…Schillerstraße 2, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin brachte durch ihren steuerlichen Vertreter einen Antrag auf Wertfortschreibung hinsichtlich einer als Golfplatz verwendeten Grundstücksfläche ein. Der Einheitswertbescheid vom 7.9.2011 (Anm.: Nachfeststellung) führe…
…Eine Rückzahlung bzw. Rückforderung durch die Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Festlegung der Höhe und maximalen Mitgliederanzahl erfolgt in Absprache mit der GmbH und orientiert sich hinsichtlich der Höhe am Durchschnittswert vergleichbarer österreichischer Golfplätze. Im Streitfalle hat das alleinige Entscheidungsrecht die GmbH. Die vereinnahmten Beträge hat…
…Fall die Frage, wie die von den Bw. für die Humuserzeugung von der Golfplatzerrichtungs-Betriebsgesellschaft lukrierten Beträge in Höhe von S 89.476,36 (2000), S 100.688,00 (2001) und € 7.514,10 (2002) steuerlich zu erfassen sind (Vollpauschalierung, Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung…
…der Bw. informiert worden seien. Die in den berufungsgegenständlichen Jahren verkauften Spielrechte würden zur Gänze aus Verkäufen durch die Bw. als Betreiber der Golfplätze stammen. Eine in der Berufung vorgebrachte Unterscheidung in Alt- und Neumitglieder sei deshalb nicht relevant. Soweit tatsächlich ein Rückkauf erfolgt sei…
…abzugsfähig, wenn sie ohne Verwendungseinschränkung erfolgen würden, nicht als Sonderausgaben berücksichtigt. Da die Zahlung über 29.306,88 € für die archäologischen Grabungen im Golfplatzbereich erfolgt sei (Verwendungseinschränkung), könne diese nicht in Ansatz gebracht werden. In der fristgerecht eingebrachten Berufung vom 16. Mai 2007, die…
…1999. Als persönlich haftender Gesellschafter werden dort M. und als Kommanditist die T.. ausgewiesen. Als Bezeichnung der ausgeübten Geschäftstätigkeit wird im beim Finanzamt eingereichten Fragebogen zur Betriebseröffnung angeführt: "Betrieb von Golfplätzen, Consulting bei Einrichtungen von Sportbetrieben" In der Einnahmen - Ausgabenrechnung für den Zeitraum 10. 12…
…einmalige, nicht rückzahlbare Aufnahme- bzw. Beitrittsgebühr ein. Die Festlegung der Höhe diese Gebühr und der maximalen Anzahl der Vereinsmitglieder erfolge in Absprache mit der Bw. und orientiere sich hinsichtlich der Höhe am Durchschnittswert vergleichbarer österreichischer Golfplätze. Im Streitfall habe die Bw. das alleinige Entscheidungsrecht. Die…
…dabei um Fahrten von und zum Bahnhof, Flugplatz bzw. um Ausflugsfahrten gehandelt. So habe das als Partnerhotel verschiedener Golfplätze gelistete Hotel der Bf. prospektgemäß die Beförderung zu den Golfplätzen bzw. für die Fahrradgäste zum Donauradweg durchgeführt, um keine Wettbewerbsnachteile zu erleiden. Ebenso hätten zahlreiche Geschäftsreisende…
…Firmenbuchauszug, FN1). Unter der Firmenbezeichnung altNameBw. hatte die Bw. Planung, Bau und Betrieb von Golfplätzen und Freizeitzentren, die Durchführung von Geschäften, die mit dem Golfsport in Zusammenhang stehen und den Handel mit Waren aller Art als Unternehmensgegenstand (vgl. beglaubigte Abschrift aus dem Handelsregister vom 17…
…(August 1990) war "Planung, Bau und Betrieb von Golfplätzen". Daraus entstanden in den Jahren 1990 bis 1994 sehr hohe Verluste. Die s wurde im August 1995 von Mag.FH als Bevollmächtigter des Verkäufers (N-AG) und als Bevollmächtigter des Käufers (N-GmbH) erworben. Als Gesellschafter…
