…Wie bei Ruppe, UStG 1994 Kommentar³, Tz 14/2 und Tz 102 zu § 11, ausgeführt wird, berechtigt die Weigerung des leistenden Unternehmers den Leistungsempfänger jedoch nicht, die Rechnung durch eine Gutschrift oder Ersatzfaktura zu ersetzen. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 20. Oktober 2006
…in Zusammenhang steht. Auch zu diesen vorgehaltenen Verdachtsmomenten erfolgte keine Beantwortung. Grundsätzlich ist die Abrechnung durch Gutschrift in der KFZ-Branche schon äußerst ungewöhnlich, da dem Verkäufer ja in der Regel alle Daten zur Preisermittlung bekannt sind bzw. dieser zuvor vereinbart wurde. Alleine der Umstand…
…den angefochtenen Bescheid im Wesentlichen mit der Begründung aufzuheben, weil "... der strittig gestellte Umsatzsteuerbetrag niemals von mir in irgendeiner Rechnung oder Gutschrift von mir ausgewiesen wurde und/oder mein Einverständnis in der Gutschrift der Firma L zur Gegenverrechnung von Umsatzsteuer nicht enthalten bzw. gegeben ist! ..…
…P... Bau GmbH stellt keine Rechnung an (den Bw.) (Der Bw.) rechnet am 30.09.1994 mittels Gutschrift über EUR 158.426,78 (S 2.180.000,00) ab Amtswegige Wahrheitsermittlung durch das Finanzamt im Zuge der (Vor)BP der Jahre 1994 - 1997 Feststellung bzw…
…c) Sammel-Storno (Negativ-)Gutschrift (Belastungs-Nota) d) Sammelgutschrift Die oa. vier Schriftstücke beziehen sich bereits auf eine für den Zeitraum Mai bis Juli 2002 durchgeführte USO-Prüfung (bei der die Schriftstücke nicht anerkannt wurden) und welche für den Zeitraum Oktober 2003 etwas ergänzt bzw…
…demgemäß eine Abrechnung mit Gutschrift nicht in Betracht kommt, wenn ohnehin Rechnungen ausgestellt wurden. Auf den konkreten Fall umgelegt bedeutet dies: Die Rechnungen, die ursprünglich an "div. Depotkunden" fakturiert wurden, schließen eine nachträgliche Gutschritftsausstellung über diese Lieferungen aus. Daraus, dass bereits Rechnungen ausgestellt wurden bzw…
…keine Gutschrift einer Mietforderung der Bw. sondern um einen vom ehemaligen Gesellschafter veranlassten Forderungsverzicht, der als Gesellschafterzuschuss der Bw. zu werten sei. Mit Vorhalt des UFS vom 25. Oktober 2012 wurde die Bw. ersucht darzulegen, in welchem Verhältnis die C zu der Bw. stehe bzw…
…mit Wirksamkeit 16.3.2006 einen Teil der Umsatzsteuer 01/2006 in Höhe von 3.566,19 € ein, der Restbetrag von 4.575,43 € sollte durch die Gutschrift aus der berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung 12/2005 bzw. dem Festsetzungsbescheid vom 16.3.2006 abgedeckt werden…
…gleiche gewesen sei. Wer eine Überweisung tätigt ohne sich vom aktuellen Kontostand zu überzeugen, muss die im Gesetz vorgesehenen Säumnisfolgen des tatsächlichen Fehlens einer Gutschrift bzw. eines Guthabens zur (teilweisen) Abdeckung der Selbstbemessungsabgaben im Fälligkeitszeitpunkt als schlichte Auswirkung der Rechtslage tragen. Der Umstand, dass dem…
…1994 in der vorangemeldeten Höhe festgesetzt. Die Gutschrift des festgesetzten Überschusses wirkte auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung (7. 1. 2009) zurück. Da solcherart zum Fälligkeitstag der Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober 2008 (15. 12. 2008) keine verrechenbare Gutschrift bzw. kein Guthaben zur Tilgung dieser Abgabenschuldigkeit…
…Bw habe jedoch eine Rechnung vorgelegt, in der die Umsatzsteuer offen ausgewiesen sei und somit vom Rechnungsaussteller kraft Rechnungslegung geschuldet werde. Aussteller der Gutschrift sei die Bw. Über die Berufung wurde erwogen: § 11 BAO lautet: (1) Führt der Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs…
…abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betreffend Umsatzsteuer 1996 bis 2003 sind den als Beilagen angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Gutschrift bzw. Zahllast beträgt in €: | Jahr | | Gutschrift bzw. Zahllast | | Gutschrift bzw…
…1995 - 1997 bleiben unverändert. Der Berufung betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 wird teilweise Folge gegeben. Die Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 werden (in Höhe der Berufungsvorentscheidung vom 17.5.2002) sohin mit - 5.893,48 € (Gutschrift) bzw…
…plus Sonstige Bezüge gem. § 67 EStG plus Gutschrift bzw. abzüglich Zahllast für die Einkommensteuer, abzüglich Kreditraten für Wohnhaus und abzüglich Kreditraten M.-Bank (ab 1998) zum Ansatz brachte und so zu der Summe ohne Lebenshaltungskosten gekommen ist. Davon wurden dann noch die Sachbezüge für den…
…72 €. Nach Abzug der anrechenbaren Lohnsteuer in Höhe von 8.876,57 € ergibt sich eine Gutschrift in Höhe von 6.697,85 €. Da die Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer aber keine Gutschrift im Sinne des § 46 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988 ergeben (bzw. ein Guthaben…
…haben. Das Auseinanderklaffen einerseits von Rückbeziehung der Abgabepflicht hinsichtlich der Ertragssteuern und andererseits die Maßgeblichkeit der Eintragung in das Firmenbuch hinsichtlich USt, hat in Verbindung mit diversen sonstigen Abschlussbuchungen zur entsprechenden Gutschrift bzw. Nachverrechnung geführt. Dass der Steuerbescheid der Einzelfirma erst später ergangen ist, hat…
…auf die Quellensteuer hinzutreten könnte. Ob die angeführten Benachteiligungen (wegen der Nichtzulassung eines Anrechnungsvortrages oder einer Gutschrift) - im Zusammenspiel mit den bei Investmentfonds nicht bzw kaum zu erbringenden Nachweisen hinsichtlich der anzurechnenden steuerlichen Vorbelastungen - in Summe zu einer Gemeinschaftsrechtswidrigkeit führen, kann nur vom Europäischen Gerichtshof…
…Berufungswerberin auf ihr Abgabenkonto deren Umsatzsteuerzahllast abzudecken. In einem solchen Fall muss aber jedenfalls dafür Sorge getragen werden, dass eine zeitgerechte Buchung der zu einer Gutschrift bzw. in weiterer Folge zu einem umbuchbaren Guthaben führenden Voranmeldung überhaupt möglich ist. Das ist jedoch häufig nicht der…
…19 Abs. 2 KO grundsätzlich unbeachtlich (Beiser, ZIK 2001, 289). Im Falle der nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage sei für die aus der Berichtigung entstehende sonstige Gutschrift bzw. Nachforderung maßgeblich, wann die zu Grunde liegende Lieferung oder Leistung ausgeführt worden sei (Kristen, ZIK 1998/96; Beiser…
…Berichtigung der Umsatzsteuer gem. § 16 UStG. Im Fall der nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage ist daher für die aus der Berichtigung entstehende sonstige Gutschrift bzw. Nachforderung maßgeblich, wann die zu Grunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Nicht entscheidend ist dagegen, wann die Uneinbringlichkeit tatsächlich…