…Ansicht des unabhängigen Finanzsenats lässt sich diese Rechtsprechung auch auf den vorliegenden Fall eines seit 1. Jänner 2003 möglichen Antrags auf Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO übertragen. Es liegt daher am Antragsteller, das Vorliegen der zu einer Aufhebung berechtigenden Gewissheit der Rechtswidrigkeit…
…wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes, was dann gegeben ist, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Sie muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings Gewissheit der Rechtswidrigkeit…
…299 BAO mit der Begründung ab, gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde 1. Instanz auf Antrag der Partei einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufheben. Eine Aufhebung komme nur wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes in Betracht. Der Inhalt eines Bescheides…
…wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes, was dann gegeben ist, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Sie muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings Gewissheit der Rechtswidrigkeit…
…keine Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes vor. Der Unabhängige Verwaltungssenat sei nicht Abgabenbehörde zweiter Instanz und vermag dessen Erkenntnis vom 5. Oktober 2009 daran nichts zu ändern. Mit Eingabe vom 29. Dezember 2010 erhob die Bw. im Wege ihrer steuerlichen Vertreterin "Einspruch" gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…auf Antrag der Partei oder von Amts wegen eine Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. § 299 Abs. 1 BAO i. d. F. AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124 gestattet Aufhebungen vorerst wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes…
…weshalb die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2003 vom 16.6.2005 zu Unrecht und rechtswidrig erfolgte. Eine Aufhebung gemäß § 299 BAO setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Bescheides voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus. Sollte jedoch die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2003 vom 16.6…
…auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz "aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist". § 299 Abs. 1 BAO i. d. F. AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124 gestattet Aufhebungen vorerst wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes…
… 299). Voraussetzung ist sohin die Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes. Weshalb eine Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Sie muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl…
…Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes, was dann gegeben ist, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Sie muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings die Gewissheit der Rechtswidrigkeit…
…Nichtverschulden) des Bescheidadressaten voraus. Lediglich bei der Ermessensübung könnte ausnahmsweise dem Verschulden der Behörde bzw. der Partei Bedeutung zukommen. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes…
…Tz 9 und 10). Voraussetzung ist sohin die Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes. Weshalb eine Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Sie muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht…
…299 BAO setzte die Gewissheit der Rechtswidrigkeit des aufgehobenen Bescheides voraus, sei aber verschuldensunabhängig. Das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erfordere die Richtigstellung eines rechtswidrigen Bescheides, wobei im konkreten Fall die steuerlichen Auswirkungen der Rechtswidrigkeit weder absolut noch relativ gering seien. Der aufgehobene Einkommensteuerbescheid sei…
…dem aufhebenden Bescheid der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Aufhebungen gemäß § 299 BAO seien gemäß § 302 Abs. 1 BAO bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe (§ 97 BAO) des Bescheides zulässig. § 299 BAO gestatte Aufhebungen nur wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes. Der Inhalt eines…
…Jahr 2000 vom Unternehmen des Bw keine Eingangsrechnung eingebucht oder auch bezahlt habe. Das Finanzamt wies den Aufhebungsantrag mit Bescheid vom 24. November 2004 ab. In der Bescheidbegründung führt das Finanzamt aus, dass eine Aufhebung nach § 299 BAO die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraussetze und eine…
…Verletzungen des Verfahrensrechtes zu beurteilen (im Verwaltungsgerichtshofverfahren Rechtswidrigkeit wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften; VwGH 19.3,1987, 1827/75 A; 25.1.1989, 87/13/73 u 13.9.1989, 88/13/245). Dies vor allem dann, wenn die Partei durch diese Mängel in der Verfolgung…
…der Verweis auf den datumsmäßig bezeichneten Einkommensteuerbescheid 2008 des geschiedenen Ehegatten in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung die Aufhebung nicht begründen hätte können, zumal der Bescheidinhalt der Bw weder zur Kenntnis gebracht wurde noch (wegen des Steuergeheimnisses) gebracht werden kann. Von einer Gewissheit der Rechtswidrigkeit des…
…die Stelle des aufgehobenen Einkommensteuerbescheides für 2008 vom 7. September 2009. Aufhebungsbescheid iSd. § 299 BAO vom 31. August 2010 Aufhebungen gemäß § 299 Abs. 1 BAO idgF setzen die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus, die bloße Möglichkeit reicht nicht. Der Inhalt eines Bescheides ist im Sinne des …
…FinStrG betreffend ein und derselben strafbaren Handlungen des W (und daran anschließend eine doppelte Strafsanktion) zu einer die Menschenrechtskonvention verletzenden verfassungswidrigen verstärkten Wirkung der Rechtswidrigkeit führen müsste, kann die rechtliche Lösung im gegenständlichen Fall vorerst nur lauten, dass der später wirksam gewordene schriftliche Bescheid im…
…entgegen gehalten. In diesem Erkenntnis hat der VwGH ausgeführt, die Bestimmung des § 96 BAO sehe vor, dass alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der Behörde enthalten müssen. Diesbezüglich genüge es aber, wenn sich die den Bescheid erlassende Behörde aus dem Bescheidinhalt, aus dem Spruch…