…der kraft Gesetzes entstandenen Eingangsabgabenschuld im Sinne von § 174 Abs. 3 lit. a erster Fall ZollG auch die den Hauptverpflichteten treffende Ersatzpflicht. Gemäß § 179 Abs. 3 ZollG haften mehrere Zollschuldner in derselben Sache zur ungeteilten Hand. Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses liegt es im Ermessen der…
…die Haftung vermeidende Vorgangsweise vorzuschlagen. Es ist bei gegebener Sach- und Rechtslage daher billig, der Bf. die Zahllast im Wege einer Erfolgshaftung bei Beachtung von Zweckmäßigkeitserwägungen als einem von mehreren Gesamtschuldnern aufzubürden. Die Beschwerde war daher in Ermangelung des Vorliegens von Billigkeitsgründen als unbegründet abzuweisen. …
…aber nicht erfüllt hat. Als Begründung wird angeführt, dass nach der Zielsetzung und Wertung des Gesetzgebers dieser Sachverhalt einen Zollerlass aus Billigkeitsgründen wegen Härten in der Sache selbst grundsätzlich nicht rechtfertigt. Es sei nicht angängig, durch Billigkeitsmaßnahmen den in § 174 Abs. 4 ZollG erklärten Willen…
…12) und die Kopie der Auflösungsvereinbarung betreffend die GesbR im Arbeitsbogen betreffend Dr._C (AB.Nr. X) abgelegt worden ist. Im Betriebsprüfungsbericht vom 25. Oktober 1999 stellte die Prüferin im Wesentlichen Folgendes fest (Tz. 13 in Verbindung mit Anlage I Punkt 1): Sachverhalt: Die Kanzleigemeinschaft…
…kein Bescheid hätte ergehen dürfen, da in der Sache bereits entschieden wurde. Da den Berufungsausführungen, dass eine rechtswidrige "Doppelerledigung" (neuerliche Erledigung einer res iudicata) des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 25. Mai 2005 vorliegt, Berechtigung zukommt, war der angefochtene Bescheid aufzuheben. Wien, am 14. Juli…
…würde. Auf Grund der Tatsache, dass einerseits der Antrag um Stundung nicht ausreichend begründet worden ist und weiters in der vom Bw beantragten jährlichen Entrichtung des Erbschaftssteuerbetrages keine erhebliche Härte erblickt werden kann und andererseits die Berufung in der Sache selbst wenig Erfolg versprechend erscheint…
…umfasst jedoch, dass ein erstinstanzlich rechtswidrig ergangener Antragsabweisungs- in einen entsprechenden Zurückweisungsbescheid abgeändert wird (Ritz, BAO-Handbuch, Ausgabe 2002, Seite 232 ff.). Wie bereits erwähnt hat die Rechtsmittelbehörde bei Berufungserledigungen von der im Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Sach- und Rechtslage auszugehen. Im Anlassfall muss daher insbesondere noch…
…sodass seiner Verantwortung hinsichtlich der streitverfangenen Gesamtmenge an Zigaretten eine gewisse Glaubwürdigkeit nicht abgesprochen werden konnte. Das Bestehen rechtlicher Zweifel an der, dem bekämpften Abgabenbescheid zugrunde gelegten, Zigarettenmenge war daher nicht mit hinreichender Sicherheit zu verneinen. Der Berufung in der Sache selbst war daher die…
…entziehen und dem Senat 11 zuzuweisen, der an sich nur für Sachen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr zuständig ist. Dass dies ein wissentlicher Verstoß gegen § 270 Abs. 3 BAO sei - auch einen unzulässigen Eingriff in verfassungsrechtlich garantierte Rechte bedeute, weil unter dem Recht auf ein…
…Tz 1). Der Verwaltungsakt ist damit rechtswidrig (siehe dazu auch VwGH 18.2.1972, 1504/71). War ein Bescheid rechtswidrig, weil die Voraussetzungen für seine Erlassung nicht gegeben waren, so hat die Rechtsmittelbehörde über die Beschwerde in der Sache selbst zu entscheiden, wobei sie den…
…Antrag gewährt werden, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für eine stattgebende Erledigung ist das Vorliegen beider Voraussetzungen erforderlich. In Verfahren, die ausschließlich auf…
…ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre…
…konnte aufgrund des fehlenden Vorbringens im Erstantrag und in der Berufungsschrift das Vorliegen der erheblichen Härte von der Behörde erst gar nicht geprüft werden. Da es sich bei einer Zahlungserleichterung um einen Begünstigungsbescheid handelt, ist es nach ständiger Rechtsprechung Sache des Antragstellers alle Umstände darzulegen…
…in der Sache zu sein (§ 289 Abs. 2 BAO). Auf den Gegenstandsfall angewendet bedeutet dies Folgendes: Das Abgabenkonto der Berufungswerberin war im ersten Halbjahr 2008 weitgehend ausgeglichen, teilweise wurden sogar geringfügige Guthaben ausgewiesen. Am 28. Mai 2008 kam es durch die Buchung des Ergebnisses der…
…dass der Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag keine aufschiebende Wirkung zukomme. Denn Zweck des Sicherstellungsauftrages sei eine Sofortmaßnahme zur Sicherung und keine abschließende Sachentscheidung. Es wäre daher absurd, die Zweckerreichung durch die aufschiebende Wirkung, die einem Rechtsmittel gegen den Sicherstellungsauftrag zukommen sollte, zu vereiteln. Die in…
…und ihr Gatte halten sich hingegen nachweislich mit Aufenthaltstitel auf, die für eine "Niederlassung" iSd. Materiegesetzes eben erforderlich sind. Die Interpretation der belangten Behörde, die aus rein innerstaatlichen Hauptwohnsitzbestimmungen herrühren mag, ist im vorliegenden Sachverhalt aber aus mehreren Gründen unrichtig: In der lex specialis zur…
…nach Lage der Sache würde nur dann vorliegen wenn im Einzelfall, bei Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintreten würde. Im gegenständlichen Fall wäre es zum verfahrensrelevanten Zeitpunkt vom Gesetzgeber durchaus gewollt gewesen, dass eine Person welche ein in Deutschland…
…einen Vorlageantrag ist daher schon längst abgelaufen. Da Sie die Kosten für den strittigen Sessel in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2003 geltend gemacht haben und darüber bescheidmäßig rechtskräftig abgesprochen wurde, ist eine zweite Sachentscheidung in derselben Sache nicht zulässig. 2. Laut dem "Aktenmäßigen…
…indizierten ursprünglichen Herstellungskosten (€ 119.634,91) und dem Sachwertverfahren nach dem Sparkassen-Preisspiegel (€ 77.596,05) mit € 98.600,00 angesetzt (siehe Anlage 1). Es ist richtig, dass ich in der Sachwertberechnung nach dem Sparkassen-Preisspiegel den Wertansatz des Gebäudes aus den…
…nach außen erkennbaren Amtshandlungen durch die sachlich zuständige Behörde zu zählen sind. Dabei muss die Amtshandlung nicht gegen den Abgabenschuldner gerichtet sein (VwGH 10.6.1991, 90/15/0115). Schließlich müssen die behördlichen Schritte nicht einmal der als Abgabenschuldner in Anspruch genommenen Person nicht zur…