…der kraft Gesetzes entstandenen Eingangsabgabenschuld im Sinne von § 174 Abs. 3 lit. a erster Fall ZollG auch die den Hauptverpflichteten treffende Ersatzpflicht. Gemäß § 179 Abs. 3 ZollG haften mehrere Zollschuldner in derselben Sache zur ungeteilten Hand. Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses liegt es im Ermessen der…
…die Haftung vermeidende Vorgangsweise vorzuschlagen. Es ist bei gegebener Sach- und Rechtslage daher billig, der Bf. die Zahllast im Wege einer Erfolgshaftung bei Beachtung von Zweckmäßigkeitserwägungen als einem von mehreren Gesamtschuldnern aufzubürden. Die Beschwerde war daher in Ermangelung des Vorliegens von Billigkeitsgründen als unbegründet abzuweisen. …
…aber nicht erfüllt hat. Als Begründung wird angeführt, dass nach der Zielsetzung und Wertung des Gesetzgebers dieser Sachverhalt einen Zollerlass aus Billigkeitsgründen wegen Härten in der Sache selbst grundsätzlich nicht rechtfertigt. Es sei nicht angängig, durch Billigkeitsmaßnahmen den in § 174 Abs. 4 ZollG erklärten Willen…
…bei der Beschwerdeerledigung die Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt maßgebend ist (VwGH 26.06.2002, 98/13/0035). Etwaige Härten in der Entrichtung des Abgabenrückstandes wurden vom Finanzamt durch die Gewährung der beantragten Stundung in der Höhe von 493.857,03 € bis 01.06…
…Anregungen Aus diesen Gründen stelle ich in der Sache die Anträge, das Bundesfinanzgericht möge den bekämpften Bescheid insoweit abändern, dass meine Bezugsberechtigung für Familienbeihilfe seit August 2021 festgestellt und somit Familienbeihilfe seither gewährt wird. Ich rege an, ein Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des …
…12) und die Kopie der Auflösungsvereinbarung betreffend die GesbR im Arbeitsbogen betreffend Dr._C (AB.Nr. X) abgelegt worden ist. Im Betriebsprüfungsbericht vom 25. Oktober 1999 stellte die Prüferin im Wesentlichen Folgendes fest (Tz. 13 in Verbindung mit Anlage I Punkt 1): Sachverhalt: Die Kanzleigemeinschaft…
…ist Sache der Gesellschafter, sämtliche Gesellschafter haben sich allerdings der gleichen Methode zu bedienen. Rz 1581: Ergibt sich bei der teilenden Mitunternehmerschaft ein rechnerischer Übergangsgewinn (Übergangsverlust), wird dieser bei allen Mitunternehmern quotenmäßig festgehalten, dh. zunächst in Evidenz genommen. Nach der Realteilung kommt es nach Maßgabe…
…einfache und leicht handhabbare Regelung zu erlassen. Dadurch bewirkte, in Einzelfällen eintretende Härten müssen hiebei in Kauf genommen werden (vgl. zB VfSlg. 7996/1977). ..... Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der VfGH gegen die den angefochtenen Bescheid tragenden Rechtsvorschriften [Anm.: u.a. § 217 BAO] unter dem Gesichtspunkt…
…kein Bescheid hätte ergehen dürfen, da in der Sache bereits entschieden wurde. Da den Berufungsausführungen, dass eine rechtswidrige "Doppelerledigung" (neuerliche Erledigung einer res iudicata) des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 25. Mai 2005 vorliegt, Berechtigung zukommt, war der angefochtene Bescheid aufzuheben. Wien, am 14. Juli…
…es im Ermessen der Abgabenbehörde stehen, wer bei mehreren in Betracht kommenden Vertretern zur Haftung herangezogen werde. Auch die Einwendungen bezüglich der Zeiträume der Haftungsinanspruchnahme können keine sachliche Unbilligkeit begründen, da diese Einwendungen im Haftungsverfahren geltend gemacht werden hätten müssen. Nach Ansicht der Abgabenbehörde liege…
…in Anbindung an Artikel 239 ZK grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten - die im Abgabenverfahren sowohl vom Bundesfinanzgericht als auch vom Verwaltungsgerichtshof festgestellt worden ist - eine Unbilligkeit ausschließt. Im vorliegenden Fall erweist sich die Abgabenbelastung somit gemäß § 83 ZollR-DG nicht als unbillig nach Lage der Sache…
…Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Nach § 279 Abs. 1 BAO hat das Verwaltungsgericht, außer in den Fällen des § 278, immer in der Sache selbst…
…dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Der aushaftende Rückstand sei im Wesentlichen auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen, in deren sofortiger…
…würde. Auf Grund der Tatsache, dass einerseits der Antrag um Stundung nicht ausreichend begründet worden ist und weiters in der vom Bw beantragten jährlichen Entrichtung des Erbschaftssteuerbetrages keine erhebliche Härte erblickt werden kann und andererseits die Berufung in der Sache selbst wenig Erfolg versprechend erscheint…
…umfasst jedoch, dass ein erstinstanzlich rechtswidrig ergangener Antragsabweisungs- in einen entsprechenden Zurückweisungsbescheid abgeändert wird (Ritz, BAO-Handbuch, Ausgabe 2002, Seite 232 ff.). Wie bereits erwähnt hat die Rechtsmittelbehörde bei Berufungserledigungen von der im Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Sach- und Rechtslage auszugehen. Im Anlassfall muss daher insbesondere noch…
…sodass seiner Verantwortung hinsichtlich der streitverfangenen Gesamtmenge an Zigaretten eine gewisse Glaubwürdigkeit nicht abgesprochen werden konnte. Das Bestehen rechtlicher Zweifel an der, dem bekämpften Abgabenbescheid zugrunde gelegten, Zigarettenmenge war daher nicht mit hinreichender Sicherheit zu verneinen. Der Berufung in der Sache selbst war daher die…
…Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefaßt verbucht wird (§ 213), erstrecken.Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht, sofern die Beschwerde nicht gemäß § 156 mit Beschluss zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es…
…Sachverhalt wurde seitens des geprüften Unternehmens bzw. dessen Berater in den Besprechungen stets damit argumentiert, dass durch die Abgabe der Patronatserklärung seitens der [B-GmbH] (des besichernden Unternehmens) eine drohende Insolvenz der [C-GmbH] abgewendet werden sollte. Aus der Argumentation 'hätten wir die Insolvenz der…
…ein einheitliches Berufsbild handelt, liegt in der Natur der Sache. d) Sehr wohl handelt es sich bei der Kultusgemeinde um eine Bildungseinrichtung. Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung stellt konkrete Anforderungen betreffend die Bildungseinrichtungen an welchen der Beruf zu erlernen ist, wenn es um die…
…entziehen und dem Senat 11 zuzuweisen, der an sich nur für Sachen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr zuständig ist. Dass dies ein wissentlicher Verstoß gegen § 270 Abs. 3 BAO sei - auch einen unzulässigen Eingriff in verfassungsrechtlich garantierte Rechte bedeute, weil unter dem Recht auf ein…