…Ansicht des unabhängigen Finanzsenats lässt sich diese Rechtsprechung auch auf den vorliegenden Fall eines seit 1. Jänner 2003 möglichen Antrags auf Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO übertragen. Es liegt daher am Antragsteller, das Vorliegen der zu einer Aufhebung berechtigenden Gewissheit der Rechtswidrigkeit…
…wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes, was dann gegeben ist, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Sie muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings Gewissheit der Rechtswidrigkeit…
…299 BAO mit der Begründung ab, gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde 1. Instanz auf Antrag der Partei einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufheben. Eine Aufhebung komme nur wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes in Betracht. Der Inhalt eines Bescheides…
…wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes, was dann gegeben ist, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Sie muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings Gewissheit der Rechtswidrigkeit…
…die Aufhebung des Bescheides ist die Gewissheit der aufhebenden Behörde über die Rechtswidrigkeit des Bescheidinhalts (vgl Ritz, BAO, § 299 RZ 15). Da im vorliegenden Fall bei Erlassung des aufhebenden Bescheides nicht erwiesen war, dass der aufgehobene Bescheid unrichtig ist, ist die Aufhebung des Bescheides rechtswidrig…
…keine Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes vor. Der Unabhängige Verwaltungssenat sei nicht Abgabenbehörde zweiter Instanz und vermag dessen Erkenntnis vom 5. Oktober 2009 daran nichts zu ändern. Mit Eingabe vom 29. Dezember 2010 erhob die Bw. im Wege ihrer steuerlichen Vertreterin "Einspruch" gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…auf Antrag der Partei oder von Amts wegen eine Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. § 299 Abs. 1 BAO i. d. F. AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124 gestattet Aufhebungen vorerst wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes…
…weshalb die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2003 vom 16.6.2005 zu Unrecht und rechtswidrig erfolgte. Eine Aufhebung gemäß § 299 BAO setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Bescheides voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus. Sollte jedoch die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2003 vom 16.6…
…wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die zitierte Bestimmung gestattet demnach eine Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes, was dann gegeben ist, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus…
…auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz "aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist". § 299 Abs. 1 BAO i. d. F. AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124 gestattet Aufhebungen vorerst wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes…
… 299). Voraussetzung ist sohin die Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes. Weshalb eine Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Sie muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl…
…Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes, was dann gegeben ist, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Sie muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings die Gewissheit der Rechtswidrigkeit…
…Nichtverschulden) des Bescheidadressaten voraus. Lediglich bei der Ermessensübung könnte ausnahmsweise dem Verschulden der Behörde bzw. der Partei Bedeutung zukommen. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes…
…setze weiters die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reiche nicht aus. Dem § 93 Abs 3 lit a BAO zufolge seien von Amts wegen ergehende Aufhebungsbescheide stets zu begründen. Die Begründung habe vor allem das Vorliegen der Aufhebungsvoraussetzungen (insbesondere die Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes) und…
…zB UFS 29.6.2010, RV/0299-F/08). Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden (bzw. ein Nichtverschulden) des Bescheidadressaten voraus. Die Rechtswidrigkeit muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit…
…Sachverhaltes, Übersehen von Grundlagenbescheiden) ist für die Anwendbarkeit des § 299 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 BAO ist "dynamisch" auszulegen und gilt daher auch für erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO7, § 299 Tz 10, mwN). Eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus…
…Tz 9 und 10). Voraussetzung ist sohin die Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes. Weshalb eine Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Sie muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht…
…Inhalt und Spruch des Bescheides erwiesen sich als nicht richtig. Dies entsprach nicht dem Gesetz. Es besteht demnach Gewissheit der Rechtswidrigkeit, die nur mit der beantragten Aufhebung behoben werden kann. Aufgrund mangelhafter Bescheidbegründung und Negierung der Anträge auf Fristverlängerung und Mitteilung der dem Bescheid ganz…
…nicht § 117 BAO entgegensteht. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht (vgl. zum bisherigen § 299 BAO zB VwGH 5.8.1993, 91/14/0127, 0128). 4. Aufhebung auf Antrag der Partei 4.1 Einbringung des Antrages Aufhebungen gemäß § 299…
…299 BAO setzte die Gewissheit der Rechtswidrigkeit des aufgehobenen Bescheides voraus, sei aber verschuldensunabhängig. Das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erfordere die Richtigstellung eines rechtswidrigen Bescheides, wobei im konkreten Fall die steuerlichen Auswirkungen der Rechtswidrigkeit weder absolut noch relativ gering seien. Der aufgehobene Einkommensteuerbescheid sei…