…14.350,00 € = 10.155,50 €); Hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke hingegen ist vom Wert des Grundstückes auszugehen, das ist gemäß § 6 Abs.1 lit.a GrEStG der Einheitswert (1.853,16 €). Die Grunderwerbsteuer berechnet sich daher mit 2 % von…
…gelegenes landwirtschaftliches Grundstück im Ausmaß von 7.501 m2 mit einem Einheitswert von S 12.660,00 um einen Kaufpreis von S 375.000,00 (27-facher Einheitswert) erworben haben. Über die Berufung gegen den Grunderwerbsteuerbescheid wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…
…Passiven, mit den Grundstücken KG Ho, EZ XYZ, mit den Grundstücken: XYZ/1 landwirtschaftlich genutzt, XYZ/2 landwirtschaftlich genutzt und XYZ/3 Wald; weiters EZ XY mit den Grundstücken: XY/1 Baufläche (Gebäude) Baufläche (begrünt) H , YXZ/1 Weingarten, YXZ/2 landwirtschaftlich genutzt Weingarten, XXX…
…Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag wird darauf verwiesen, dass neben landwirtschaftlichen Grundstücken auch ein landwirtschaftliches Wohnhaus samt Nebengebäuden, welches der Kellereiwirtschaft dient, übergeben wurde. Über die Berufung wurde erwogen: § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabsvertrages geltenden Fassung lautet: "§ 3…
…2 GrEStG ist ein Stichtagswert gesondert festzustellen, wenn sich die Wertverhältnisse des Grundstückes seit dem letzten Feststellungsbescheid wesentlich verändert haben. Die abzuleitenden Bescheide haben nicht nur von den verbindlich festgestellten Wertgrößen, sondern etwa auch von der Feststellung über die Art des Gegenstandes und über die…
…2 GrEStG vorliegt, könne nicht erkannt werden. Der Einheitswert der übertragenen landwirtschaftlichen Grundstücke betrage € 60.986,16. Es werde daher der Antrag gestellt: 1. auf ersatzlose Aufhebung des Schenkungssteuerbescheides vom 4. Mai 2007 und 2. auf Anwendung des § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG…
…vom 13. Juni 2000 vorgelegt, worin diese erklärte, sie betreibe auf den Grundstücken des Bw. eine landwirtschaftliche Versuchsstation. Bestandteil des Pachtvertrages sei die Nutzung der Gebäude der ehemaligen Pflanzenzuchtstation und der Ackerflächen im Ausmaß von 38, 75 ha zur Produktion pflanzlicher Erzeugnisse zur Vermarktung, sowie…
…berechnen. Ferner wurde eingewendet, dass bei der Übertragung von Grundstücken ohne Schenkungsabsicht die Überprüfung, ob mit der landwirtschaftlichen Übergabe ein vollkommen entgeltlicher oder ein teilweise unentgeltlicher Erwerbsvorgang vorliege, nach den Bestimmungen des GrEStG zu erfolgen habe. Es fehle im gegenständlichen Fall der subjektive Schenkungswille. Es…
…Bemessungsgrundlage, 2% Grunderwerbsteuer (GreSt) im Betrag von € 211,70 vorläufig gemäß § 200 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) fest. Begründend dazu stellte das FA seine Berechnung in der gerade oben dargelegten Form dar und führte weiters aus, für die Übergabe der landwirtschaftlichen Grundstücke wäre zwar nach …
…bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 2. Februar 2010 hat R-S mit ihrem Ehegatten einen Scheidungsvergleich mit folgendem entscheidungswesentlichen Inhalt geschlossen: Punkte 5 und 6: Eheliches Wohnhaus (und die dazugehörigen landwirtschaftlichen Grundstücke) und sonstiges eheliches Grundstück (Waldgrundstück): Es wird festgehalten, dass beide Antragsteller jeweils Hälfteeigentümer sind…
