…der Prüfung im Jahr 2001 wurde festgestellt, dass der durch den Vertrag vom 10. Juni 1997 verwirklichte Liegenschaftserwerb des LJ infolge Anwachsung gemäß § 142 HGB der Grunderwerbsteuer (=GrESt) zu unterziehen sei. Die gesamte Gegenleistung, welche sich aus den Gesellschaftsschulden, der kapitalisierten Rente und dem Wert…
…hervorgehoben. Im Gegensatz zu Umsatzsteuerbescheiden, die bei der Übernahme des Vermögens einer KEG durch deren Koplementär-GmbH nach § 142 HGB auch für Zeiträume vor dem Vermögensübergang ausschließlich an die Rechtsnachfolgerin zu ergehen haben, kommt demnach bezüglich der Feststellungsbescheide für dieselben Jahre § 191 Abs.2 BAO…
…Dezember 2001. Da danach die K.GmbH (nunmehr Bw.) als einzige Gesellschafterin der KG übrig blieb, kam es zur Anwachsung des Vermögens der KG an die K.GmbH (nunmehr Bw.) gemäß § 142 HGB. Die KG ist somit untergegangen. Die Vorgänge stellen sich im Detail wie…
…wurden, da infolge einer Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch die Berufungswerberin auch auf die Investitionstätigkeit der Vorgängerfirma (Durchschnittswert der Investitionstätigkeit 1999-2001 € 7.484,17) abgestellt wurde. Bei der Vorgängerfirma handelt es sich um die RW-OEG für Kommunikation, mit den persönlich haftenden Gesellschaftern…
…ÖStZB 1989, 417f) gesichert gelten kann die Aussage, dass der Erwerb einer Liegenschaft durch Anwachsung (§ 142 HGB) unter § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG fällt und ein unmittelbarer Erwerb einer inländischen Liegenschaft ist, sodass dem Grunde nach § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG anwendbar ist…
…die Anwendung des Art. IV UmgrStG sei jedoch eine Firmenbucheintragung nicht notwendig. § 23 Abs 1 UmgrStG spreche von einem Zusammenschlussvertrag (Gesellschaftsvertrag). Das HGB kenne keinen Terminus "Zusammenschlussvertrag" und auch nicht die Eintragung eines Zusammenschlussvertrages. Lediglich gemäß § 3 Z 15 FBG seien Vorgänge, durch die ein…
…mit allen Aktiven und Passiven gemäß § 142 HGB übernommen. Im Punkt IV der Vereinbarung haben die Vertragsteile einvernehmlich festgestellt, dass die Z OEG bisher keine Gewinne erreicht habe und daher GK für das Ausscheiden keinerlei wie immer geartetes Entgelt zustehe. Umgekehrt hat der Bw im…
…UFS 24. 1. 2005, RV/1486-L/02). Im Berufungsfall wurde die Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch die GmbH am 7. 7. 2004 in das Firmenbuch eingetragen. Mit diesem Zeitpunkt trat auch die GmbH als Rechtsnachfolgerin der KG in deren Rechte und Pflichten ein. Das…
…der Festwertbestand in der Weise zu bilanzieren, dass die Anschaffungskosten bereits im Anschaffungsjahr durch Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den beabsichtigten Festwert vermindert werden (vgl. Platzer/Kros in ÖStZ 1976, S. 235ff., Straube, HGB-Kommentar, § 209, Anm. 9 sowie Grünberger in SWK 2000, S 479)…
…Abgabenbehörde I. Instanz, ein Kommanditist nehme gemäß § 167 Abs. 3 HGB am Verlust nur bis zum Betrag seiner Einlage teil. Er sei im Falle einer Auseinandersetzung nicht verpflichtet, ein negatives Kapitalkonto aufzufüllen. Der Berufungswerber habe daher keine Lasten übernommen und keinen Vermögensverlust erlitten. Zur Auffüllung…
…S. (bisherige Komplementärin), jetzt J.P., gem. § 12 UmgStG und Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch diese Gesellschaft im Firmenbuch (Eintragung vom 18. 10. 2001) gelöscht. Der berufungsgegenständliche Bescheid wurde nach Feststellungen einer Außenprüfung im wiederaufgenommenen Verfahren der Bw. als Adressatin zugestellt. Gemäß § 19 Abs. 1…
…44). In Fällen des Vermögensüberganges einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft als einzigen, verbleibenden Hauptgesellschafter gemäß § 142 HGB haben bescheidmäßige Erledigungen der Behörde daher auch für vor der Einbringung gelegene Zeiträume ausschließlich an den Rechtsnachfolger zu ergehen (neuerlich VwGH, 17.11.2004, 99/14/0254, ebenso…
…der Gesellschaft, die zum Ausscheiden des Gesellschafters GK (Beteiligung am Gesellschaftsvermögen mit 1 %) und zur Übernahme des Bw (Beteiligung am Gesellschaftsvermögen mit 99 %) gemäß § 142 HGB führte. Nachdem das Finanzamt zwei Stundungsgesuche des Bw als unbegründet abgewiesen hatte, beantragte dieser mit Eingabe vom 4. August…
…2000, FN yyyyyyyyy, wurde die Nachname KG aufgelöst und das Vermögen gemäß § 142 HGB durch den Gesellschafter Peter Nachname übernommen (Bl. 6 der Dauerbelege). Der angefochtene Bescheid vom 8.1.2004 und auch die Berufungsvorentscheidung vom 1.4.2004 wurden an die Nachname KG gerichtet…
…Dieser als Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB zu beurteilende Vorgang führte zur Vollbeendigung der OEG bzw. zum Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge hinsichtlich des übernommenen Vermögens durch den Bw. Nach Durchführung einer Außenprüfung erließ das Finanzamt den dabei getroffenen Feststellungen Rechnung tragende Umsatzsteuer- und Einkünftefeststellungsbescheide für die Jahre…
…GmbH keine Funktion habe, könne von der Betriebsprüfung ebenfalls nicht nachvollzogen werden, ergibt sich doch die Haftung der GmbH aus § 161 HGB, wonach eben bei den persönlich haftenden Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfinde. An der Haftung ändere sich auch nichts, wenn die Kommanditgesellschaft…
…wonach gemäß § 161 Abs. 1 HGB eine Kommanditgesellschaft eine Gemeinschaft ist, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, wenn bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist…
…Eine Periodisierung sei nur dann geboten, wenn sich die zeitliche Verschiebung über den Stichtag eindeutig durch den Anspruch oder die Verpflichtung zu einer den Ausgaben oder Einnahmen sachlich und zeitlich eindeutig zuordenbaren Gegenleistung nachvollziehen lasse (Straube, HGB, § 198 Tz 75ff). Darüber hinaus seien bei passivischen…
…nicht anzuwenden. Beteiligt sich ein Gesellschafter als Mitunternehmer am Betrieb eines protokollierten Gewerbetreibenden, so gilt auch diese Gesellschaft als protokollierter Gewerbetreibender. § 201 HGB (nunmehr UGB) lautet: (1) Die Bewertung hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. (2) Abs. 2 Insbesondere gilt folgendes: 1. Die auf…
…der Konkurs im gegenständlichen Fall auch nur über das Vermögen der Geschäftsinhaberin verhängt werden. § 185 Abs. 2 Handelgesetzbuch (HGB), der die Gründe für die Auflösung einer stillen Gesellschaft behandelt, lautet folgendermaßen: Die stille Gesellschaft wird ferner durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögens eines…