…für die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens des Jahres 2002 und - darauf basierend - für den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2004 sowie die Folgejahre, sodass ein Vorgehen im Sinne des § 289 Abs. 1 BAO angezeigt ist. Nachdem seitens der Parteien keine Einwendungen gegen eine beabsichtigte Aufhebung des Bescheides erhoben…
…erließ das Finanzamt Wien 4/5/10 im wiederaufgenommenen Verfahren einen neuerlichen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 wobei sich unter Berücksichtigung von Werbungskosten von € 689,32 und des Pauschbetrags für Sonderausgaben von € 60,00 nunmehr ein steuerpflichtiges Einkommen von € 8.455,43…
…der Kinder die in Höhe der Internatskosten verminderten Unterhaltsbeiträge an die Kindsmutter überwies. Streitpunkt- und Streitjahrbezogen war folgende Rechtslage anzuwenden: Gemäß § 34 Abs 1 EStG 1988 idgF sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 2 EStG 1988 idgF) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der…
…die berufliche Veranlassung von Ausgaben/Aufwendungen weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht, ist als erwiesen anzusehen und festzustellen, dass die Ausgaben/Aufwendungen bei Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens nicht abziehbare Privatausgaben sind. Gemäß § 16 Abs 3 EStG 1988 idgF ist für Werbungskosten, die bei nichtselbständigen Einkünften erwachsen…
…aufgezeigten, bislang unterlassenen Ermittlungen ist ohne Zweifel von wesentlicher Bedeutung für die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens des Jahres 2002, sodass ein Vorgehen im Sinne des § 289 Abs. 1 BAO angezeigt ist. Nachdem seitens der Parteien keine Einwendungen gegen eine beabsichtigte Aufhebung des Bescheides erhoben wurden…
…berufen, sondern gegen die Nichtberücksichtigung des steuerfreien Basiseinkommens." Das Finanzamt wertete die Eingabe als Vorlageantrag und legte sie dem UFS zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist somit nicht die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens, sondern die Berechnung der Einkommensteuer als solche. Der…
…einer rechtlichen Verpflichtung, sondern Beweggründen wie Dankbarkeit und Anstand. Die den unterstützenden Familienangehörigen solcherart zugewendete "Gegenleistung" stellt beim Leistenden damit aber einen Akt der Einkommensverwendung dar, der bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss (vgl. nochmals VwGH 18.04.2007, 2004/13/0025…
…Berufung des Bw., P.G., Z. 11/48, vom 6. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vom 28. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
…Höhe von insgesamt 6.730 S stehe eine Gesamtnachforderung in Höhe von 748.998 S gegenüber, weshalb ein Missverhältnis dieser Größen vorliege, die bei richtiger Ermessensübung zu keiner Wiederaufnahmsmaßnahme hätte führen dürfen. Gegen die im Zuge der Einkommensteuerbescheide 1997, 1998 und 1999 erfolgten Beurteilung des…
…Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden (Ritz, BAO, 4. Auflage, § 295a Tz 3). 2) In Bezug auf die Einkommensteuer der Jahre 2006 und 2007 hätten die von der Berufungswerberin begehrten Änderungen (der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens) keine Auswirkung auf die festgesetzte Einkommensteuer(gutschrift)…
…beim Leistenden damit aber einen Akt der Einkommensverwendung dar, der bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss (vgl. nochmals VwGH 11.11.2008, 2006/13/0046, m.w.N.). Diese Ausführungen treffen auch auf die finanzielle Abgeltung der Chauffeurdienste der Ehegattin des Bw…
…hatten sie auf die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens keine Auswirkung. Hinsichtlich der Abweichungen gegenüber der Abgabenerklärung des Bw. wird in der Begründung des Berichtigungsbescheides auf "die diesbezügliche (telefonische) Besprechung verwiesen." In der fristgerecht erhobenen Berufung wird nun - auszugsweise wörtlich - wie folgt vorgebracht: "Einleitend ist festzuhalten…
…gegenständlichen Fall sind zwei Punkte strittig - nämlich die Höhe des Entnahmewertes der Firmenhalle zum 1. Jänner 2003 und ob eine 2004 von der B-GmbH dem Bw geleistete Zahlung von 63.000,00 € der Einkommen- und Umsatzsteuer unterliegt oder eine Entschädigung für Wertminderungen dieser…
…2006 eingelangt sei, richtet. In der Berufung wird die Hinzurechnung von Beträgen in Höhe der Zuschüsse des AMS angefochten, da § 20 Abs. 2 EStG nur die im § 20 EStG angeführten nicht abzugsfähigen Aufwendungen betreffe, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang stehen, nicht jedoch…
…dass für die Berechnung der Einkommensteuer nicht von S 305.916,- sondern nur von S 260.536,- ausgehen sei und verwies auf die Lohnsteuerrichtlinien (L 114) sowie auf seine Berechnung. Die nach Meinung des Bw richtige Höhe des steuerpflichtigen Einkommens wurde von ihm wie folgt…
…die Höhe des Arbeitslohnes des Berufungsjahres geändert. Auch wurde Arbeitslohn (für das Jahr 2002) nicht iS einer Rückzahlung von Arbeitslohn gem. § 16 Abs. 2 EStG 1988 idgF an den Arbeitgeber des Bw. vom Bw. zurückgezahlt. Es kann zu keiner Kürzung des steuerpflichtigen Einkommens des übernächsten…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 23. September 2003 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen: | Umsatzsteuer 2002: | | Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen und…
…Informationen die nachträglich deklarierten Einkünfte in Höhe von € 1.456,03 einkommenserhöhend (am ehesten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb) zu berücksichtigen sein werden und sich gemeinsam mit der Erhöhung der Vermietungseinkünfte (€ 1.270,71) eine Berichtigung des steuerpflichtigen Einkommens auf € 14.323,98…
…als es dessen Einkommensverhältnisse zulassen. Das Gesetz knüpft dabei hinsichtlich der Beurteilung dieser Verhältnisse allein an die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens an. Der Bw. ortet insofern einen Verstoß gegen das verfassungsgesetzliche Gleichheitsgebot, als nach seiner Ansicht eine Rückforderung des ZKBG nur von Vätern zu leisten…
…die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens anknüpft. Der Bw. wendet schließlich noch ein, dass er auf Grund seiner schlechten finanziellen Lage (infolge von Arbeitslosigkeit) keine Mittel habe, die geforderte Rückzahlung zu leisten. Dazu ist zu anzumerken, dass der Gegenstand dieses Verfahrens ausschließlich die Rechtmäßigkeit des angefochtenen…