…wobei hinsichtlich der landwirtschaftlichen Grundstücke die Grunderwerbsteuer gemäß § 4 Abs.2 Z.2 GrEStG jeweils vom anteiligen 1fachen Einheitswert der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke mit € 40,70 berechnet wurde und hinsichtlich des Grundvermögens (Wohnungswert) wurde jeweils die anteilig darauf entfallende Gegenleistung als Bemessungsgrundlage zu…
…berechnen. Ferner wurde eingewendet, dass bei der Übertragung von Grundstücken ohne Schenkungsabsicht die Überprüfung, ob mit der landwirtschaftlichen Übergabe ein vollkommen entgeltlicher oder ein teilweise unentgeltlicher Erwerbsvorgang vorliege, nach den Bestimmungen des GrEStG zu erfolgen habe. Es fehle im gegenständlichen Fall der subjektive Schenkungswille. Es…
…gelegenen, Grundstücke im Ausmaß von 3,8266 ha. Dem Ersuchen des Bw., nur den Erwerb der nichtbegünstigten Flächen zu besteuern, kam das Finanzamt indes nicht nach und schrieb dem Bw. für den gesamten Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuer (GrESt) in Höhe von € 7.000,00 fest. Begründend…
…eingetreten. Das Finanzamt setzte dem Berufungswerber gegenüber mit dem angefochtenen Bescheid Grunderwerbsteuer (GrESt) in Höhe von € 553,35 fest. Die Gegenleistung hatte das Finanzamt aus dem in der Urkunde angegebenen Wert des hingegebenen Grundstückes ermittelt. In seiner dagegen fristgerecht erhobenen Berufung wendete der Bw…
…eingetreten. Das Finanzamt setzte der Berufungswerberin gegenüber mit dem angefochtenen Bescheid Grunderwerbsteuer (GrESt) in Höhe von € 570,68 fest. Die Gegenleistung hatte das Finanzamt aus dem in der Urkunde angegebenen Wert des hingegebenen Grundstückes zuzüglich des vereinbarten Wertausgleiches ermittelt. In ihrer dagegen fristgerecht erhobenen…
…Finanzamt mit Bescheid vom 7. Februar 2007 dem Übernehmer Grunderwerbsteuer (GrESt) in Höhe von 4.867,20 € vorgeschrieben, welche wie folgt berechnet wurde: Ausgehend von einfachen Einheitswerten für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke in Höhe von 52.397,11 €, für den zugehörigen Wohnungswert…
…Z 4 GrEStG zum Tragen hätte kommen müssen, da es sich bei dem vorliegendem Rechtsgeschäft um eine Flurbereinigung gehandelt hätte. Im erstinstanzlichen Abgabenverfahren wurde von der Bw. ein Befund der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde vom 13 .April 2006 vorgelegt, wonach die kaufgegenständlichen Grundstücke aus landwirtschaftlicher Sicht gemeinsam…
…Z 4 GrEStG zum Tragen hätte kommen müssen, da es sich bei dem vorliegendem Rechtsgeschäft um eine Flurbereinigung gehandelt hätte. Im erstinstanzlichen Abgabenverfahren wurde von dem Bw. ein Befund der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde vom 13 .April 2006 vorgelegt, wonach die kaufgegenständlichen Grundstücke aus landwirtschaftlicher Sicht gemeinsam…
…Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Nach Abs. 2 leg. cit. ist sie vom Wert des Grundstückes zu berechnen, soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage steht außer Streit…
…bebautes Grundstück (§ 54 Abs. 1 Z 5) dem Grundvermögen zuzurechnen (§ 33 Abs. 2 BewG). Aus dem Zusammenspiel dieser hier maßgeblichen Gesetzesbestimmungen ist ersichtlich, dass für die Besteuerung des (übersteigenden) Wohnungswertes nur die (anteilig darauf entfallende) Gegenleistung herangezogen werden kann. § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG…