…der H. C V GmbH (nunmehr Kima C V GmbH & Co Nachfolge KG als RNF der Kima C V GmbH) Einlagen/Zuschüsse geleistet wurden. Diese Leistungen stammten jeweils nicht vom unmittelbaren Gesellschafter der H. C E. B.V. sondern von der Großmuttergesellschaft H. Corp. A…
…von einer Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) Gesellschaftsteuer für einen Beitrag zu erheben, den ihre Muttergesellschaft (Großmuttergesellschaft) an ihre Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) geleistet hat. 24 Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Richtlinie 69/335 in ihren Artikeln 1 bis 9 die Erhebung einer harmonisierten Gesellschaftsteuer auf Einlagen in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adr, vertreten durch "Cura" Treuhand- und RevisionsgmbH, 1060 Wien, Gumpendorferstr.26, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. März 2006 zu ErfNr.xxx betreffend Gesellschaftsteuer im fortgesetzten Verfahren entschieden: Die…
…Im Jahresabschluss der Bw sei lediglich ersichtlich gewesen, dass das Unternehmen Geld unter der Bezeichnung "Darlehen" von seiner Großmuttergesellschaft erhalten habe und zwar ohne Abschluss eines schriftlichen Darlehensvertrages. Die konkrete Ausgestaltung des Darlehensvertrages sei dabei nicht offengelegt worden. Neu hervorgekommene im bisherigen Verfahren weder von…
In der am 29. März 2006 neuerlich abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung bringt der steuerliche Vertreter der Bw vor, dass die Zeugin Frau R. nicht auffindbar gewesen sei und daher der Antrag gestellt werde den Zeugen D. einzuvernehmen. Es wird auch die Entbindung des Zeugen vom Bankgeheimnis…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Gerald Neureiter, Steuerberater, 1010 Wien, Gonzagagasse 13/10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wr. Neustadt, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 bis…
…Jahresabschluss ersichtlich gewesen. Aus dem Jahresabschluss der Bw sei allerdings lediglich ersichtlich gewesen, dass das Unternehmen Geld unter der Bezeichnung "Darlehen" von seiner Großmuttergesellschaft erhalten habe und zwar ohne Abschluss eines schriftlichen Darlehensvertrages. Die konkrete Ausgestaltung des Darlehensvertrages sei dabei nicht offengelegt worden. In seiner…
gegeben hat und dies in der Beilage zur Bilanz auch ausgeführt worden ist, dann muss dem entgegengehalten werden, dass ein bloß bilanzieller Ausweis jedoch auch nicht ausreichend ist. Auch die laut Prüferin zwar verrechneten, allerdings nicht in nennenswerten Umfang bezahlten Zinsen deuten darauf hin, dass…
…und begründet diese sowie im Schriftsatz vom 29. März 2010 im Wesentlichen folgendermaßen: Die Berufung richte sich gegen die körperschaftsteuerliche Nichtanerkennung von Zinsaufwendungen aus der Kapitalüberlassung im Wege von Darlehen der Mutter- bzw. Großmuttergesellschaft an die Bw. bzw. gegen die Qualifikation der gegenständlichen Darlehen als…
…Als Verwendungszweck wurde "Übertrag lt. Fax vom 15. August 2008" angegeben. Auf Grund dieses Sachverhaltes, sowie ausgehend von der Kenntnis, dass die Großmuttergesellschaft nach Leistung des Kapitalzuschusses lt. einem Protokoll vom 19. September 2008 Gesellschafterin der Bw. geworden war, setzte das Finanzamt mit dem nunmehr…
…Darüber hinaus verpflichteten sich die Gesellschafter, dass ihre Mutter- bzw. Großmuttergesellschaften Zuschüsse iHv insgesamt ATS 203,5 Mio leisten. Diese Zuschüsse wurden von den Nichtgesellschaftern in weiterer Folge auch geleistet. Im oa Bescheid vom 11. Januar 2000 wird davon ausgegangen, dass es sich bei den…
Dass schon zum 31. Dezember 1994 eine Wertminderung der Enkelgesellschaft (A-Mobilienleasing) vorhanden gewesen wäre, aus der sich eine Teilwertabschreibung der Großmuttergesellschaft (A) an der Tochtergesellschaft (A-Consult) rechtfertigen würde, hat die Bw. nicht vorgebracht. Der VwGH betont in diesem Zusammenhang übrigens, dass mit der…
…Muttergesellschaft der A an einer reibungslosen Abwicklung der Umgründungsvorgänge Interesse hatte. Weder wäre sie von Nichtigkeit und Rückabwicklung bei der Einbringung von D und C (nach verbotener Einlagenrückgewähr) als Großmuttergesellschaft dieser beiden Beteiligungen betroffen gewesen, noch hatte sie aus diesem Vorgang oder aus der anschließenden…
…genannt) dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien Folgendes mit: "Die alleinige Gesellschafterin der X GmbH ist die z GmbH mit Sitz inD. Die Y GmbH L als Großmuttergesellschaft der X GmbH hat einen nicht rückzahlbaren Großmutterzuschuss in Höhe von € 2,925.000…
…der Q-Holding heraus gelöst wurden [sic!] sollte (glaublich war dies jener Betrag, der von der Mutter- oder Großmuttergesellschaft zur Verfügung gestellt wurde um die A&B Aktien zu erwerben. Man hat mir geschildert von den Q.-Managern, dass es in den Entscheidungsgremien ein schlechtes…
…dass von der AG in den Jahren 1994 und 1995 Darlehen in Höhe von insgesamt 12 Mio. S zunächst an die Großmuttergesellschaft, AG Beteiligungs-GmbH gebucht und von dieser wiederum in gleicher Höhe und mit gleichem Datum an die RG L (RG =Tochtergesellschaft) weitergegeben wurden…
…wenn es bei der Enkelgesellschaft zur Ausgabe neuer Anteile kommt. Da im vorliegenden Fall im Ergebnis ein Zuschuss in eine rumänische Kapitalgesellschaft vorliegt, der auf Anweisung der deutschen Großmuttergesellschaft erfolgt ist, unterliegt dieser Vorgang nicht der österreichischen Gesellschaftsteuer. Dies wird auch durch das EuGH-Urteil…
…der Zwischengesellschaft nicht abzugsfähig (hier A GmbH). d. Die Teilwertabschreibung könnte demnach - unter Berücksichtigung der Siebentelregelung gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG - bei der Zuschuss leistenden Großmuttergesellschaft (hier B AG) geltend gemacht werden. Gemäß § 9 Abs 7 KStG seien allerdings Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an…
…der Zwischengesellschaft nicht abzugsfähig (hier A GmbH). e. Die Teilwertabschreibung könnte demnach - unter Berücksichtigung der Siebentelregelung gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG - bei der Zuschuss leistenden Großmuttergesellschaft (hier B AG) geltend gemacht werden. Gemäß § 9 Abs 7 KStG seien allerdings Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an…
…Zuschreibung 2001 von 41.513.412 ATS betrug der Buchwert der Beteiligung 261.278.942 ATS. Zum zweiten erwarb die Bw im Jahr 2000 29.335 H-Aktien um 2.891.100 ATS. Zum dritten wurden zum 31.12.2001 von der Großmuttergesellschaft der Bw…