…sie habe mittlerweilen auch eine Neubestellung vorgenommen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erscheine ihr nicht richtig, da die Umsätze in den Jahren 2002 bis 2003 sehr gering gewesen seien und auch kein Gewinn erzielt worden sei. Es handle sich bei dem Unternehmen um einen Familienbetrieb…
…Grund unrichtiger Rechtsansicht über eine in Teilbereichen rechtswirksame Selbstanzeige - zu niedrig angeführt wurde, war durch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz eine Berichtigung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages im Ausmaß des im Prüfungsbericht festgestellten Nachforderungsbetrages vorzunehmen. Für die, unter Punkt 2 des Einleitungsbescheides angeführten Zeiträume wurden keine…
…bei einem grundsätzlichen Tatverdacht auch die Textierung "in noch festzustellender Höhe" und der damit dokumentierte Vorbehalt, die Höhe der Verkürzung erst im anschließenden Untersuchungsverfahren kundzutun, zulässig (siehe VwGH 2.8.1995, 93/13/0167). Der Feststellung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages kommt in einem Einleitungsbescheid…
…der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages kommt in einem Einleitungsbescheid keine normative Wirkung zu, diese besteht nach § 83 Abs. 2 FinStrG lediglich hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da somit die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu…
…er die Höhe der Nachforderungsbeträge im anschließenden Untersuchungsverfahren weiterhin bestreiten, wird es an ihm gelegen sein, sein Vorbringen durch Vorlage entsprechender Lohnkonten für die im Tatzeitraum beschäftigten Dienstnehmer unter Beweis zu stellen. Der Feststellung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages kommt in einem Einleitungsbescheid keine normative…
…der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch lediglich zu begründen, dass ein Tatverdacht für einen bestimmten Zeitraum vorliegt. Nach den Prüfungsfeststellungen ist somit der Verdacht der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen gegeben, wobei die Bf. bei…
…Prüfungspunkt konnte die Einvernahme der Prüferin bestätigen, dass eine qualifizierte abgabenrechtliche Vorprüfung vorliegt und die Ergebnisse der Prüfung somit auch für Zwecke des Finanzstrafverfahrens übernommen werden können. Der Feststellung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages kommt in einem Einleitungsbescheid keine normative Wirkung zu, diese besteht nach …
…In den Jahren 2000 bis 2002 wurden zu hohe Aufwendungen geltend gemacht. Solche Differenzen sind nach der allgemeinen Lebenserfahrung nur mit Wissen und Billigung des Bf. vorstellbar. Der Festlegung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages in einem Einleitungsbescheid kommt keine normative Wirkung zu, diese besteht nach…
…die Höhe des Wertes der verrechneten Leistungen in Frage gestellt wird, so ist dazu festzuhalten, dass im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren nur die Prüfung der Verdachtsmomente zu erfolgen hat. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages braucht bei der Einleitung des Strafverfahrens noch nicht festzustehen; die Einwendungen zur Höhe…
…den entsprechenden Jahreserklärungen erfasst, Differenzen dieser Größenordnung können nicht auf einem Versehen beruhen, sie sind nach der allgemeinen Lebenserfahrung nur mit Wissen und Billigung des Bf. vorstellbar. Der Festlegung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages in einem Einleitungsbescheid kommt keine normative Wirkung zu, diese besteht nach …
…dem Konkretisierungsgebot eines Einleitungsbescheides nicht, die Höhe der dem Bf. allenfalls vorzuwerfenden Abgabenverkürzung dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 f FinStrG vorzubehalten (VwGH 8.2.1995,93/13/0167). Daraus folgt, dass die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages im Beschwerdeverfahren gegen den Einleitungsbescheid nicht bekämpfbar…
…des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen ist. Die Nennung einer konkreten Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist sohin gesetzlich nicht gefordert, daher ist bei einem entsprechenden Tatverdacht auch die Textierung "in noch festzustellender Höhe…
…Ergebnissen des Strafverfahrens stehe, getroffen hätten werden können. Als erfahrene Inhaberin eines Heurigenbuffet (seit 1995) und daher im Wirtschaftsleben stehende Person sei von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen (subjektive Tatseite) jedenfalls auszugehen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des…
…aber diesbezüglich steht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz nur ein Recht zu die Richtigkeit des im Einleitungsbescheid angegebenen Tatzeitraumes zu überprüfen, sie kann keine Erweiterung eines Tatzeitraumes vornehmen. Der Feststellung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages kommt in einem Einleitungsbescheid keine normative Wirkung zu, diese besteht nach …
…nur in diesem Umfang bestand eine Prüfungsaufgabe der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, eine abschließende Beurteilung betreffend der tatsächlichen Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages, der Schuld und Strafe wird nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu erfolgen haben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…mit einer Spruchergänzung vorzugehen (FSRV//0018-G/04 vom 18.3.2005). Der Feststellung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages kommt in einem Einleitungsbescheid keine normative Wirkung zu, diese besteht nach § 83 Abs. 2 FinStrG lediglich hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes…
…ihre Vollmacht beim Infocenter des Finanzamtes eingereicht, somit war dem Bf. auch klar, dass sie zu den Fälligkeitsterminen der Voranmeldungen für August, September und November 2005 keine Umsatzsteuervoranmeldungen erstatten konnte. Der Feststellung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages kommt in einem Einleitungsbescheid keine normative Wirkung zu…
…und Beträge: 1/2008 in der Höhe von € 109,31, 2/2008 € 2.720,64, 3/2008 € 1.033,90 und 8/2008 € 1.054,99 Der Feststellung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages kommt in einem Einleitungsbescheid keine normative Wirkung zu…
…Einleitung des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Die Nennung einer konkreten Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist sohin gesetzlich nicht gefordert, daher ist bei einem grundsätzlichen Tatverdacht auch die Textierung "in noch festzustellender Höhe…
…Der Unternehmer hat eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Unbestritten wurden für den Zeitraum Jänner bis April 2007 zu den Fälligkeitstagen keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und auch keine Vorauszahlungen entrichtet. Der Feststellung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages kommt in einem Einleitungsbescheid keine normative…