…Guthaben ab 1. Oktober 2010 auch als Anzahlung für die Einkommensteuer 2009 anzurechnen und bei der Berechnung der Anspruchszinsen zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Anspruchszinsen 2009seien die Anzahlung von € 15.000,00, bezahlt am 24. September 2010, und das Guthaben auf dem Abgabenkonto…
…vom 3. Oktober 2011 mit einer Zahllast in Höhe von € 690,68 festgesetzt wurde. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat somit zu Recht darauf hingewiesen, dass auf dem Abgabenkonto des Bw. kein Guthaben bestand. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 22. Februar 2012
…das zuständige Finanzamt die gegenständliche Berufung mit im Wesentlichen folgender Begründung ab: Das Bestehen eines Guthabens auf dem Abgabenkonto der Bw während des zinsenrelevanten Zeitraumes habe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen keine Auswirkung auf das Ausmaß der Nachforderungzinsen, wenn dem Finanzamt keine Anzahlung bekannt gegeben werde…
…wollte und es als zu kompliziert erachtete, jedes zu irgendeinem Zeitpunkt im zinsenrelevanten Zeitraum bestehende Guthaben in die Anspruchszinsenberechnung einzubeziehen. Umgekehrt löst aber auch eine Gutschrift selbst dann Gutschriftszinsen aus, wenn auf dem Abgabenkonto des Steuerpflichtigen ein Rückstand besteht (SWK 29/2001, 1136). Die erläuternden…
…Februar 2010 mit, dass die laut Körperschaftsteuerbescheid 2007 ausgewiesene, für die nächsten Veranlagungsjahre zur Verfügung stehende Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von € 21.676,36 kein Guthaben auf dem Abgabenkonto darstelle. Diese Mindeststeuer werde mit künftigen "normalen" Körperschaftsteuern wie eine Vorauszahlung verrechnet. Diese Verrechnung wäre zeitlich…
…205 Anm. 5). Gutschriften alleine haben ebenso wie das Bestehen eines Guthabens auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen während des zinsenrelevanten Zeitraumes ohne Bekanntgabe, dass dieses Guthaben auch als Anzahlung für die zu erwartende Einkommensteuernachforderung zu werten ist, keinen Einfluss auf das Ausmaß der Nachforderungszinsen. Die…
…VwGH würden die Bestimmungen der Konkursordnung den Bestimmungen der BAO betreffend Verrechnung von Abgabenguthaben vorgehen. Das Finanzamt hielt dem entgegen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BAO entstehende Guthaben auch dann mit Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen wären, wenn diese auf einem Abgabenkonto einer anderen Person bestehen würden…
…August 2004 (Zeitpunkt der zweiten, zur Anmerkung des Guthabens führenden Attacke) mit dem Tatplan gehandelt, auf dem Abgabenkonto der D GmbH ein - tatsächlich nicht zustehendes - Umsatzsteuerguthaben von € 19.600,00 zu erzeugen, welches als Teil des von der in Geldverlegenheit befindlichen D GmbH zu…
…für das Jahr 2000 veranlagt. Dabei ergab sich auf Grund der Anrechnung der Vorauszahlungen eine Gutschrift von ATS 185.050. Das hieraus resultierende Guthaben auf dem Abgabenkonto (ATS 196.025) wurde am 5. November 2001 auf Antrag des Berufungswerbers teilweise, und zwar im Betrag von…
…vorgeschriebenen Anspruchszinsen daraus ab, dass der Wille des Gesetzgebers darauf gerichtet gewesen sei, Einkommensteuernachzahlungen nicht unverzinst zu belassen. Falls auf dem Abgabenkonto aber über lange Zeit ein Guthaben bestanden habe, müsse ein solches bei der Zinsenberechnung Berücksichtigung finden. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge…
…über das auf ihrem Abgabenkonto bestehende Guthaben. Die verschuldensunabhängige Formulierung des § 205 BAO berücksichtigt weder die Gründe, die zu einer späteren oder früheren Abgabenfestsetzung geführt haben, noch die Ursachen, die zum Unterlassen einer Anzahlung bzw. einer entsprechenden Widmung des auf dem Abgabenkonto bestehenden Guthabens geführt…
…geltend gemacht sowie Umbuchung auf das Konto der R. GesmbH beantragt. Mit Bescheid vom 23. September 2003 wies das Finanzamt für den 1. Bezirk den Antrag auf Umbuchung eines Guthabens mit der Begründung ab, es bestehe auf dem Abgabenkonto kein Guthaben und führte ergänzend aus…
…da die Rückzahlung erst am 18. August 2005 erfolgte. Die Bw. konnte also berechtigt davon ausgehen, dass das auf dem Abgabenkonto in ausreichender Höhe ausgewiesene Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 BAO zur Abdeckung der Umsatzsteuervorauszahlung 06/2005 zur Verfügung steht. Ein grobes Verschulden kann der…
…dass dem Gesetz keine Regelung zu entnehmen sei, der zufolge das Bestehen eines Abgabenguthabens während des zinsrelevanten Zeitraumes die Festsetzung von Anspruchszinsen entgegenstünde. Aus der Konzeption des § 205 BAO folge vielmehr, dass das Ausmaß der Nachforderungszinsen durch ein Guthaben auf dem Abgabenkonto nur insoweit beeinflusst…
…auf dem Abgabenkonto führen könnten. Hinzu kommt, dass einem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO der Erfolg zu versagen ist, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist. Im Fall eines Rückzahlungsantrages ist grundsätzlich nur über jenen Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf…
…Aussetzungszeitraumes ein Guthaben auf dem Abgabenkonto besteht (vgl. Ritz, BAO2, § 212a Tz. 33), entspricht die Festsetzung der Aussetzungszinsen im Umfang der Berufungsvorentscheidung der Rechtslage. Eine nähere Auseinandersetzung mit der vermeintlichen Rechtswidrigkeit des Grunderwerbsteuerbescheides hatte zu unterbleiben, weil die Beurteilung dieser Frage dem diesbezüglichen Berufungsverfahren…
…dass auf seinem Abgabenkonto im Zeitraum 20. August bis 2007 bis 27. April 2008 ein Guthaben in Höhe von € 668,08 bestanden hätte, welches bei der Berechnung der Zinsen nicht berücksichtigt worden wäre. Dazu ist festzuhalten, dass dem Gesetz keine Regelung zu entnehmen ist…
…Guthaben dürfen daher den ausgesetzten Betrag nur auf Antrag des Abgabepflichtigen tilgen oder mindern. Die Vorschreibung von Aussetzungszinsen entspricht daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 15.11.2005, 2002/14/0051) selbst dann dem Gesetz, wenn während des Aussetzungszeitraumes ein Guthaben auf dem Abgabenkonto…
…die auf dem Abgabenkonto des Berufungswerbers gutgeschrieben wurde. Eine am 27. Oktober 2003 gemäß § 293 b BAO vorgenommene Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2002 führte zu einer Nachforderung von 17,58 €, die mit dem auf dem Abgabenkonto bestehenden Guthaben von 10.890,09 € verrechnet wurde…
…ob die von Amts wegen vorgenommene Umbuchung des aus Einkommensteuergutschriften auf dem Abgabenkonto des Bw. entstandenen Guthabens auf das Abgabenkonto seines Bruders W rechtmäßig war. Der Bw. betrieb als Einzelunternehmer und ab dem Jahr 1990 im Rahmen der J-GmbH zusammen mit seiner Ehegattin ein…