…GZ RV/005-11/06/97 wird vom Berufungssenat III der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland bezweifelt, dass hinsichtlich der Großmutterzuschüsse der H. AG an die S GmbH bei der Bw. überhaupt eine Aktivierung vorzunehmen ist und wurde auf den Seiten 29 bis 32…
…möglich gewesen wäre. Rechtlich vertrat die Bw. die Ansicht, aufgrund der österreichischen Rechtslage im Gesellschaftsteuerrecht seien "Großmutterzuschüsse" zum Zeitpunkt der angesprochenen Maßnahmen nicht als gesellschaftsteuerpflichtig einzustufen gewesen. Dies hätte jedenfalls bis zur Veröffentlichung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gegolten. Die Literatur bringe eindeutig zum Ausdruck…
…Eigentümerin dieser Forderung (in Höhe von € 7 Mio.) allein verfügungsberechtigt gewesen. Mit Beschluss vom 21. Dezember 1999 habe die GM-GmbH daraufhin der E-GmbH einen nicht steuerpflichtigen Großmutterzuschuss durch Verzicht auf diese ihr nunmehr gegenüber der Bw. zustehende Forderung gewährt, weshalb beantragt werde…
… vgl auch Kotschnigg, Das Vorabentscheidungsersuchen des VwGH an den EuGH zur Gesellschaftsteuer, SWI 1999, 452 und Moritz, Gesellschaftsfeuerpflicht für Großmutterzuschüsse?, SWI 2000, 37 wonach sich auch durch den Beschluss des VwGH vom 1.9.1999, 98/16/0324-9 keine Änderung dieser Rechtslage ergibt) und…
…um die Gesellschaftsteuerpflicht zu umgehen. Die Verschleierung der Gegenleistung eines Gesellschafters als freiwillige Zuwendung von Vermögensvorteilen durch Nichtgesellschafter ("klassische Großmutterzuschüsse") als zivilrechtlich unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter stellt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates eine vertragliche Konstruktion dar, die in Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg…
…EUR 1.247.000,00 aufweist und die F als Großmuttergesellschaft zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr der einbringenden Gesellschaft im Zuge der gegenständlichen geplanten Einbringung an die A einen so genannten "Großmutterzuschuss" in Höhe von EUR 4.000.000,00 leistet…
…weiters hervor, dass die Gegenstände der jeweiligen Leasingverträge mit Ausnahme des Mindeststammkapitals fast ausschließlich mit Fremdkapital refinanziert worden seien, bis die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft durch den Erhalt des Großmutterzuschusses verbessert worden sei. Bezugnehmend auf die in Rede stehenden Leasingverträge führte die Bw. weiters aus, dass…
Nach überwiegender Literaturmeinung (vgl. Mühlehner, EuGH zur Gesellschaftsteuerpflicht von Großmutterzuschüssen, AstN H 21; Ehrke, EuGH zur Gesellschaftsteuerpflicht von mittelbaren Zuschüssen und Genussrechten, NZ 2003/1; Glega, EuGH zur Gesellschaftsteuer - Anmerkungen aus der Sicht der Finanzverwaltung, ÖStZ 2002/626) ging der EuGH in seinen Urteilen vom…
Nach überwiegender Literaturmeinung (vgl. Mühlehner, EuGH zur Gesellschaftsteuerpflicht von Großmutterzuschüssen, AStN H 21; Ehrke, EuGH zur Gesellschaftsteuerpflicht von mittelbaren Zuschüssen und Genussrechten, NZ 2003/1; Glega, EuGH zur Gesellschaftsteuer - Anmerkungen aus der Sicht der Finanzverwaltung, ÖStZ 2002/626) ging der EuGH in seinen Urteilen vom…
…in Höhe von 658.317,34 €. Der Ansatz dieses Verlustes wurde anlässlich der Erstellung des Feststellungsbescheides Gruppenmitglied 2010 in Höhe eines Siebentels des Großmutterzuschusses der B AG (78.541,43 €) von der Finanzbehörde mit folgender Begründung verweigert: " Gemäß § 12 Abs 3 Z 3…
