entrichtung der Abgaben der Gesellschaft aus deren Vermögen und laufenden Einnahmen zu sorgen, wie die Einnahmen verwendet wurden, welche Mittel bei Fälligkeit der einzelnen…
…berechtigten Interesses des Bf. beizumessen, nicht zur Haftung für Abgaben herangezogen zu werden, deren Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin feststeht und deren Nichtentrichtung durch ihn verursacht worden ist. Dem Gesetzesbegriff Zweckmäßigkeit kommt die Bedeutung öffentliches Interesse an der Einhebung der Abgaben zu. Dem öffentlichen Interesse an…
…der Beschuldigte in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der G-2 auch „auswärts“ Lohnanteile und Lohnvorschüsse ausbezahlt: Die auf den Kassaausgängen angeführten Personen (P-1, P-2, P-3 und P-4) seien jeweils polnische Haustechniker gewesen, die überwiegend bei Beschäftigerbetrieben in Oberösterreich eingesetzt gewesen seien…
…Bw. jedoch frei, die Bescheide über den Abgabenanspruch mittels Berufung anzufechten. Hiezu wären die betreffenden Lohnunterlagen vorzulegen. Dagegen beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und zitierte folgende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes: "Voraussetzung für die Haftung gemäß § 9 Abs. 1 iVm …
…gab das Finanzamt den Berufungen der angefochtenen Lohnsteuerhaftungsbescheide der Jahre 2009 und 2010 – mit folgender Begründung - teilweise statt. "… Bei der Bw hat für den Zeitraum 2009 - 2010 eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) stattgefunden. Dabei hat der Prüfer festgestellt, dass Diäten steuerfrei ausbezahlt wurden…
…258.032,-- | 18.751,92 | Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen | 1999-2000 | 69.214,-- | 5.029,98 | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 1999-2000 | 7.266,-- | 528,04 | Säumniszuschlag (LSt) | | entfällt | | Säumniszuschlag (DB) …
…auf der angeschlossenen Rückstandsaufgliederung geht hervor, dass die Gegenkorrektur in Höhe von 62.791 ATS durch eine entsprechende Verminderung der Haftung für LSt 7/96 (41.983 ATS), DB 7/96 (12.031 S), LSt 2/96 (4.144 S), DB 2/96 (2.664…
…auf der angeschlossenen Rückstandsaufgliederung geht hervor, dass die Gegenkorrektur in Höhe von 62.791 ATS durch eine entsprechende Verminderung der Haftung für LSt 7/96 (41.983 ATS), DB 7/96 (12.031 S), LSt 2/96 (4.144 S), DB 2/96 (2.664…
…diese eigenmächtig Ende Jänner 2012 eine Anmeldung bei der GmbH mit dem unlauteren Ziel vorgenommen habe, eine Abfertigung und andere Ansprüche über den IES-Fonds ausbezahlt zu erhalten. Da seitens der GmbH keine Auszahlung von Gehältern erfolgt sei, werde auch keine Haftung für Lohnsteuer ausgelöst…
…aber den Nachweis nicht an, in welcher Höhe die Abgabenforderungen bei anteilsmäßiger Bezahlung zu begleichen gewesen wären, woraus sich hätte errechnen lassen, um welchen Betrag die Abgabenforderungen gegenüber einem pflichtgemäßen Vorgehen verkürzt wurden. Hinsichtlich der Haftung für die Lohnabgaben Mai, August und September 2012 wurde…