…Wohnen eingerichtet sind (mit Schlaf- und Kochgelegenheit, Toilette usw.). 4. Spezialfahrzeuge zum Fahren auf Schnee (z. B. Motorschlitten). 5. Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen und ähnliche Fahrzeuge. 6. Vierradkraftfahrzeuge mit Röhrenchassis, mit Kraftwagenlenkvorrichtung (z. B. einem Lenksystem nach dem Ackermann-Prinzip). 7. Pick-up-Fahrzeuge…
…werde der in der Österreichischen Steuerzeitung im Juli 1990 erschienene Artikel von Herrn Dr. Emil Caganek übermittelt, in welcher er zur steuerlichen Behandlung von Golfplätzen Stellung nehme. Mit Bescheid vom 11. Oktober 1990 sei die Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 1989 entsprechend der erteilten…
…iVm mit Pkt. 5 der Anlage 1 verweist auf die letzte Betriebsprüfung und die dort getroffene Feststellung, dass für die Kosten der Erweiterung des Golfplatzes ab 1996 eine einheitliche Nutzungsdauer von 20 Jahren anzusetzen sei. Die Fortführung dieser Prüfungsfeststellung sei bisher unterlassen worden, sodass diese…
…dienen und speziell zum Wohnen eingerichtet sind (mit Schlaf- und Kochgelegenheit, Toilette usw.) | 4. | Spezialfahrzeuge zum Fahren auf Schnee (z.B. Motorschlitten). | 5. | Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen und ähnliche Fahrzeuge | 6. | Vierradkraftfahrzeuge mit Röhrenchassis, mit Kraftwagenlenkvorrichtung (z.B…
…mit, dass es ab Sommer 1995 zu Zahlungsstockungen gekommen sei, weil der Hauptauftraggeber der Primärschuldnerin, eine Golfplatzerrichtungs- und Betriebsgesellschaft, ihren Zahlungsverpflichtungen nur mehr schleppend nachgekommen sei. Der Grund dafür war, dass deren Sparkasse die offene Kreditlinie nicht im vereinbarten Umfang freigegeben habe. Die Umsatzsteuernachzahlungen 1992…
…dem Titel "Schotterabbau") leistete. Über Ersuchen des Finanzamtes wurde dazu erläutert, beim Betrag von 10.000 S handle es sich um eine Einmalzahlung des Golfplatzbetreibers, mit der ein durch die Zurverfügungstellung von Wegflächen verursachter Ernteausfall abgegolten worden sei. Die Zahlung über 50.000 S sei…
…Betrieb eines Clubhauses völlig unzureichend sei, weil es zum einen eine relativ kleine Kubatur aufweise und zum anderen aber nur geringen Platz für die Durchführung des Clublebens biete. Für das Betreiben des Golfplatzes sei im Wesentlichen die Betriebsvorrichtung erforderlich. Es sei die Betriebsvorrichtung daher mit…
…in welchen u.a. die verfahrensgegenständlichen Mäheinheiten, dazu gedacht auf einem bestimmten Typ Rasenmäher für Golfplätze montiert zu werden, beschrieben werden und aufgrund der Warenbeschreibung, von Broschüren und Fotos unter Verweis auf die Allgemeinen Bestimmungen 1 und 6 zur Auslegung der kombinierten Nomenklatur die Ware…
…in welchen u.a. die verfahrensgegenständlichen Mäheinheiten, dazu gedacht auf einem bestimmten Typ Rasenmäher für Golfplätze montiert zu werden, beschrieben werden und aufgrund der Warenbeschreibung, von Broschüren und Fotos unter Verweis auf die Allgemeinen Bestimmungen 1 und 6 zur Auslegung der kombinierten Nomenklatur die Ware…
…in welchen u.a. die verfahrensgegenständlichen Mäheinheiten, dazu gedacht auf einem bestimmten Typ Rasenmäher für Golfplätze montiert zu werden, beschrieben werden und aufgrund der Warenbeschreibung, von Broschüren und Fotos unter Verweis auf die Allgemeinen Bestimmungen 1 und 6 zur Auslegung der kombinierten Nomenklatur die Ware…