…den § 10 Abs. 1 KVG. Das sei richtig, doch enthalte auch diese Norm keine Verpflichtung zur Anzeige nicht steuerbarer Umstände. Dass Großmutterzuschüsse damals nicht der GesSt unterlegen seien, entspreche nicht nur der einhelligen Auffassung (für alle: VwGH 3.10.1956, 822, 1186/54, VwSlg. 1…
…der Ergebnisabführung begründet. Der Gewinnanspruch der Aktionäre der Bw. einschließlich solcher erweiterten Gewinnansprüche auf Grund von Kapitalzuschüssen wurde der Satzung vorbehalten und es handelt sich daher folglich um originäre Ansprüche gegen die Bw. Sowohl der (Ur)großmutterzuschuss der V. an die Bw. wie auch der…
…Urteiles "klassische Großmutterzuschüsse" (ohne Einbindung des unmittelbaren Gesellschafters erbrachte Zuschüsse) generell der Gesellschaftsteuer zu unterwerfen sind bzw. ob die Besteuerung unzulässig ist, weil Österreich am 1. Juli 1984 für derartige Vorgänge keine Gesellschaftsteuer erhoben habe, ist nochmals festzuhalten, dass hier kein "klassischer Großmutterzuschuss" zu beurteilen…
…Ausgabe neuer Aktien zugunsten der L. N. Holding GmbH weitergeleitet. Nach Pkt 5.1. der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes sind Großmütterzuschüsse grundsätzlich der Muttergesellschaft zuzurechnen, wenn es bei der Enkelgesellschaft zur Ausgabe neuer Anteile kommt. Da im vorliegenden Fall im Ergebnis ein Zuschuss in…
…Im Zuge des Verkaufes habe die B AG einen nichtrückzahlbaren Großmutterzuschuss iHv 550.000,00 € an die AR GmbH geleistet. (2) Die A GmbH habe diesen Zuschuss zunächst auf den Beteiligungsansatz an der AR GmbH aktiviert und im Zuge der Veräußerung als Buchwertabgang verbucht…
…dem, das in Missbrauchsabsicht gehandelt hat, dass die Willensbildung durch ihre (mittelbaren) Gesellschafter erfolgt. In dem angeführten Erkenntnis wurden die in Missbrauchsabsicht erzielten Erträge im Konzernverbund nach einem Großmutterzuschuss durch die Behörde bei der (inländischen) Muttergesellschaft steuerlich erfasst. Nach Ansicht der Bw. ist dazu erforderlich…
…insbesonders die Gesellschafterzuschüsse vom 10. Jänner 2007 und vom 22. Jänner 2007 in Höhe von jeweils € 1.000.000,00 würden Großmutterzuschusse darstellen und nicht der Gesellschaftsteuer unterliegen. Zur ausführlichen Begründung werde um Erstreckung der Frist bis 31. August 2007 ersucht. Vom Finanzamt wurde…
…insbesonders die Gesellschafterzuschüsse vom 10. Jänner 2007 und vom 22. Jänner 2007 in Höhe von jeweils € 1.000.000,00 würden Großmutterzuschusse darstellen und nicht der Gesellschaftsteuer unterliegen. Zur ausführlichen Begründung werde um Erstreckung der Frist bis 31. August 2007 ersucht. Vom Finanzamt wurde…
…Bw. mit Schreiben vom 18. August 1997 mit, dass die nicht gebunden Kapitalrücklage aus nicht rückzahlbaren Großmutterzuschüssen stamme. Auf Grund eines weiteren Vorhaltes wurde dem Finanzamt mit Schreiben vom 19. September 1997 der Erläuterungsteil des Jahresabschlusses 1996 übermittelt. Darin heißt es: "Mit Valuta 18. Oktober…
…Wahrheit nur ca. 1,66 mio € wert gewesen, so kann sich das (grundsätzlich bestrittene) Interesse der E. auch nur auf diesen Teil des Großmutterzuschusses bezogen haben. Der Rest von ca. 2,34 mio € wäre daher als aus der Sicht von E. interessensloser und…